Hallo Experten,
meine Freundin hat ein kleines Problem, und ich hoffe, Ihr könnt uns helfen:
2001 war sie arbeitslos beim Arbeitsamt in A gemeldet.
Durch einen Abrechnungsfehler hat sie irrtümlich 304,- EUR (bzw. den Gegenwert in DM) zuviel Arbeitslosengeld erhalten.
Dann ist sie zu mir nach B gezogen, und das Arbeitsamt B teilte auf dem Bewilligungsbescheid mit, daß die Forderung von Arbeitsamt A mit ihrem Arbeitslosengeld verrechnet werde. Somit erhielt sie bei der ersten Zahlung des Arbeitslosengeldes hier 304,- EUR weniger.
Nun war gestern aus heiterem Himmel ein Gerichtsvollzieher bei uns, beauftragt vom Arbeitsamt A, um diese 304,- EUR + Gebühren einzutreiben. Wir waren nicht da, und so hat er sich für Montag erneut angekündigt.
Diese Forderung ist aber, wie beschrieben, schon längst abgegolten.
Nun die Frage: Was kann man hier unternehmen?
Reicht es, dem Gerichtsvollzieher das Schreiben von Arbeitsamt B vorzulegen, daß dieses den geforderten Betrag schon einbehalten hat?
Oder ist der GV verpflichtet, daß Geld auf jeden Fall einzutreiben, so daß es dann an uns liegt, diese Summe vom Arbeitsamt zurückzu fordern / einzuklagen?
Oder was wäre die beste Möglichkeit?
Danke schön für Eure Hilfe
Christian
PS: Es kam weder eine Mahnung noch sonst eine Zahlungsaufforderung.vorweg. Ist das überhaupt rechtens - abgesehen davon, daß die FOrderung unberechtigt ist?