Arbeitsamt kürzt Gelder

Hallo zusammen!

Ich hoffe, ich bin hier halbwegs richtig.

Situation: Jemand ist arbeitssuchend und bittet beim Arbeitsamt um Informationen, in welche Richtung eine Weiterbildung am vielversprechendsten sei (in Bezug auf Aufbau auf bestehende Fähigkeiten bis hin zu bestmöglichen Chancen, später auch eine recht dauerhafte Anstellung zu finden). Der Herr auf dem Arbeitsamt erwidert, das dies ja nun wirklich nicht sein Aufgabenfeld und Problem sei, der Arbeitssuchende solle sich doch selbst um sowas kümmern, sowieso sieht es im Moment in jeder Branche so schlecht aus, da könne man sich sowas eh gleich sparen. Soweit, so interessant.
Der Arbeitssuchende ist relativ entsetzt und fordert, dass man sich doch bitte um ihn bemühen möge, andernfalls bäte er um ein Gespräch mit dem nächsthöheren Vorgesetzten.

Hierauf wurde erwidert, man möge sich doch ruhig verhalten, ansonsten wäre es für ihn ein Leichtes, die monatlichen Arbeitslosengeld-Zahlungen zu kürzen.

Ich gebe das so wieder, wie es mir berichtet wurde.

Sowas ist doch wohl vollkommen undenkbar? Ich habe die Geschichte als Unfug abgetan, die betroffene Person will aber von anderen Menschen eine ähnliche Geschichte erfahren haben. Verbreitet sich hier eine Urban Legend oder was steckt hinter solchen Geschichten?

MfG

Cypher

Sercus,

Verbreitet sich hier eine Urban Legend oder was steckt hinter
solchen Geschichten?

das spiegelt lediglich die Macht der „Nochbeschäftigten“ über die „Nichtmehrbeschäftigten“.
Der Sinn findet sich darin, daß ein Sklavenaufseher gewisse Qualitäten mitbringen muß.

Gruß Richy

Das kenne ich in einem etwas anderen Zusammenhang. In diesem Fall war der sog. Weiterbildungsberater ebenfalls nicht in der Lage, auch nur ansatzweise sinnvolle Vorschläge zu machen. Es ging dabei insbesondere um EDV-Fortbildung für eine kaufmännische Tätigkeit zum Wiedereinstieg nach mehreren Jahren Erziehungsurlaub. Statt dessen hatte der gute Mann nichts Besseres zu tun, als die möglichen Beschäftigungszeiten (Halbtagsstelle), die angegeben wurden, zu bezweifeln (u.a. auch wg. Fahrtzeiten) und den Leistungsanspruch entsprechend zu kürzen. Ein direkter Widerspruch ihm gegenüber wurde von ihm damit beantwortet, daß er dann eben alle möglichen und unmöglichen Stellenausschreibungen mit besonders langen Anfahrtswegen heraussuchen würde.

Beides hat er sofort gemacht (Kürzen und entsprechende Angebote; u.a. waren da Tätigkeiten als Haushaltshilfe oder Briefzusteller dabei).

Gegen die Kürzung des Leistungsanspruchs wurde beim Dienststellenleiter ein offizieller Einspruch eingelegt, bei dem auch die genannten Vergeltungsmaßnahmen zur Sprache kamen. Ergebnis: die Kürzung des Leistungsanspruchs wurde zurückgenommen; seitens des „Weiterbildungsberaters“ kamen keine weiteren Stellenausschreibungen.

Fazit, wehren hat hier nicht geschadet.

Gruß abi

http://www.alg-2.info/

Intressanter link, aber sehr depremierend zu lesen. Hat bei mir sehr viele Angst und schlaflose Nächte bewirkt, obwohl ich nicht direkt betroffen bin.