Arbeitsamt sperre familienzusammenführung

Es Geht aber Folgendes:
Ich wohne in „A“ und mein Freund wohnt in „B“, wo er bei der Arbeitsagentur gemeldet ist und dort Arbeitlosengeld bekommt.
(Welches genau, weiß ich nicht; kenne mich da auch nicht aus.) Im April erwarten wir ein Baby. An sich möchte mein Freund seine Wohnung kündigen und die 3-Monat-Frist abwarten, um sich beim Amt komplett abzumelden und zu mir zu ziehen.
Nun lese ich hier gerade, dass es auch die „Familienzusammenführung“
gibt, was ja bei uns der Fall wäre.

Wie sieht es denn damit aus?
Würde er evtl. den Umzug auch so bezahlt bekommen?
Würde er auch so noch Geld bekommen? Ohne Sperre oder so?
Oder dass zumindest die Wohnung weiterbezahlt würde?

Letztendlich würde es ja auf ein „eheähnliches Verhältnis“
hinauslaufen, womit dann das Gesamteinkommen berücksichtigt würde…

Na, es gibt da so viele Faktoren zu bedenken … stehe leicht verwirrt da, wie man das am Geschicktesten handhabt … ohne Amt und Staat übern Tisch ziehen zu wollen, aber die Übergangszeit (Kündigungsfrist der Wohnung) müssten wir immerhin noch hinkriegen.

Wer kann mich da etwas erhellen?

Vielen Dank!

… nehmen Sie ab besten Kontakt mit ihrem Berater vom Arbeitsamt auf und klären diese Fragen, es sind keine Unmenschen !

Viel Erfolg und lg. aus Berlin!

Guten Tag.
Es wäre schon wichtig zu wissen, welches Arbeitslosengeld Ihr Freund bekommt.
Arbeitet er nebenbei?

Richtig ist, das die Ehe und Familie grundgesetzlich geschützt sind.
Tipp: Verloben.Das reicht. Und beim Amt auch vom Verlobten / Verlobte reden !
Sperrzeit tritt nicht ein.
Aber:
Umgehend dem Amt den bevorzugten Umzug anzeigen und um Unterstützung bei der Arbeitssuche am zukünftigen Wohnort bitte.

Umzugskostenbeihilfe gibt es nur im Zusammenhang mit Arbeitsaufnahme !

Die Mietkosten werden ja nur bei Alg2-Beiziehern gezahlt…

Gruß H.

PS: Ich bin ab sofort leider nicht erreichbar.

Ich weiß nur, dass man natürlich umziehen während der
Arbeitslosigkeit, man muß sich nur beim neuen
Arbeitsamt melden. Umzüge werden meines Wissens nur bei
beruflichen Bedingungen gezahlt. Aber auch das ist
Ermessenssache der jeweiligen Bundesagentur (eine
sogenannte kann-leistung)

Es Geht aber Folgendes:
Ich wohne in „A“ und mein Freund wohnt in „B“, wo er

bei der

Arbeitsagentur gemeldet ist und dort Arbeitlosengeld

bekommt.

(Welches genau, weiß ich nicht; kenne mich da auch

nicht aus.)

Im April erwarten wir ein Baby. An sich möchte mein

Freund

seine Wohnung kündigen und die 3-Monat-Frist abwarten,

um sich

beim Amt komplett abzumelden und zu mir zu ziehen.
Nun lese ich hier gerade, dass es auch die
„Familienzusammenführung“
gibt, was ja bei uns der Fall wäre.

Wie sieht es denn damit aus?
Würde er evtl. den Umzug auch so bezahlt bekommen?
Würde er auch so noch Geld bekommen? Ohne Sperre oder

so?

Oder dass zumindest die Wohnung weiterbezahlt würde?

Letztendlich würde es ja auf ein "eheähnliches

Verhältnis"

hinauslaufen, womit dann das Gesamteinkommen

berücksichtigt

würde…

Na, es gibt da so viele Faktoren zu bedenken … stehe

leicht

verwirrt da, wie man das am Geschicktesten handhabt

… ohne

Amt und Staat übern Tisch ziehen zu wollen, aber die
Übergangszeit (Kündigungsfrist der Wohnung) müssten

wir

immerhin noch hinkriegen.

Wer kann mich da etwas erhellen?

Vielen Dank!