Hallo behave,
ah, so langsam verstehe ich die Problematik
Vielen Dank für die Erklärung.
nun soll eine umschulkung in einen Büroberuf folgen wurde eben
nur Mündlich alles Bestätigt.
Das heisst, die Person A hat keine schriftliche Zusage, dass sie die Umschulung machen darf? Und hat sich um den Ausbildungsplatz selbstständig gekümmert und auch einen gefunden? Und an diesem Ausbildungsplatz soll dann auch die Umschulung erfolgen?
2 Tage spä#ter rief die Personalcheffin an, das sich das A-Amt
gemeldet hat und nur dieser umschulung zustimmt wenn ein 4
wöchiges praktikum gemacht wird.
Na, dann soll die Person A das doch machen. In dem Fall hat sie doch - ausser 8 Tagen Berufsschule - eigentlich nix verloren. Die Person A lernt schonmal den Betrieb kennen und kann sozusagen die Umschulung beginnen. Der Betreuer vom Arbeitsamt sieht, dass die Person A das Praktikum mit Bravour besteht. Und auch die Firma kann die Person A nochmal 4 Wochen lang angucken und „testen“.
Und, hey, 8 Berufsschultage sollten eigentlich nachgeholt werden können. Grad wenn man a) schon ne Ausbildung hat und b) ja schon Grundkenntnisse in dem Bereich besitzt.
Von wegen das Praktikum ist überflüssig. Das glaub ich Dir auf’s Wort. Und wahrscheinlich glaubt Dir das auch Dein Betreuer. Aber er muss sich ja seinem Boss gegenüber auch rechtfertigen. Und wenn er Dich jetzt erst in das Praktikum schickt, dann kann er - solltest Du wider Erwarten die Ausbildung aufgeben - immer noch sagen „ICH hab alles ausgeschlossen, was hätte schief laufen können“.
Das heisst, in dem Fall würde ich wirklich nicht klagen, sondern das Praktikum machen. Dabei schauen, dass ich (möglichst schon vorher) die Bücher die in der Berufsschule verwendet werden, kriege und nebenher anfangen kann zu lernen. Und selbstverständlich einen hervorragenden Eindruck machen in der Firma, nicht dass die die Person A dann doch nicht als Umschüler haben wollen 
*wink* und viel Erfolg
Petzi