bin ganz fix und fertig. Mein Freund kommt aus Kanada, lebt seit fast zwei Jahren hier bei mir. Er hat am 1.Juli einen Antrag auf Arbeitserlaubnis fuer eine Taetigkeit als Verkaeufer in einem Textilwaren Laden eingereicht. Es wurde ihm beim Arbeitsamt gesagt, dass es gesetzlich mindestens vier Wochen dauern muss und hoechstens sechs Wochen dauert. Ist schon eine lange Zeit, finde ich. Der Arbeitgeber war so freundlich und hat sich damit einverstanden erklaert, was ja nicht selbstverstaendlich ist. Die meisten Arbeitgeber lehnen lieber von vornerein ab, wenn sie hoeren, dass da noch eine Arbeitserlaubnis beantragt werden muss. Tja, aber keine Arbeitserlaubnis ohne Arbeitsvertrag!!
Nun sind also fast sechs Wochen vergangen und mein Freund hat heute mal beim Arbeitsamt angerufen und nachgefragt, was sich eventuell ergeben hat.
Zur Antwort bekam er, dass so eine Arbeitserlaubnis mindestens ACHT Wochen dauert, bis zu zehn Wochen dauern kann! Das ist doch wohl der Hammer! Ausserdem wurde bestritten, dass es vier bist sechs Wochen dauert.
Ich bin so wuetend darueber! Wieso um himmels Willen dauert sowas so lange? Reine Schikane? Es kommt mir so vor.
Da kriegt man doch NIE einen Job!
Ich hoffe irgendjemand kann mir dazu etwas sagen.
da gibt es nur eines, geht mal zu dem Dienststellenleiter. Er soll das mal erklären, wirkt manchmal Wunder.
Lasst Euch aber nicht telefonisch abwimmeln. Am besten bringt gleich eine schriftliche Beschwerde über den Mitarbeiter mit, das mögen die Damen und Herren überhaupt nicht.
Eine offizielle Beschwerdestelle gibt es auch noch im AA.
Viel Glück im Behördenkrieg
Gerd
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schreibe Dein Statement einfach als Leserbrief an die Lokalzeitung, und auch mal an eine überregionale Zeitung, und dann schick Kopien Deines Leserbriefes an die örtlichen Bundestagskandidaten. Gerade im Wahlkampf und wg. Hartz werden die sich schon bemühen. Öffentlichkeit ist hier immer ein wunderbares Druckmittel.
konkrete Frage
So, ich bins nochmal.
ich wuerde gerne wissen, wie lange so ein Verfahren wegen Arbeitserlaubnis in der Regel wirklich dauert. Gibt es da ein Gesetz, das besagt, dass es mindestens vier Wochen dauern muss?
Wie lange darf es denn dauern? Was ist der Durchschnitt?
Weiss das jemand? :-0
So, ich bins nochmal.
ich wuerde gerne wissen, wie lange so ein Verfahren wegen
Arbeitserlaubnis in der Regel wirklich dauert. Gibt es da ein
Gesetz, das besagt, dass es mindestens vier Wochen dauern
muss?
Gibt es ein Verfahren? Wofür? Ein Arbeitserlaubnis beantragen? Bei mir hat es 5 Minuten gedauert. Abgeben-Paß vorlegen-Unterschrift-Stempel — fertig.
Der Vorschlag von Gerd weiter unten ist ganz in ordnung. Nicht ins Bockhorn jagen lassen, höflich aber bestimmt nach der etwas höheren Etage fragen. Meistens hilfts. Falls nicht, ruf doch mal Deinen örtlichen Bundestagsabgeordneten an, kann auch Landtag sein. Die helfen momentan bestimmt, sind ja Wahlen.
Mir hat mal unser jetziger Bundeskanzler (damals MP) wegen einer Aufenthaltsgenehmigung geholfen.
bist du ein Ausländer?
hattest du zum Zeitpunkt des Antrages auf Arbeitserlaubnis schon eine langfristige Aufenthaltserlaubnis oder warst mit einer Deutschen verheiratet?
Ich frage nur so weil mir bei deiner Schilderung schier die Spucke wegbleibt - fünf Minuten. Und bei meinem Freund dauert das vielleicht mehr als zwei Monate!! Der Grund: zuerst muss angeblich geprüft werden ob kein Deutscher für die Arbeit zur Verfügung steht, was ja lachhaft ist, denn für eine Verkäufertätigkeit steht immer ein Deutscher Arbeitsloser zur Verfügung. Es kann ja sogar sein, dass er die Arbeitserlaubnis noch nicht mal bekommt!
Mich würde echt interessieren was dir der oder die Mitarbeiter/in beim Arbeitsamt gesagt hat.
Hallo Jima,
ich will mal versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen:
Dein Freund ist Ausländer, braucht somit eine Arbeitserlaubis.
Die darf das Arbeitsamt erst nach Prüfung des Vermittlungsvorrangs von Deutschen, EG-Staatsangehörigen und anderen bevorrechtigten Ausländern erteilen.
Dazu müssen die Arbeitsbedingungen der Stelle, Lohn, Arbeitszeit, genaue Tätigkeit usw. verglichen werden mit den Profilen der Arbeitsuchnden. War die Stelle vorher schon beim Arbeitsamt bekannt, kann u.U. sofort entschieden werden, weil der Arbeitsvermittler u.U. schon vergeblich versucht hat, die Stelle zu besetzen. War die offene Stelle nicht bekannt, muß innerhalb einer Prüffrist - die dauert nun im Regelfall 4 Wochen- versucht werden die Stelle mit o.g. Bevorrechtigten zu besetzen. Ist nun der Arbeitgeber gar nicht interessiert, einen Bewerber vom Arbeitsamt einzustellen, ist das ein klarer Grund die Arbeitsrlaubnis zu versagen. Stellt er einen Bewerber ein, bekommt Dein Freund die Arbeitserlaubns auch nicht - weil die Stelle ja besetzt ist.
Länger als 4 Wochen sollte die Prüffrist und Entscheidung nicht dauern. Es sei denn der AG ändert, evtl. nach Rückfrage des Arbeitsamtes die Bedingungen, so dass erneut eine Prüffrist in Gang gesetzt wird. Vor dem Einschalten von Politikern rate ich ab. Erfahrungsgmäß gibt es genügend stichhaltige Gründe für das Arbeitsamt, um darzulegen, dass es geignete deutsche Arbeitslose gibt, die diese Stelle besetzen können, und die Politker wollen ja in erster Line die deutsche Arbeitslosigkeit abbauen. Wenn sich das Arbeitsamt „rechtfertigen“ muss, wird die Ablehnung wasserdicht werden. Ist es tatsächlich problematisch, die Stelle zu besetzen, und wird nicht offensichtlich nur auf ein Arbeitsverhältnis mit Deinem Freund bestanden, ist es wahrscheinlicher, dass die Arbeitserlaubnis erteilt wird. Übrigens: Sehr hilfreich wäre ein Aufgebot:wink:))
Frag mich gerne auch unter meiner E-mail-Adresse.
mfg
erle
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danke für die ausführliche Information, das war genau worauf ich bei den Antworten die ganze Zeit gewartet habe!
Es ist schon befremdend, dass mein Freund anscheinend nicht zu den bevorrechtigten Ausländern gehört, obwohl er bis vor wenigen Jahren noch gebürtiger deutscher Staatsbürger war.
Nun, die Sache scheint wohl ziemlich aussichtslos, da es für eine Verkäufertätigkeit genügend deutsche Arbeitslose in einer Grosstadt gibt.
Was ist übrigens ein Aufgebot?
Nein meine Frau. Und hier habe ich die Vermutung, daß hier der Unterschied gemacht wird. Du fragst für Deinen Freund!? Ich kenne leider keine Gesetzesgrundlage, ob es einen Unterschied macht, ob der Antragsteller mit einer Deutschen oder nicht verheiratet ist.
hattest du zum Zeitpunkt des Antrages auf Arbeitserlaubnis
schon eine langfristige Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis war damals (1994) für 3 Jahre ausgestellt, die Einreise 4 Monate vorher.
Der Grund: zuerst muss angeblich geprüft werden ob kein Deutscher :für die Arbeit zur Verfügung steht, was ja lachhaft ist, denn für :eine Verkäufertätigkeit steht immer ein Deutscher Arbeitsloser :zur Verfügung. Es kann ja sogar sein, dass er die :Arbeitserlaubnis noch nicht mal bekommt!
Die fünf Minuten sind schon in Ordnung. Wie ich geschrieben habe, es fand nur der Abgleich mit den Angaben im Paß und Antrag statt. Mehr nicht! Auch eine Prüfung, ob ein Deutscher für den Job zur Verfügung steht wurde nicht geprüft, weil wir damals ohne einen konkreten Job den Antrag gestellt haben.
Hast Du schon mal versucht einen Arbeitslosen zu finden der Englisch spricht? Wenn Dein Freund einen Job schon hat oder in Aussicht hat, kann vielleicht der (zukünftige) Arbeitgeber ein bißchen helfen??? Stellenanforderung: Englisch in Wort und Schrift? Hat nicht jeder oder?
Mich würde echt interessieren was dir der oder die
Mitarbeiter/in beim Arbeitsamt gesagt hat.
Eigentlich nicht sehr viel in der Kürze der Zeit.
Grüsse, Jima *immernochbaff*
Einen netten gruß,
Michael *derimmernochwissenmöchtewiesweitergeht*
Jima,
auch wenn es dir nicht hilft: Ich habe hier in den USA eine Arbeitserlaubnis beantragt die nach dem Gesetz innerhalb von 90 Tagen auszustellen ist, gedauert hats aber 119 Tage und dann nochmal ca. 20 Tage fuer ne Sozialversicherungsnummer. Beides war verbunden mit endloser Rennerei und Nachfragerei. Aber zum Glueck hat auch meine Firma Verstaendnis gezeigt.
Vorteil: Ich weiss jetzt endlich, wie man sich als Auslaender fuehlt.
Ralph