Arbeitsamt... mal wieder lang

Hallo,

ich hab mal wieder eine Behördenfrage.

Ich bin nun schon seit August arbeitslos, und hab seitens des Arbeitsamtes meiner geplanten Selbständigkeit eigentlich nur Fehlberatungen bekommen. Der Höhepunkt des ganzen war, dass mir von meinem Berater Ende Dezember empfohlen wurde, vor Abgabe meines Antrages auf Überbrückungsgeld schon einmal einen Gewerbeschein zu ergattern. Daraufhin hat dann die Leistungsabteilung im Februar beschlossen, ich sei ja nun selbständig und nicht mehr arbeitslos. Somit wurde kurzerhand jegliche Zahlung eingestellt. Seitdem versuche ich, denen klar zu machen, dass ich noch gar nicht selbständig bin und werde fast verrückt dabei. Meinen Gewerbeschein, den ich ja nur auf Anraten des Amtes hatte, musste ich wieder abmelden usw. Mal wird mir versprochen, ich kriege nun wieder Geld, dann muss ich noch wieder irgendwas ausfüllen. Jeden Tag kommen verschiedene Informationen.

Meine Bank hat seit März mein Konto gesperrt, Daueraufträge oder Einzugsermächtigungen können nicht ausgeführt werden usw. Dadurch entstehen mir Unkosten. Ich muss auch wieder einen neuen Gewerbeschein beantragen, wenn dann das Amt mir endlich Unterstützung für die Selbständigkeit gewährt.

Ich muss mir von Freunden Geld für Miete und andere lebensnotwendige Sachen leihen. In diese Situation bin ich nur geraten, weil ich den Informationen des Arbeitsamtes Glauben geschenkt habe. Ich bin mittlerweile ein wenig verärgert.

Nachdem mir vor Zeugen am Donnerstag, den 10. April zugesichert wurde, dass ich nunmehr wieder Arbeitslosengeld bekäme, hab ich am Freitag Post bekommen vom Arbeitsamt mit dem Inhalt, dass ich am 28. November eine mir zugesandte Nebenverdienstbescheinigung nicht ausgefüllt hätte. Dem Schreiben angeheftet war noch ein Brief an eine mir unbekannte Person, ebenfalls vom 10. April 2003, in dem diese beschuldigt wurde, in den letzten Monaten zu unrecht Arbeitslosengeld bezogen zu haben. Es ist wohl fast überflüssig zu erwähnen, dass ich kein Schreiben vom 28. November erhalten habe, in dem ich gebeten wurde, eine Nebenverdienstbescheinigung auszufüllen. Ebenfalls am 10. April ist dann der Arbeitslosengeldbescheid für die letzten Monate an mich geschickt wurden.

Eigentlich könnt ich mich ja jetzt freuen. Hat ja endlich mal was geklappt. Aber ich würd mich gern wehren gegen die Art und Weise der Behandlung. Mir sind erhebliche Unkosten entstanden. Ich hab eigentlich ständig Fehlinformationen erhalten. Dies Schreiben an die ganz andere Person verstößt in meinem Empfinden irgendwie gegen Datenschutzgesetze, indem es mir zugesandt wurde. Vielleicht bin ich ja ein wenig paranoid, aber ich hab das Gefühl, als wenn auf Seiten meines zuständigen Arbeitsamtes die Arbeitseinstellung eher so in Richtung „mit denen kann man es ja machen“ vorherrscht.

Darum würd ich gern wissen, ob ich zum einen die Unkosten einfordern kann, die mir zu unrecht entstanden sind, und wie ich zum anderen mit dem Schreiben verfahren soll, das ich aus Versehen bekommen habe. Ich hab einfach keine Lust mehr, noch ein Auge zuzudrücken und zu denken, dass da im Amt auch nur Menschen sind.

So, jetzt hab ich mir ein wenig Luft gemacht, hoffe aber trotzdem, dass ich ein paar hilfreiche Antworten bekomme.

Gruß
Heidrun

Hallo Heidrun!

… und hab seitens :des Arbeitsamtes :meiner geplanten :Selbständigkeit :eigentlich nur
Fehlberatungen :bekommen.

Der Papst ist für eine Sexualberatung eine ungefähr so geeignete Anlaufstelle wie das Arbeitsamt für die Selbständigkeit. Wenn Du Überbrückungsgeld haben möchtest, stelle einen Antrag, ansonsten aber behellige keine Behörde mit Fragen zur Selbständigkeit. Du hast es in Behörden mit Menschen zu tun, die nach aller Wahrscheinlichkeit noch nie auch nur einen einzigen Cent erwirtschaftet haben. Wie sollen solche Menschen Rat geben, wie man wirtschaftet!?

…schon einmal
einen Gewerbeschein :zu ergattern.

Einen Gewerbeschein muß man nicht „ergattern“. Sofern es sich nicht um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, erhält man einen Gewerbeschein gegen Entrichtung einer Gebühr auf dem Gewerbe- oder Ordnungsamt der Gemeinde.

U. a. die wiederholte Verwendung des Wortes „Unkosten“ in Deinem Posting legt die Vermutung nahe, daß Du von kaufmännischen Dingen unbeleckt bist. Tue Dir selbst den Gefallen und belege an der VHS einen Buchführungskursus. Dabei werden elementare kaufmännische Kenntnisse vermittelt, die in jeder Art der Selbständigkeit unverzichtbar sind. Diese Kenntnisse braucht Du z. B. zur Erstellung eines Geschäftsplanes, ohne den Du nicht weißt, ob, wann und wie Du von Deiner geplanten Selbständigkeit leben kannst.

Wenn Du Dich selbständig machen möchtest, bist Du stramm mit Vorbereitungen beschäftigt, z. B. mit dem Buchführungskursus und der Ausarbeitung eines tragfähigen Geschäftskonzepts. Da ist keine Zeit für fruchtlose Auseinandersetzungen mit Ämtern. Wenn Dir also versehentlich nicht für Dich bestimmte Post zugegangen ist, schicke die Sachen mit einem erklärenden 2-Zeiler zurück und fertig.

Gruß
Wolfgang

Hi
Da bekommt der Berater sicher ne Prämie für - hör ich jetzt zum xten mal die Story…
HH

Hallo Wolfgang,

ich bin nicht ganz sicher, inwiefern ich diese Antwort „verdient“ habe.

Der Papst ist für eine Sexualberatung eine ungefähr so
geeignete Anlaufstelle wie das Arbeitsamt für die
Selbständigkeit. Wenn Du Überbrückungsgeld haben möchtest,
stelle einen Antrag, ansonsten aber behellige keine Behörde
mit Fragen zur Selbständigkeit. Du hast es in Behörden mit
Menschen zu tun, die nach aller Wahrscheinlichkeit noch nie
auch nur einen einzigen Cent erwirtschaftet haben. Wie sollen
solche Menschen Rat geben, wie man wirtschaftet!?

Die Fehlberatungen seitens des Arbeitsamtes gingen eben ganz genau darum, wie ich Überbrückungsgeld bzw. Unterstützung für die sogenannte Ich-AG erhalten kann. Ich wollte keinen Rat, wie ich wirtschaften soll. Das kann ich selber.

Einen Gewerbeschein muß man nicht „ergattern“. Sofern es sich
nicht um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, erhält man
einen Gewerbeschein gegen Entrichtung einer Gebühr auf dem
Gewerbe- oder Ordnungsamt der Gemeinde.

Sorry, dass ich mich hier doof ausgedrückt habe. Ich weiß, wie man einen Gewerbeschein erhält, ich habe schließlich einen. Ich kenne auch die Gebühren dafür. Und wenn ich auf ein Fehlanraten des Arbeitsamtes den Gewerbeschein zu früh beantrage und ihn dann wieder abmelden muss und noch einmal neu beantragen muss, entstehen mir unnötige _Unkosten_.

U. a. die wiederholte Verwendung des Wortes „Unkosten“ in
Deinem Posting legt die Vermutung nahe, daß Du von
kaufmännischen Dingen unbeleckt bist. Tue Dir selbst den
Gefallen und belege an der VHS einen Buchführungskursus. Dabei
werden elementare kaufmännische Kenntnisse vermittelt, die in
jeder Art der Selbständigkeit unverzichtbar sind. Diese
Kenntnisse braucht Du z. B. zur Erstellung eines
Geschäftsplanes, ohne den Du nicht weißt, ob, wann und wie Du
von Deiner geplanten Selbständigkeit leben kannst.

Ich habe sehr wohl buchhalterische Kenntnisse. Ich meinte mit Unkosten Ausgaben, die ich aufgrund der Fehlberatungen des Arbeitsamtes und durch die Fehlberatungen eingestellten Zahlung des Arbeitsamtes hatte. Ich bin nicht ganz sicher, wie Deine Informationen sind. Meine sind in dieser Hinsicht eben nicht so ganz gut. Deswegen hab ich ja gefragt. Meiner Meinung nach sind die Beamten des Arbeitsamtes sehr wohl verpflichtet, mir aktuelle und richtige Informationen darüber zu geben, wie ich Leistungen von dieser Seite erhalten kann. Ich bin ebenso verpflichtet, mich zu informieren. Dies hab ich getan und bin trotzdem in eine ziemlich dumme Lage geraten. Deswegen habe ich hier mal angefragt.

Wenn Du Dich selbständig machen möchtest, bist Du stramm mit
Vorbereitungen beschäftigt, z. B. mit dem Buchführungskursus
und der Ausarbeitung eines tragfähigen Geschäftskonzepts. Da
ist keine Zeit für fruchtlose Auseinandersetzungen mit Ämtern.
Wenn Dir also versehentlich nicht für Dich bestimmte Post
zugegangen ist, schicke die Sachen mit einem erklärenden
2-Zeiler zurück und fertig.

Eben genau weil ich mit Vorbereitungen beschäftigt bin, habe ich keine Lust und keine Zeit, wochenlang Auseinandersetzungen mit dem Amt zu führen, die eigentlich nicht notwendig wären…

Hab vielen Dank für Deine „hilfreichen“ Zeilen, die den Inhalt meiner Frage irgendwie nicht so ganz treffen.

Gruß
Heidrun

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ich bin nicht ganz sicher, inwiefern ich diese Antwort
„verdient“ habe.

Guten Morgen, Heidrun!

Solltest Du Schärfen herausgelesen haben: War nicht meine Absicht. Vielmehr war für mich keine konkrete Frage erkennbar. Du bist mit der Beratung durch das AA unzufrieden und opferst womöglich Zeit für Nebensächliches.

Bei den meisten Förderungen durch öffentliche Kassen liegt ein gefährlicher Stolperstein im Weg: Das Vorhaben darf noch nicht begonnen sein. Dabei kann man sich über einige Handlungen trefflich streiten, ob sie als Beginn eines Vorhabens zu werten sind oder nicht. Es gibt deshalb Ermessensspielräume. Wenn ein Amtsmitarbeiter rät, schon mal einen Gewerbeschein zu besorgen (wozu eigentlich?), hat man überhaupt nur eine Chance, sich auf Aussagen zu berufen, wenn sie schriftlich erfolgten und beim persönlichen Gespräch, wenn man den Namen des Mitarbeiters kennt.

Grundsätzlich aber gilt: Selbst schlau machen. Zu Anträgen aller Art gibt es Kleingedrucktes. Da stehen solche Dinge, daß man vor Eingang eines Bewilligungsbescheides z. B. keine Verträge zum geförderten Vorhaben eingegangen sein darf. Wenn ein Sachbearbeiter bereit ist, den schon mal beschafften Gewerbeschein noch als unverbindliche Vorbereitung anzusehen, nützt einem das nur etwas, wenn dieser Mensch auch wirklich zuständig ist und wenn man sich auf ihn berufen kann.

Aber schon die vermeintlich einfache Frage, ob für die beabsichtigte Tätigkeit überhaupt ein Gewerbeschein erforderlich ist, wird den AA-Mitarbeiter in vielen Fällen überfordern. Dabei geht es nicht um die Ersparnis der paar Euro Verwaltungsgebühr für das Stück Papier, vielmehr kann es z. B. steuerlich ein gravierender Unterschied sein, ob eine Tätigkeit als gewerblich oder freiberuflich anzusehen ist. Auf diese Feinheiten kann ein AA-Mitarbeiter nicht eingehen. Davon versteht er nämlich genau so viel oder wenig wie die vor ihm sitzenden Ratsuchenden.

Man stößt auf solche Fragen, wenn es etwa im Rahmen eines Gründerseminars um die Rechtsform einer Unternehmung geht.

Zu oft läuft es so, daß sich jemand einen Gewerbeschein abholt, dann zusieht, was sich an Finanzhilfen beantragen läßt, um sofort loszulegen - direkt an die Wand. Es ist in jedem Fall ein Geschäftsplan unumgänglich und zwar nur für den eigenen Bedarf. Darin hat man für die Gründungsphase u. a. den Zeitablauf skizziert, was wann erfolgen muß, damit nichts verrutscht.

Gruß
Wolfgang

Hallo Heidrun,

so ganz verstehe ich den Vorfall nicht, denn tatsächlich musst du zum Antrag des Überbrückungsgeldes einen Nachweis erbringen, dass du jetzt eine Selbständigkeit aufnehmen willst. Ich bin auf Anraten meines AA-Beraters damals zum Finanzamt gegangen und habe mir eine Bestätigung geben lassen, dass ich mit dem Datum X (das Datum, mit dem das Ügeld losgehen sollte) die selbständige Tätigkeit Y aufnehme. Ich weiß nicht, wieso das beim Gewerbeschein anders bewertet wird, der Vorfall scheint der gleiche zu sein. Warst du denn schon bei deinem Berater und hast nachgefragt? Ich würde der Ablehnung des Antrages widersprechen und den Vorfall genau so wie du ihn hier beschrieben hast wiedergeben.

Oder hast du dich etwa selbstständig gemeldet ohne gleichzeitig, bzw kurz danach des Ügeld zu beantragen? hattest du diesen Antrag denn überhaupt schon gestellt? Ich habe die ganze Sache innerhalb eines Tages hinter mich gebracht. Zum FA gedackelt, Scheinchen geholt, zum AA gedackelt, Scheinchen + Business-Plan (bzw. Bestätigung des entsprechenden Experten, der den BP bewertet)und Antrag abgeben.

Wenn da Monate dazwischen liegen (Dezember-Februar?), müssen die sich ja wirklich fragen, was nun Sache ist, oder habe ich dich falsch verstanden?

Also, falls du einen zweiten Versuch in Richtung Selbständigkeit mit Ügeld wagen willst, sag Bescheid, ich beantworte soweit es geht gerne deine Fragen.

Good Luck + viele GRüße,

barbara