Arbeitsamt schickt Gerichtsvollzieher

Hallo Experten,

meine Freundin hat ein kleines Problem, und ich hoffe, Ihr könnt uns helfen:

2001 war sie arbeitslos beim Arbeitsamt in A gemeldet.
Durch einen Abrechnungsfehler hat sie irrtümlich 304,- EUR (bzw. den Gegenwert in DM) zuviel Arbeitslosengeld erhalten.

Dann ist sie zu mir nach B gezogen, und das Arbeitsamt B teilte auf dem Bewilligungsbescheid mit, daß die Forderung von Arbeitsamt A mit ihrem Arbeitslosengeld verrechnet werde. Somit erhielt sie bei der ersten Zahlung des Arbeitslosengeldes hier 304,- EUR weniger.

Nun war gestern aus heiterem Himmel ein Gerichtsvollzieher bei uns, beauftragt vom Arbeitsamt A, um diese 304,- EUR + Gebühren einzutreiben. Wir waren nicht da, und so hat er sich für Montag erneut angekündigt.

Diese Forderung ist aber, wie beschrieben, schon längst abgegolten.

Nun die Frage: Was kann man hier unternehmen?

Reicht es, dem Gerichtsvollzieher das Schreiben von Arbeitsamt B vorzulegen, daß dieses den geforderten Betrag schon einbehalten hat?
Oder ist der GV verpflichtet, daß Geld auf jeden Fall einzutreiben, so daß es dann an uns liegt, diese Summe vom Arbeitsamt zurückzu fordern / einzuklagen?

Oder was wäre die beste Möglichkeit?

Danke schön für Eure Hilfe
Christian

PS: Es kam weder eine Mahnung noch sonst eine Zahlungsaufforderung.vorweg. Ist das überhaupt rechtens - abgesehen davon, daß die FOrderung unberechtigt ist?

Hallo!

Was sagt denn der freundliche Gerichtsvollzieher ;o)) Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist dieser nicht „nur“ Geldeintreiber sondern steht auch beratend zur Seite!
Du glaubst gar nicht wie angenehm diesem es ist wenn mit ihm vernünftig gesprochen wird und dann ist es auch möglich dies mit ihm zu klären bzw. er gibt euch eine Frist dies mit Arbeitsamt A zu klären!

Gruß

Bernd

Hallo Bernd,

danke schön für die schnelle Antwort und den Tipp.

Noch sagt der gar nichts, denn der ist erst heute nachmittag telefonisch erreichbar. Aber ich werde meiner Freundin raten, ihm die Sache ‚gemäßigt‘ :smile: zu erklären und ihn um einen Aufschub zwecks Klärung zu bitten.

CU
Christian

Hallo,
leider muss ich öfters den Gerichtsvollzieher beauftragen - deshlab
kann ich auch etwas dazu sagen -
Aus heiterem Himmel kommt kein Gerichtsvollzieher - in der Regel
läuft das (auch beim AA) so:

  1. Mahnung
  2. noch eine Mahnung
  3. Vollstreckungsandrohung
  4. Mahnung durch Vollstreckungsbehörde
  5. dann kommt er, der Gerichtsvollzieher

Gruss

Günter Czauderna

1 Like

Hi,

ich hab da leider schon andere Erfahrungen gemacht. Mein Auto war damals auf meine Mom zugelassen…nur bezahlt habe ich die Steuer von meinem Konto.
Zahlungsaufforderungen (Also diese Beläge)gingen auch zu meiner Mutter.
Irgendwann bin ich persönlich umgezogen…was aber die Adresse für die Zahlungsbelege gar nicht berührt hätte…

Und wirklich ohne jegliche Vorankündigung, ohne daß meine Mutter einen Zahlungsbeleg geschickt bekam, stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür…
Ich hab ja wirklich vergessen, die Steuer zu bezahlen…weil meine Mom mir keinen Beleg geben konnte, weil ihr keiner geschickt wurde…komisch ne?

Gruß
Maja

Einspruch
Sorry, aber hier muß ich vehement widersprechen.

Es kam definitiv weder Zahlungsaufforderung noch Mahnung noch sonst irgendein Schriftsrück darüber, daß hier eine Vollstreckung bevorstand.

Und das ist leider kein Einzelfall: in unserem Bekanntenkreis kam es schon öfters vor, daß ohne jegliche Vorwarnung der Gerichtsvollzieher mit einem vollstreckbaren Titel vor der Tür stand.

PS: Meine Freundin hat übrigens den GV kontaktiert - und der meinte, daß dies beim Arbeitsamt A öfters vorkäme. Daher werde er sich am Montag mit beiden Arbeitsämtern auseinandersetzen, um die Richtigkeit der Forderung zu prüfen.

CU
Christian

Hallo Günter,

habe diese Diskussion letztens mit einer Freundin gehabt. Als ich ihr was vom gerichtlichen Mahnverfahren erzählte meinte sie, das sie gleich den Gerichtsvollzieher beauftragt. Also nix mit Mahnung und Mahnbescheid. Eventuell liegt es daran das sie bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes arbeitet. Vielleicht dürfen die das so handhaben?

Gruß Stefan