Arbeitsamt gibt Schwangerschaft bekannt

Hallo!

Wenn Frau auf Arbeitssuche ist und feststellt, daß sie in der 6. Woche schwanger ist und das dem Arbeitsamt sagt (was in der frühen Phase nicht unbedingt clever ist, aber lassen wir das mal außen vor), darf (muß?) das Arbeitsamt alle AG, bei denen eine Bewerbung von Frau liegt von den veränderten Umständen informieren???

Also ich finde das etwas fragwürdig. Immerhin hat Frau dann gar keine Chance mehr, einen Job zu finden. Und wenn das Erziehungsgeld dann vom AL-Geld berechnet wird, dann prost Mahlzeit. Da ist der Weg zum Sozialamt doch gleich vorprogrammiert!

Snoef
*dieeszumGlücknichtbetrifft,esabersuperunfairfindet*

Hallo Swantje,

ohne dies letztendlich Beweisen zu können, möchte ich mal Behaupten, dass Arbeitsamt darf es nicht (Persönlichkeitsrecht?). Denn erstens darf ein Arbeitgeber diese Frage gar nicht stellen und zweitens darf sie wahrheitswidrig beantwortet werden. Weil der Arbeitgeber aus der bloßen Verweigerung der Beantwortung der Frage, den Schluss ziehen würde, die Antwort wäre für die Bewerberin negativ.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

*Wobei negativ für die Arbeitnehmerin positiv ist und positiv
für den Arbeitgeber negativ, oder so???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und wenn das
Erziehungsgeld dann vom AL-Geld berechnet wird, dann prost
Mahlzeit. Da ist der Weg zum Sozialamt doch gleich
vorprogrammiert!

???
Das Erziehungsgeld ist zwar einkommensabhängig, aber: je HÖHER das Einkommen, desto WENIGER Erziehungsgeld (und umgekehrt; natürlich bis max. 600,- ErzGeld).

Ciao
Magenta

Hallo!

Ich denke, wenn das Arbeitsamt von der ALG-Bezieherin offiziell

von der Schwangerschaft informiert wurde, kann es den potentiellen Arbeitgeber diese Info auch weitergeben.
Es liegt am Arbeitgeber ob er die Einstellung vornimmt, was
wahrscheinlich aber nicht der Fall sein wird.
Wenn diese Information bzgl. der Schwangerschaft schon
vorliegt, kann es nicht jedem Arbeitgeber (z.B. Kleinfirmen)
zugemutet werden jemanden einzustellen, womöglich für
wenige Monate um dann für drei Jahre einen Arbeitsplatz
nur mit Aushilfen besetzen zu können - aber wie gesagt,
das gilt m.E. nur, wenn die Infor offiziell vorliegt.

Gruss

Günter Czauderna

Mutterschutzgeld
Hi!

???
Das Erziehungsgeld ist zwar einkommensabhängig, aber: je HÖHER
das Einkommen, desto WENIGER Erziehungsgeld (und umgekehrt;
natürlich bis max. 600,- ErzGeld).

Ich denke mal, das (zuzüglich dem Zuschuss dazu) war gemeint!

Gruß
Guido