Arbeitsamt-Schikane/Tarifvertragshilfe

Hallo alle wer-weiss-wasler

  • Ich benötige dringend Hilfe,

mein Freund - Beruf: Zimmerer/-mann - seit kurzem berufsrehabilitiert - wartet bereits auf Umschulung, die voraussichtlich im Feb. 2000 anfängt. Doch ab Oktober 99 bekommt er Arbeitslosenhilfe, weil die Anträge so lange, zu lange dauern…ich sag nur - Verwaltungsapparat- gestellt 02/99 - bewilligt 09/99.
Jetzt wurde er spontan von seinem Sachbearbeiter (ein sehr guten Beispiel von Beamter…*seufz*) vom Arbeitsamt als „Wachmann“ eingestuft, womit er nur noch ca. 1/3 von dem bekommt, was er vorher verdiente,bzw. als Arbeitslosengeld bekam. Laut Gesetz ist das richtig, jedoch muß der SB mit dem AL reden und mit ihm Möglichkeiten heraussuchen …hat er, indem er ihm gesagt hat, das nur Wachmann für ihn in frage käme und wenn er damit nicht einverstanden ist, dann könne er ja Berufung einlegen.
Soweit alles klar…auf der Rechtsabteilung haben die Leute schon gemerkt, das dieser SB des öfteren so arbeitet…(fühlt sich halt als „Gott“)…die können aber nix machen, da er sich noch, ja noch im gesetzlichen rahmen bewegt. Wenn wir jetzt der Rechtsabteilung mind. 3 Berufe bringen, die mein Freund mit seiner Ausbildung und seiner Berufsrehabilitation als Zimmerer machen kann - sowie den dazugehörigen Tariflohn, dann haben wir einen optimale Chance, das der Widerspruch anerkannt wird. Egal ob er in diesem Beruf einen Job bekommt oder nicht, er muß ja sowieso einen neuen Beruf lernen. Es geht halt nur darum, das wir 3 Berufsmöglichkeiten mit Tariflohn/Ost finden, nach denen er berrechnet werden kann.
Leider ist im ganzen Internet kein für uns verfügbarer Tarifvertrag zu finden, indem berufe und Gehalt/Lohn drinstehen.

Bitte, wer auch immer von euch einen Tarifvertrag/Tarifliste mit Beruf /Ost + Lohn/Gehalt von euch zu hause oder auf Arbeit hat, faxt ihn mir…ich bin gern bereit euch entstandene Kosten zu erstatten.

Ich frag mich nur eines…wie kann ein Arbeitsamtsachbearbeiter nur so vorgehen? Nur weil ihm die Nase des Arbeitslosen nicht gefällt, kann er so etwas doch nicht tun…er kann es…
Vielleicht noch zur Info zu diesem SB…er hat dieses Jahr schon die Unterlagen kpl. verlegt, keine Eintragungen über Anwesenheit meines Freundes auf dem Arbeitsamt getätigt, so das wir schon einmal wegen „Nichterscheinung“!!! das Arbeitslosengeld gestrichen bekommen haben. Es war nur unser Glück, daß mein Freund sich jedesmal einen Stempel und eine Unterschrift geben lassen hat…es war sein Beweis…tja, und das der Rehaantrag auch so lange gedauert hat, lag an dem SB, der hat die Unterlagen in seine Ablage für 3 Monate gelegt…daraufhin haben wir uns weiter nach oben gewendet…tja, und nun das…reine Schikane…und man kann nix machen…mensch, muss man sich denn alles gefallen lassen?..und er bewegt sich noch im gesetzlichen Rahmen…das ich nicht lache…hihihi

Bitte, wer auch immer von euch einen Tarifvertrag/Tarifliste mit Beruf /Ost + Lohn/Gehalt von euch zu hause oder auf Arbeit hat, faxt ihn mir…ich bin gern bereit euch entstandene Kosten zu erstatten.

Wem ist es genauso gegangen?

Ich danke Euch für eure Hilfe.

Yvonne

Hallo Ivonne,
hast du schon einmal bei der Industrie und Handelskammer, oder der Gewerkschaft nachgefragt.

Leider ist im ganzen Internet kein für
uns verfügbarer Tarifvertrag zu finden,
indem berufe und Gehalt/Lohn drinstehen.

Ja, ähnliches kenne ich aus eigener Erfahrung. Man hat da nur die Möglichkeit, sich an die Vorgesetzten zu wenden. Und wenn das nicht hilft, an eine noch höhere Stelle.
Wenn genügend Beschwerten kommen, wird auch was getan. Allein schon wegen der Verlegung der Unterlagen kann man ihm auf die Füße treten. Dein Freund soll auf einen anderen SB bestehen.
Diese Minigötter können solche Sachen so lange machen, bis jemand was tut.
Also handeln.
mfg.
Monika

Ich frag mich nur eines…wie kann ein
Arbeitsamtsachbearbeiter nur so vorgehen?
Nur weil ihm die Nase des Arbeitslosen
nicht gefällt, kann er so etwas doch
nicht tun…er kann es…
Vielleicht noch zur Info zu diesem
SB…er hat dieses Jahr schon die
Unterlagen kpl. verlegt, keine
Eintragungen über Anwesenheit meines
Freundes auf dem Arbeitsamt getätigt, so
das wir schon einmal wegen
„Nichterscheinung“!!! das
Arbeitslosengeld gestrichen bekommen
haben. Es war nur unser Glück, daß mein
Freund sich jedesmal einen Stempel und
eine Unterschrift geben lassen hat…es
war sein Beweis…tja, und das der
Rehaantrag auch so lange gedauert hat,
lag an dem SB, der hat die Unterlagen in
seine Ablage für 3 Monate
gelegt…daraufhin haben wir uns weiter
nach oben gewendet…tja, und nun
das…reine Schikane…und man kann nix
machen…mensch, muss man sich denn
alles gefallen lassen?..und er bewegt
sich noch im gesetzlichen Rahmen…das
ich nicht lache…hihihi
Wem ist es genauso gegangen?

Ich danke Euch für eure Hilfe.

Yvonne

hallo Monika,

hast du schon einmal bei der Industrie
und Handelskammer, oder der Gewerkschaft
nachgefragt.

machen wir am montag, da wir es ja heute erst erfahren haben…

Ja, ähnliches kenne ich aus eigener
Erfahrung. Man hat da nur die
Möglichkeit, sich an die Vorgesetzten zu
wenden. Und wenn das nicht hilft, an eine
noch höhere Stelle.

darauf kannst du dich verlassen…bei mir ist gerade der kampfesgeist gewachsen…so geht es ja nun wirklich nicht…

Dein Freund soll auf

einen anderen SB bestehen.

wusste gar nicht, daß das so einfach geht?

ganz lieben dank
yvonne

hallo Yvonne,

Ob es einfach ist, weiß ich nicht. Bei mir ist es so, daß ich mich jedesmal bei einem anderen SB melden muß.
Ich wünsche euch viel Glück.
mfg.
Monika

wusste gar nicht, daß das so einfach
geht?

ganz lieben dank
yvonne

hallo,

klar kannst Du, wenn du nicht mit einer Entscheidung einverstanden bist ein Rechtsmittel einlegen und wenn Du dich von einem Sachbearbeiter schlecht behandelt fühlst den Vorgesetzten hinzufügen.

Du darfst nicht den Fehler machen und dich beeindrucken lassen, es passierte mir, das mir in einer anderen Sache eine Abteilungsleiterin des AA eine Sache „erläutern“ wollte, die ich gesetzlich nicht nachempfinden konnte, diese Dame wurde von einer Sachbearbeiterin hiunzugezogen, weil ich eine Entscheidung nicht akzeptierte. Die Abteilungsleiterin kaute immer wieder und immer wieder Ihre Argumentation durch und versuchte mir das Gefühl meiner Inkompetenz zu übermitteln.
… Abschließend habe ich Ihren Vorgesetzten hinzugezogen und Recht bekommen.
Das Argument, „Die Sachlage ist so, glauben Sie mir“; zieht nicht. Entweder im Gesetz steht es so oder nicht.

Wir können uns nicht über Gesetze stellen und Verwaltungsangestellte sollten ganz vorsichtig sein.

Im übrigen… der Fehler der Abteilungsleiterin, war das Sie mich überheblich angegrinst hat und die Worte äußerte, Sie können sich gern beschweren (das tat ich natürlich, später), aber Sie werden nichts erreichen. - Falsch und schlechten Tag erwischt.

Man muß aus ner Mücke kein Eletier machen, aber so nich. Mir ist verständlich, das die Verwaltungsangestellten der unteresten Ebene die Prügel einstecken, das die nicht gut gelaunt sind, wenn man widerspricht ist ebenfalls nachvollziehbar. Ich gebe den Leuten immer die Möglichkeit Ihren Fehler selber zu korrigeren. bspw. durch Einbringen von Beispielen. oder „was mache ich wenn“. Meist kommt die Erleuchtung und man bekommt sein Anliegen doch geregelt, weil der SB die „richtige Idee“ hatte. Du hast was Du willst und er bewahrt sein Gesicht… :smile:

Die harte Schiene ist das letzte Mittel und sollte weder zu schnell und noch zu oft angewandt werden. Wir machen halt alle Fehler.

Hallo Yvonne,

schön, dass wir uns einmal auf einem anderen Brett treffen (obwohl der Blödsinn unter Stories auch etwas für sich hat).

Vielleicht kann ich Dir einen brauchbaren Tip geben.

Da Dein Freund bisher einen handwerklichen Beruf ausgeübt hat, empfehle ich Dir, einmal bei der örtlich zuständigen Kreishandwerkerschaft nachzufragen. Die sind dort auf jeden Fall im Besitz der Tarifunterlagen.

Die Sache hat allerdings einen kleinen Haken: Die Kreishandwerkerschaft ist der Interessenvertreter der selbständigen Handwerker, also der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Deshalb kann es passieren, dass man Euch dort keine Auskunft geben will (eigentlich auch nicht darf).
Doch wie heisst es so schön: Wie Du kommst gegangen, so wirst Du auch empfangen.
Ich will damit sagen, dass Du dort persönlich vorsprechen solltest. Mit etwas weiblichem Charme kann es gelingen.

Eine weitere Möglichkeit wäre eine Anfrage bei der zuständigen Gewerkschaft, vorausgesetzt, Dein Freund ist Gewerkschaftsmitglied.

Viel Glück und ein schönes Wochenende wünscht
WALTER HUETTENHAIN

Unter folgender URL findest Du ein Verzeichnis bestehender Tarifverträge:

http://www.bma.de/de/arbeit/arbeitsrecht/tarifverzei…

Vielleicht ist etwas brauchbares dabei.

Ausserdem fällt mir noch ein:
Tarifverträge sind meines Wissens nach (auf Bestellung) im Buchhandel erhältlich.

Gruss
WALTER HUETTENHAIN
‚dersichmittenindenbetriebsausflugsvorbereitungenbefindetunddringendhilfebenötigt‘

Hallöchen, Ihr lieben Helfer,
Tarifinfos habe ich zwar keine bekommen…da sind wir aber seit heute schwer dran, diese Listen zu besorgen. Am Freitag hatten wir noch mal Kontakt (wir ist gut…ich meine natürlich meinen Freund) mit der Rechtsabteilung…unsere Chancen stehen so 80 zu 20 für uns…am we haben wir bereits widerspruch eingelegt und nun wird heute alles hier abgeklappert, wo evtl. solche listen rumliegen…ich hoffe, daß wir die sache gewinnen werden…
;o) - auf alle Fälle bin ich heute wieder ein bissl besser drauf…dank eurer worte…also bis dann
yvonne