Hallo WWW`ler
Mir geht es um eine grundsätzliche Frage ; wenn ich mal arbeitslos werde , melde ich mich beim Arbeitsamt . soweit klar . Nun möchte ich aber aus schwerwiegenden persönlichen Gründen nicht mehr in meiner alten Branche vermittelt werden d.h. ich hätte gerne eine Umschulung . Kann mich das Arbeitsamt zwingen , doch wieder in meinem alten Job zu arbeiten oder habe ich einen Rechtsanspruch auf Umschulung ?
in Erwartung einer hoffentlich für mich positiven Antwort
mfg
Dietmar
bei gesundheitlichen oder psychologischen einschränkungen, die
vom amtsarzt bescheinigt werden müssen, kann eine umschulung
erfolgen.
ein rechtsanspruch besteht in keinem fall.
gruß LeiLoo
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bei gesundheitlichen oder psychologischen einschränkungen, die
vom amtsarzt bescheinigt werden müssen,
Hallo Leiloo
bei den gesundheitlichen Einschränkungen habe ich keine Bedenken , daß ich sie bescheinigt bekomme . Bei den psychologischen weiß ich nicht ( reichen haßgefühle und Mordgedanken aus ? ).
kann eine umschulung
erfolgen.
Du schreibst hier " kann " , ist dann auch mit der Bescheinigung vom Arzt nicht sicher , das ich die Umschulung bekomme ?
ein rechtsanspruch besteht in keinem fall.
aber was ist , wenn ich auch ohne Bescheinigung nicht in meinen alten Job will ? Ich habe auch noch andere Gründe wie die oben aufgeführten ?!
Danke erstmal
Dietmar
bei gesundheitlichen oder psychologischen einschränkungen, die
vom amtsarzt bescheinigt werden müssen,Hallo Leiloo
bei den gesundheitlichen Einschränkungen habe ich keine
Bedenken , daß ich sie bescheinigt bekomme . Bei den
psychologischen weiß ich nicht ( reichen haßgefühle und
Mordgedanken aus ? ).
ups, das weiß ich nicht.
kann eine umschulung
erfolgen.
Du schreibst hier " kann " , ist dann auch mit der
Bescheinigung vom Arzt nicht sicher , das ich die Umschulung
bekomme ?
ja kann. es ist davon abhängig ob eine trägerstelle gerade
umschulungen anbietet. einzelumschulungen gibt es sehr selten.
auch die bescheinigung des amtsarztes ist keine garantie.
ein rechtsanspruch besteht in keinem fall.
aber was ist , wenn ich auch ohne Bescheinigung nicht in
meinen alten Job will ? Ich habe auch noch andere Gründe wie
die oben aufgeführten ?!
Danke erstmal
Dietmar
am besten ist, du unterhälst dich erstmal ganz unverbindlich mit
deinem arbeitsvermittler über umschulungsmöglichkeiten, der kann
dich eigentlich über alle möglichkeiten ganz genau informieren.
gruß LeiLoo
Hei Du
Das ist ja mein Problem , ich habe noch nie in meinem Leben mit dem Arbeitsamt zu tun gehabt und will mich hier erstmal im Vorfeld schon mal schlau machen , damit ich dem sachbearbeiter nicht mit leeren Händen gegenübertreten muß und ihm gegenüber eine bessere Verhandlungsbasis habe ( wenn er merkt , das ich meine Rechte kenne ?!?! ).
Trotzdem danke !
bis denne
Dietmar
…und will mich hier erstmal im
Vorfeld schon mal schlau machen , damit ich dem sachbearbeiter
nicht mit leeren Händen gegenübertreten muß und ihm gegenüber
eine bessere Verhandlungsbasis habe
Generell guter Gedanke! Mach Dich in Deinem regionalen Umfeld mal schlau: es gibt Beratungsstellen, die einem auch bei evtl. Ärger mit dem Arbeits(losen)amt helfen. Die können Dir im Vorfeld auch Tips für die Vorgehensweise geben, können Dir Umschulungsträger nennen usw.
Hier in Hamburg gibt´s u.a. zwei große Träger: DAA (Deutsche Angestellten Akademie und die Stiftung Grone Schule (vielleicht gibt´s sowas bei Dir ja auch). Erkundige Dich weiterhin, welcher Träger in dem von Dir gewünschten Fachgebiet gut oder nicht so gut angesehen ist. Das kann für die Jobsuche nach der Umschulung wichtig werden. Im Anschluß kannst Du dann den Beratern beim A.-Amt schon konkret sagen, was Du wo vorhast. Bin diese Mühle auch durchlaufen - hat sich aber gelohnt!
Falls Du mehr wissen möchtest: bitte eMail an mich.
Gruß & viel Glück!
Vince.