Arbeitsamt legt Steine in den Weg

Hi,

muss man willküren des AA hinnehmen?

wenn zum beispiel jemand einen umschulungsplatz sicher hat, und vom AA keine Einwände bestehen, jedoch dann auf einmal die Sachbearbeiterin auf die Idee kommt man könne ja erstmal 4 wochen praktikum machen, muss man das hinnehmen?

durch beginn der Umschulung zum 01.09. verliert man eh schon 4 wochen Berufsschule, durch diese Praktikum noch mal 4 wochen, das erschwert einem doch nur das bestehen der umschulung, da man eh ein jahr aufarbeiten muss.

Die SB hat den betrieb dazugebracht das praktikum zu machen.

aussage des betriebes, „Ihre SB meinte es solle erst ein 4 wöchiges Praktikum sein“

Bringt da eine Beschwerde was?
direkt klagen?

Hallo,

wenn zum beispiel jemand einen umschulungsplatz sicher hat,
und vom AA keine Einwände bestehen, jedoch dann auf einmal die
Sachbearbeiterin auf die Idee kommt man könne ja erstmal 4
wochen praktikum machen, muss man das hinnehmen?

Das Praktikum soll dazu dienen, herauszufinden, ob man wirklich für die Umschulung geeignet ist oder nicht. Das ist als Hilfe sowohl für Person A als auch für den Umschulungsbetrieb gedacht. So können beide Seiten herausfinden, ob die Umschulung überhaupt Sinn macht oder nicht.

Gruß, SweetAngel1801

Hallo,

Als zweite Möglichkeit wird auch die Option einer sogenannten
" Feststellungsmaßnahme " angeboten.
Hat den gleichen Zweck wie ein vorgeschaltetes Praktikum.

Eine Umschulung ist generell kein Zuckerschlecken, aber man weiss, worauf man sich da einläßt.

Also nicht als " Schikane " sehen, sondern eher als normalen Vorgang
für die kommende Maßnahme.
Schlimmer wäre: " Ja, ich habe sie der und der Umschulung zugeteilt…
sehen sie zu das sie das schaffen.

mfg

das problem ist das der vetragt zur unterschrift bereit liegt, der betrieb nun das praktikum machen soll und das AA sich halberlei weigert Fahrtkosten und so zu tragen.

Hallo behave,

es tut mir leid, ich verstehe Deine Frage nicht so richtig. Wir haben da also jemanden (nennen wir den mal „Person A“), der ist schon längere Zeit arbeitslos.

Nun hat die Person A eine Umschulung „bekommen“. Woher hat Person A diese Umschulung bekommen? Über was für eine Umschulung reden wir? Wie lange dauert die? Wann beginnt die? Auf wessen Initiative hin fand die Suche nach dieser Umschulung statt? Wer und wie wird die Umschulung finanziert?

Und nun sollte also die Person A am 1.9 die Umschulung beginnen. Und wieso „verliert“ sie da 4 Wochen Berufsschule? Hat die Umschulung schon am 1.8 angefangen? Und wieso nimmt Person A nicht schon seit 1.8 an der Umschulung teil? Und wieso muss die Person A „ein Jahr aufholen“?

Und dann dieses Praktikum: geht das in die gleiche Richtung wie die geplante Umschulung. Oder soll da ein umzuschulender KFZ-Mechaniker ein Praktikum als Bäcker machen? Und warum meint das Arbeitsamt, dass die Person A erstmal das Praktikum machen soll?

direkt klagen?

Klar. Immer. Sofort. Und jederzeit. Vorausgesetzt Du hast die Kohle für den Anwalt, Gericht und alles andere. Sonst vielleicht lieber nicht.

Eventuell wäre es eine gute Idee, dass sich die Person A erstmal etwas beruhigt, versucht nicht sofort eine „willküre“ vom Arbeitsamt zu wittern sondern vielleicht überlegt, wieso das Arbeitsamt sowas vorschlägt. Eventuell wäre auch ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Arbeitsamtsmenschen hilfreich?
So könnte die Person vielleicht das Praktikum machen aber parallel schonmal die Berufsschule besuchen? (Das natürlich unter der Voraussetzung, dass wir hier nicht über Vollzeit-Unterricht reden *fg*)

*wink*

Petzi

hi, also Person A ist nach Krankheit in seinem Erlernten Beruf Berufsunfähig (lebensmittel Fachkraft).

nun soll eine umschulkung in einen Büroberuf folgen wurde eben nur Mündlich alles Bestätigt.

nun hat sich A einen platz besorg es dem A-Amt mitgeteilt das er einen Platz habe und er nun die Entsprechenden Anträge und Unterlagen bräuchte.

2 Tage spä#ter rief die Personalcheffin an, das sich das A-Amt gemeldet hat und nur dieser umschulung zustimmt wenn ein 4 wöchiges praktikum gemacht wird.

Die umschulung soll 24 monate dauern, man würde im 2. lehrjahr beginnen also das 1. alleine aufarbeiten, und die Schule bega
nn bereits am 3.8. somit nach praktikum 8 wochen schulverlusst was 16 tage bedeutet, das ist viel stoff.

hätte das A-Amt kein Praktikum verlangt wäre nix los.
A hat bereits erfahrungen im Bürowesen gesammelt und daher ist ein Praktikum zur berufsfindung überflüssig.

Hallo behave,

ah, so langsam verstehe ich die Problematik :smile: Vielen Dank für die Erklärung.

nun soll eine umschulkung in einen Büroberuf folgen wurde eben
nur Mündlich alles Bestätigt.

Das heisst, die Person A hat keine schriftliche Zusage, dass sie die Umschulung machen darf? Und hat sich um den Ausbildungsplatz selbstständig gekümmert und auch einen gefunden? Und an diesem Ausbildungsplatz soll dann auch die Umschulung erfolgen?

2 Tage spä#ter rief die Personalcheffin an, das sich das A-Amt
gemeldet hat und nur dieser umschulung zustimmt wenn ein 4
wöchiges praktikum gemacht wird.

Na, dann soll die Person A das doch machen. In dem Fall hat sie doch - ausser 8 Tagen Berufsschule - eigentlich nix verloren. Die Person A lernt schonmal den Betrieb kennen und kann sozusagen die Umschulung beginnen. Der Betreuer vom Arbeitsamt sieht, dass die Person A das Praktikum mit Bravour besteht. Und auch die Firma kann die Person A nochmal 4 Wochen lang angucken und „testen“.

Und, hey, 8 Berufsschultage sollten eigentlich nachgeholt werden können. Grad wenn man a) schon ne Ausbildung hat und b) ja schon Grundkenntnisse in dem Bereich besitzt.

Von wegen das Praktikum ist überflüssig. Das glaub ich Dir auf’s Wort. Und wahrscheinlich glaubt Dir das auch Dein Betreuer. Aber er muss sich ja seinem Boss gegenüber auch rechtfertigen. Und wenn er Dich jetzt erst in das Praktikum schickt, dann kann er - solltest Du wider Erwarten die Ausbildung aufgeben - immer noch sagen „ICH hab alles ausgeschlossen, was hätte schief laufen können“.

Das heisst, in dem Fall würde ich wirklich nicht klagen, sondern das Praktikum machen. Dabei schauen, dass ich (möglichst schon vorher) die Bücher die in der Berufsschule verwendet werden, kriege und nebenher anfangen kann zu lernen. Und selbstverständlich einen hervorragenden Eindruck machen in der Firma, nicht dass die die Person A dann doch nicht als Umschüler haben wollen :wink:

*wink* und viel Erfolg

Petzi

Bezieht sich DAS auf das Posting vom 21. 8 ?
Hallo,

Was heißt:

Mit einem Fahrgeldsatz für bis zu 60 KM fährt es sich recht komfortabel
mit dem ABO für dem ÖPNV.

mfg

da stimme ich dir zu, nur das problem ist das der nächste bahnhof 20km weg ist, und der umschüler 2,5h unterwegs wäre mit de bahn (umsteigen und ca 45 min warten) und auch keine Buzshaltestelle da ist

Hallo,

Wenn die Sache mit dem Praktikum zu einer Umschulung führt, dann könnte
vor Ort auch eine Unterkunft gewährt werden.

Wurde die Homepage:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/Navigation/zen…

schon mal durchsucht?

mfg