einem Kindergarten wird zum 31.12. nach 40 Jahren der Mietvertrag gekündigt (Abriß des Gebäudes und Bau von EW)
Noch wird mit der Politik verhandelt, wie es dann ab 1.1.2017 mit dem Kindergarten weitergehen soll.
Deshalb wurde auch noch keiner Mitarbeiterin gekündigt.
Sollte am 1.1.2017 widererwartend doch Schluss mit dem Kindergarten sein, wie verhält sich das Arbeitsamt dann. Weil ja im Sommer
schon bekannt war, das das Gebäude verkauft wird und eine fristgemäße Kündigung
für Gewerbetraum in Hamburg schriftl. verfaßt wurde. Gibt es dann eine Sperre beim Arbeitsamt für die Mitarbeiterinnen ? Eine Mitarbeiterin arbeitet
schon 20 Jahre dort mit einer 7 Monat. Kündigungsfrist.
Danke für Rat und Ideen zu diesem Thema