ich wurde am 6.10.2007 und am 29.12.2007 auf meiner Arbeitsstelle überfallen und war nach dem zweiten Überfall vom 29.12.2007 bis zum 04.09.2008 krank geschrieben . Danach begann ich mit dem Hamburger Model und ging dann auch wieder bis wie früher arbeiten. Seit Februar diesen Jahres hatte ich Depressionen mit Gedanken warum und wofür ich überhaupt noch auf der Welt bin . Mein ganzer Lebenswille und meine Lebendigkeit war weg…meine Kollegen ist das schon viel früher ufgefallen , nur mir nicht. Ich saß nur noch zu Hause und ging nicht mehr raus , wollte niemanden sehen oder reden. Naja jedenfalls habe ich dann nach ein paar Wochen bemerkt das ich mir Hilfe holen muss (professionelle). Das war so schlimm das ich mich am 22.02.2010 krank schreiben lassen musste und bis heute noch krankgeschrieben bin. Nun bekam ich von meiner Krankenkasse mitgeteilt das mein Krankengeld zum 12.11.2010 ausläuft und ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden muss. Meine Frage… wie wird das Arbeitslosengeld berechnet? Ich bekam ja jetzt schon nicht mehr die 80 % als Arbeitsunfall berechnet… war mir auch nicht bewußt das es etwas mit den Überfällen zu tun hat die jetzige Krankheit . Mein Arzt sagte auch das es eine andere Krankheit ist und nicht wie bei den Überfällen ein Trauma. Da mir ja das Arbeitslosengeld nicht reichen wird um den Lebensunterhalt bestreiten zu können und ich meine Wohnung zum 30.11.2010 auch schon gekündigt hatte weil ich unbedingt in eine ruhigere Gegend ziehen muss um auch mal zur Ruhe kommen zu können weiß ich nun nicht was und wie ich mich jetzt vrerhalten soll und was ich alles beantragen kann. Was ist mit meinem Arbeitsplatz?
Hallo engel7038
um überhaupt Geld zu bekommen müssen Sie sich beim Arbeitsamt melden und den Rentenantrag bei der Rentenstelle einreichen. Im Falle einer Rente können Sie noch etwas dazuverdienen (bei voller Erwerbsunfähigkeit max. 400€/monatl.),weiterhin ist ein Antrag auf Wohngeld sehr ratsam, ein Antrag auf Freistellung von der Zuzahlung bei der Krankenkasse noch zu erwähnen, eventuell mal einen Sozialberater aufsuchen.
Weiter wüßte ich auch nichts, der Antrag zur Rente hätte schon eher gestellt werden müssen.
Mein Arbeitsvertrag wurde mit der Bestätigung des Rentenantrags unwirksam.
MfG jens1568
vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort…
bin ja mit vielem zur Zeit überfordert und bin sehr dankbar für hilfreiche Antworten…
lG engel7038
Hallo,das ALGI wird berechnet nach deinem letzten Lohn und nicht nach dem Krankengeld.Wenn du krank wurdest durch die Überfälle auf deinem Arbeitsplatz müsste eigentlich die Berufsgenossenschaft dafür gerade stehen.Nur sowas wird meistens nicht als Arbeitsunfall anerkannt.Mehr kann ich dir dazu jetzt nicht sagen.Bist du im VdK drin,die können dir da besser helfen.
Viel Erfolg
Hallo,
da Sie einen Arbeitsplatz haben kann ich nicht nachvollziehen, warum Sie nun, nach Ablauf des Krankengeldes, zum Arbeitsamt gehen sollen.
Ich stand damals auch im Berufsleben und habe dann, als ich das Gefühl hatte nicht mehr arbeiten gehen zu können, EINFACH einen Rentenantrag eingereicht.
Mit diesem habe ich, knapp 13 Jahre lang, Zeitrenten erhalten, die ich immer wieder beantragen musste.
Ob Sie Rentenansprüche haben müsste geklärt werden und wie hoch die Rente ausfallen wird, bliebe abzuwarten.
Mir war es damals egal weil ich wusste, dass man mir, wenn die Rente mir nicht zum Leben reichen sollte, mir man eben zusätzlich unter die Arme greifen würde (Soz.-Amt oder Wohngeld). Und hatte recht, denn Wohngeld wurde gezahlt.
Sollten Sie einen Rentenantrag stellen der auf Zeit bewilligt wird (ist fast immer so), behalten Sie Ihren Arbeitsplatz, weil das Arbeitsverhältnis nur ruhen tut.
Wird aus der Zeit- eine Dauerrente, haben Sie ab dem Zeitpunkt keinen Arbeitgeber mehr, Sie sind quasi raus.
Grundsätzlich kann jeder einen Rentenantrag stellen und niemand, auch kein Arzt, kann Ihnen eine Prognose stellen ob es klappt oder nicht. Lassen Sie sich in dieser Hinsicht nichts erzählen!
Ich habe mit 33 Jahre meine erste Zeitrente bekommen und sämtliche Ärzte die mir sagten, dass das die letzte sein wird, behielten unrecht!
Mit 46 Jahren habe ich meine Dauerrente gewährt bekommen und würde sehr gerne so manchem Arzt meinen Bescheid mal unter die Nase halten -ehrlich wahr-.
Sie stehen schon mal „gut“ da, da Sie Krankengeld bekommen haben. Das bedeutet, dass Sie krank sind, ansonsten hätte Ihnen das kein Amt der Welt gezahlt.
Der nächste Schritt wäre nun die Beantragung der Rente. Diese stellen Sie formlos. Nach Eingang bekommen Sie einen Vordruck den Sie dann ausfüllen und zurückschicken werden.
Da Sie ja in psychischer Behandlung sind, geben Sie Ihren Arzt an und es kann gut sein (so war es immer bei mir), dass dieser von der Rentenstelle befragt wird.
Der nächste Schritt wird dann so aussehen, dass Sie zu einem Gutachter gehen müssen, den der Rentenversicherungsträger Ihnen mitteilen wird.
Hier möchte ich erstmal unterbrechen… Und schlage vor, dass Sie mir, wenn Sie möchten, mich auf dem Laufenden halten. Ich kann Ihnen dann noch hier und da Tipps geben wenn Sie in der Mühle sind. Die Tipps jetzt aufzuführen wäre vielleicht noch zu früh.
In Ihrem formlosen Rentenantrag würde ich aber auf alle Fälle vermerken, dass Sie nicht belastbar und Antriebslos sind. Zu dem haben Sie schlaflose Nächte und sind deswegen schon tagsüber müde und fühlen sich erschlagen.
Über eine Nachricht von Ihnen würde ich mich sehr freuen. Interessieren würde mich ihr Alter und ob Sie Kinder haben.
Kinder erhöhen die eingezahlte Rente und bei einem höheren Alter, könnte gleich die Dauerrente durchgehen.
Hoffe Ihnen geholfen zu haben und grüße Sie recht herzlich,
Kathra
hallo engel 1038 !
Ich bin seit 1996 Erwerbsunfähigkeits-Rentnerin und kann Dir nur empfehlen, die EU-Rente zu beantragen.
Meine EU-Rente wurde 1996 aufgrund meiner Diagnose "Manisch-Depressiv/Angstzustände/Panik-Attacken genehmigt.
Dann hast Du jedenfalls die ARGE nicht mehr im Nacken.
Der Antrag dauert zwar eine Weile, aber Du bekommst das Geld (vom Datum der Antragstellung) rückwirkend bzw. die Bfa/LVA verrechnet Deine EU-Rente mit der ARGE.
Du bekommst bis zur Erreichung der Altersrente jedenfalls 65 % Deines letzten Gehaltes bzw. des Betrages, den die ARGE Dir zahlt.
Dazu kannst Du dann ergänzend:
- einen „Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“
und
- Wohngeld beantragen.
Bei Antrag auf EU-Rente braucht lediglich Dein Dich behandelnder Arzt Deine Psychischen Probleme etc. schildern und dass Du nicht mehr arbeitsfähig bist.
Du kannst das Ganze aber auch über die ARGE abwickeln lassen.
Die sind froh, wenn jemand die Rente (in Deinem Fall die EU-Rente) beantragt, dann fällst Du aus ihrer ARGE-Statistik raus und sie stehen gut da.
Hoffe, Dir mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben.
Sonnige Grüße vom Rhein
Petra
Grundsätzlich würde ich gegen das Anspruchsende des Krankengeldes am 12.11.10 Einspruch einlegen, die Kasse hat sicher die vorherige AU-zeit angerechnet um Krankengeld zu sparen - als Widerspruch einlegen und vom arzt (am besten Facharzt) eine mediz. Begründung!
Wichtig: Sofern ein Rechtsbehelf im Schreiben der Kasse steht, muss binnen 1 Monats Widerspruch eingelegt werden!
Krankengeld muss aus dem letzten abgerechneten Arbeitsentgelt berechnet werden, also im Regelfall, daher wäre Januar 2010 z.B. maßgebend.
Daraus wird dann das Krankengeld berechnet - und auch das Arbeitslosengeld!
Arbeitsplatz bleibt bestehen und darf nicht während der Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden, das ist gesetzlich verboten!
Am besten Sie kümmern sich darum, dass ein neuer Krankengeldanspruch für 1,5 Jahre ab 22.02.10 besteht, dann haben sie noch einige Zeit Ruhe - das geht aber nur über Widerspruch und fachärztl. Begründung.
Ansonsten beim Arbeitsamt melden weil der Anspruch auf Krankengeld erschöpft ist, die haben spezielle Formulare dafür.
Hallo engel 7038,ich wuenschte, ik koennte dir helfen,
ist ja krass, was du mitgemacht hast! An deiner Stelle
wuerde ich in der tat ein ruhigeres wohnfeld angehen,
dabei wuerde ich mich auf eine andere arbeit einstellen, z.b. etwas in der touristenbranche. Leider kann ich
dir in bezug auf arbeitsamt nicht weiterhelfen,lebe selbst schon lange im ausland, kann aber deine situation verstehen, versuche positiv zu bleiben, die kleinen dinge im leben (sonnenaufgang, blumen, tiere,frdl. menschen) sollten dir helfen und bedenke, das leben ist kurz und zuschade um wegzuwerfen.
Liebe Gruesse, Ursana
ich wurde am 6.10.2007 und am 29.12.2007 auf meiner
Arbeitsstelle überfallen und war nach dem zweiten Überfall vom
29.12.2007 bis zum 04.09.2008 krank geschrieben . Danach
begann ich mit dem Hamburger Model und ging dann auch wieder
bis wie früher arbeiten. Seit Februar diesen Jahres hatte ich
Depressionen mit Gedanken warum und wofür ich überhaupt
noch auf der Welt bin . Mein ganzer Lebenswille und meine
Lebendigkeit war weg…meine Kollegen ist das schon viel
früher ufgefallen , nur mir nicht. Ich saß nur noch zu Hause
und ging nicht mehr raus , wollte niemanden sehen oder reden.
Naja jedenfalls habe ich dann nach ein paar Wochen bemerkt
das ich mir Hilfe holen muss (professionelle). Das war so
schlimm das ich mich am 22.02.2010 krank schreiben lassen
musste und bis heute noch krankgeschrieben bin. Nun bekam ich
von meiner Krankenkasse mitgeteilt das mein Krankengeld zum
12.11.2010 ausläuft und ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos
melden muss. Meine Frage… wie wird das Arbeitslosengeld
berechnet? Ich bekam ja jetzt schon nicht mehr die 80 % als
Arbeitsunfall berechnet… war mir auch nicht bewußt das es
etwas mit den Überfällen zu tun hat die jetzige Krankheit .
Mein Arzt sagte auch das es eine andere Krankheit ist und
nicht wie bei den Überfällen ein Trauma. Da mir ja das
Arbeitslosengeld nicht reichen wird um den Lebensunterhalt
bestreiten zu können und ich meine Wohnung zum 30.11.2010
auch schon gekündigt hatte weil ich unbedingt in eine
ruhigere Gegend ziehen muss um auch mal zur Ruhe kommen zu
können weiß ich nun nicht was und wie ich mich jetzt
vrerhalten soll und was ich alles beantragen kann. Was ist
mit meinem Arbeitsplatz?
Hallo!
Was dir passiert ist, ist ja wirklich schlimm. Ich weiß natürlich nicht was der Arzt jeweils für Diagnosen auf den Krankmeldungen angegeben hat wenn er dich krank geschrieben hat. Aber wenn es die selben Diagnosen waren, dann sind die Krankheiten anzurechnen auf den Höchstleistungsbezug. In Zweifelsfällen machen die Krankenkassen auch Arztanfragen diesbezüglich. Kann es sein das die Depression doch eine Folge des Überfalles war? Warum warst du nach dem Überfall so lange krank? Hatte es körperliche oder seelische Ursachen?
Hat die Kasse dir vorher ein Anhörungsschreiben geschickt? Das muss sie tun bevor sie dir den bescheid schickt. Das muss vor jedem Verwaltungsakt gemacht werden. Es muss dir die Möglichkeit gegeben werden dich dazu zu äußern. Wenn du der Meinung bist das die beiden Erkrankungen nicht zusammen gehören dann teile ihnen mit warum und wieso und sie müssen das dan überprüfen.
Wenn die Höchstanspruchsdauer erschöpft ist, dann musst du dich bei der Agentur für Arbeit melden und erhältst ein „besonderes“ Arbeitslosengeld, d.h. du wirst nicht vermittelt. Wahrscheinlich wird dich die Agentur für Arbeit jedoch in regelmäßigen Abständen zu ihrem medizinischen Dienst zur Begutachtung schicken ob du nicht doch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden kannst. Dein Arbeitsverhältnis ruht solange, dein Arbeitgeber meldet dich bei der Krankenkasse ab und deine Versicherung läuft dann über die Agentur für Arbeit weiter. Hast du schon mal mit deiner Kasse telefoniert? Eine gute Kasse hat ein Krankengeldteam das dir genau in solchen Fragen helfen kann. Eigentlich schon ab Beginn der Erkankung. Wenn dein Gesundheitszustand eine Wiederaufnahme der Arbeit unmöglich macht und das auf momentan nicht absehbare Zeit, dann wäre es wohl auch sinnvoll einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen, kannst mich gerne Fragen wenn noch was ist.
Viele Grüße
Glumanda
Hallo,
das Arbeitslosengeld wird nach dem Durchschnittsverdienst berechnet, da sie ausgesteuert sind. Bitte direkt bei der Agentur nachfragen.
Sind sie schon mal zur Reha gewesen oder ist über Zeitrente gesprochen worden ? Die Frage ist nicht, was sie alles beantragen können, sondern was Sie selber wollen - wollen Sie wieder arbeiten oder sehen Sie sich gar nicht mehr dazu in der Lage. Wie alt sind Sie -danach richtet sich der Anspruch auf eine (Zeit)rente. Sind Sie in psychologischer Betreuung (Psychotherapeut, Facharztbehandlung, etc ?). Wenn das Arbeitslosengeld nicht reicht, müssen sie ergänzende Leistungen (Hartz IV) beantragen.
Guten Abend.
Sie könnten Wohngeld beantragen, ansonsten wäre auch die Beantragung von Arbeitslosengeld 2 möglich bzw. Grundsicherung, da Sie ja nicht erwerbsfähig sind.
Die Arbeitsstelle müsste ihr Arbeitgeber für Sie weiterhin bereithalten.
„Was ist mit meinem Arbeitsplatz?“ - Du wurdest also nicht gekündigt. Dann müßtest Du bei Einstellung der Krankengeldzahlung entweder gesund geschrieben werden und wieder arbeiten gehen oder weiter arbeitsunfähig sein und deshalb von Arzt und Krankenkasse auf EU-Rente vorbereitet werden. Ein „Fall“ für die Arbeitsagentur wärest Du nur, wenn Du arbeitsfähig und arbeitslos bist. Weil die EU-Rente aber auch oft niedrig ist, sollte man Wohngeld und ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt beantragen.
also ich musste mich jetzt erstmal arbeitssuchend melden…obwohl ich noch nicht gekündigt wurde…aber irgendeiner muss mir ja Geld zahlen.-- bin auch in ungekündigter Anstellung… habe noch Wohngeld beantragt…fahre dann am 18.1. erstmal zur Kur und werde mich danach umschulen lassen…im Handel schaffe ich nicht mehr…aber vielen Dank für die Beantwortung …
huhu…schönen Dank für deine Antwort…leider komme ich erst heute dazu dir zu schreiben.Also ich habe jetzt Arbeitslosengeld beantragt und Wohngeld. Aber denke nicht das ich EU Rente beantragen werde…dazu bin ich doch noch zu jung…mit 40…und denke schon das ich wieder arbeiten gehen werde aber nicht mehr im Handel , das hat sich erledigt…das schaffe ich seelisch nicht mehr und würde immer wieder so krank werden wie ich jetzt bin.Versichert bin ich bei der HEK und kann nur sagen das ich dort sehr gut betreut wurde, speziell von der Psychologischen Seite herr…bin heute immer noch in Psychologischer Behandlung und werde am 18.1. meine Kur antreten und kann nur hoffen das ich ( vielleicht) wieder so ein starker Mensch werde wie vor den Überfällen. lG Ines
huhu Ursana…lieben Dank für deine netten Zeilen…habe jetzt Arbeitslosengeld und Wohngeld beantragt… und meine Kur werde ich am 18.1.2011 antreten und hoffe das ich die Stärke wieder bekommen werde die ich vor den Überfällen hatte…und das Leben wieder genießen kann…aber durch immer wieder schlechte Nachrichten und chronischen Geldmangel ist es jetzt für mich immer noch nicht leicht mich jeden Tag an meinem (existieren ) zu erfreuen…nun hoffe ich auf die Kur und meiner Genesung…
bis demnächst… und lieben Dank
Hallo Engel,freu mich, dass Du noch da bist!Wuensche Dir alles,alles Gute fuer Deine Kur, und der chronische
Geldmangel wird hoffentlich bald auch geschafft sein,
ja, solange man die Hoffnung nicht aufgibt, wuensche
Dir viel Staerke und pass auf Dich auf, Du bist zu wertvoll, Kopf hoch! Liebe Gruesse, Ursana