Hallo,
Ich benötige bitte folgende Information:
Es liegt eine eine Einladung vor zur Teilnahme an einer Infoveranstaltung mit Hinweis: Beachten Sie die umseitige Rechtsfolgenbelehrung.
An dieser Infoveranstaltung wurde teilgenommen. Es handelt sich um Einführung EDV, Internet, Bewerbungstraining usw. über 8 Wochen. Ist laut Arbeitsamt notwendig, für meinen Freund ( sehr gut in EDV ) aber nicht. Während der Veranstaltung ließ auch die Arbeitsberaterin nicht mit sich reden und hat sich das Angebot für die Teilnahme empfangsbestätigen lassen. Somit ist man eigentlich in der Nummer drin. Aber: im Gegensatz zur Einladung steht im Angebot: Beachten Sie die umseitigen Hinweise zur Teilnahme an Trainingsmaßnahmen und die angekreuzte(n) Rechtsfolgebelehrung(en). Im Hinweis steht praktisch die Haftung bei Nichtteilnahme einer im Einzelfall bewilligten Maßnahme ( es wurde aber kein Antrag ausgefüllt ) und es sind keine ( wirklich keine - Arbeitsamtkopie liegt vor ) Rechtsfolgebelehrungen angekreuzt.
Meine Frage: Ist das nun einfach nur ein Angebot ? Und ist bei Ablehnung mit einer Sperre zu rechnen ? Wie gesagt: AA meint, es ist notwendig.
Wer entscheidet - ob Du drin bist?
Lieber Dirk,
wer soll das beantworten?
Ich empfehle Dir oder Deinem Freund die direkte Frage an die Vermittlerin. Sie weiß es ganz genau, weil sie über die evtl. Sperrzeit entscheidet.
Alle anderen können Dir nur gefühlsmäßig antworten.
Gruß
maerzsonne
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dies ist wohl kein Angebot, sondern eine Weiterbildungsmassnahme. Wer diese Massnahme selbst verschuldet nicht besucht, muss in Einzelfällen und kann mit einer Sperre belegt werden.Ich aheb selbst nebenberuflich in solchen Weiterbildungsveranstaltungen Vorträge gehalten und weiss deshalb, dass es eigentlich niemand interessiert, ob der Teilnehmer perfekt EDV kann oder perfekt English spricht. Wenn der Kurs angeordnet ist, muss auch der EDV-Spezialist nochmals die Grundlagen der EDV, wie arbeite ich mit WORD, Ecxel oder Access lernen (selbst wenn er dem Lehrer Unterrichter erteilen kann) oder English lernen. Also vorsicht. Es bedarf keines Antrages, sondern die Einteilung wird vorgenommen und ab dem Moment wird man nicht mehr als arbeitslos geführt. Dafür erhält man ein paar Prozent ,mehr Geld. Schlicht ausgedrückt, Du musst im Kurs lernen, dass man zum PC einen Bildschirm benötigt, weil man dir als PC-Profi unterstellt, dass deine Kenntnisse nicht ausreichen, zu wissen, dass man ohne Bildschirm möglicherweise keine Daten lesen kann. Es ist Bürokratie, mehr nicht, und saison bedingte Bereinigung der Arbeitslosenstatistik.
Gruss Günter
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