Arbeitsamt: Suche auf andere Stadt ausdehnen

Hallo liebe Expert/innen :wink:

ich weiß nicht, ob ich hier im richtigen Brett bin, versuchs aber einfach mal, bitte nicht schimpfen :wink:

Und zwar folgendes Problem: Ein lieber Freund von mir, wohnhaft in Ostdeutschland, ist seit längerem arbeitslos und findet keinen Job. Nun würde er gern seine Arbeitssuche auch auf München ausdehnen. Übernachten könnte er bei mir, das wäre kein Thema. Da man aber bei Leistungsbezug über Arbeitsamt den Wohnort nicht verlassen darf, wissen wir jetzt nicht, ob und wie er das dem Arbeitsamt „verklickern“ kann, dass er sich zeitweise eben in München aufhält, ohne seinen Leistungsbezug zu gefährden.

Ich nehme mal an, dass das AA ja nichts dagegen haben kann, wenn er auch in einer westlichen Großstadt auf Arbeitssuche geht, nachdem in er seiner Heimat recht wenig Chancen hat. Aber die Frage ist, wie es sich formal gegenüber dem Arbeitsamt durchführen lässt. Leider könnte er sich bei mir nicht einwohnermelderechtlich anmelden, weil ich sonst Probleme bekomme. Nun die konkreten Fragen:

1.) Ist es notwendig, dass er in München als arbeitssuchend gemeldet ist, um den Aufenthaltsort (Wohnort und für den Leistungsbezug zuständiges Arbeitsamt bleibt weiterhin am Heimatort) zeitweise von seinem Heimatort nach München zu verlegen?

2.) Falls die Arbeissuchend-Meldung erforderlich ist, ist diese auch möglich, wenn er in München nicht über einen einwohnermelderechtlich angemeldeten Zweitwohnsitz verfügt?

3.) Was wäre ggf. sonst noch zu beachten?

Danke schon im voraus für eure Tips
LG, Nena

dein freund geht einfach zu seinem AA und sagt, daß er auch gerne im raum münchen arbeiten würde und angebote aus diesem gebiet erhalten würde.

dein freund kann auch selber die stellenanzeigen, die dem arbeitsamt münchen zur verfügung stehen, checken: einfach nach http://www.arbeitsamt.de gehen, dort auf SIS und dann kann man per postleitzahl quer durch deutschland stellenanzeigen lesen.

arbeitslose sind keine straffällige auf bewährung, die ihren wohnort nicht verlassen dürfen! es geht bei ihnen ja nur um erreichbarkeit - sie dürfen zb. auch in urlaub ins ausland, müssen aber beim arbeitsamt bescheid sagen. teilt dem AA also mit, daß dein freund für eine zeit in münchen sein wird zwecks arbeitssuche. vielleicht hat dein freund jemand, der ihm die post hinterher schickt (den brief ungeöffnet umadressieren, dh. adresse durchstreichen, neue adresse draufschreiben und „verzogen nach“, dann kann er ohne neue marke in den briefkasten gesteckt werden) oder er kann bei der post einen nachsendeantrag stellen. damit er garantiert alle briefe vom AA kriegt.

Und zwar folgendes Problem: Ein lieber Freund von mir,
wohnhaft in Ostdeutschland, ist seit längerem arbeitslos und
findet keinen Job. Nun würde er gern seine Arbeitssuche auch
auf München ausdehnen.

Nichts einfacher als das: Der SIS-Computer bietet bundesweit die Stellen. Zeitschriften der entsprechenden Orte (hier München gibt es an jedem Kiosk) Wenn er zu einem Vorstellungsgespräch dann eingeladen wird, kann er mit dieser Einladung zum AA geben und die Kostenerstattung beantragen, evtl. bekommt er sogar einen Kostenvorschuß.

Übernachten könnte er bei mir, das wäre

kein Thema. Da man aber bei Leistungsbezug über Arbeitsamt den
Wohnort nicht verlassen darf, wissen wir jetzt nicht, ob und
wie er das dem Arbeitsamt „verklickern“ kann, dass er sich
zeitweise eben in München aufhält, ohne seinen Leistungsbezug
zu gefährden.

Er darf seinen Wohnort verlassen! Er muss sich halt nur abmelden, wenn er z.b. Urlaub für längere Zeit macht. Näheres regelt und erklärt die Broschüre, die er erhalten hat.

Ich nehme mal an, dass das AA ja nichts dagegen haben kann,
wenn er auch in einer westlichen Großstadt auf Arbeitssuche
geht, nachdem in er seiner Heimat recht wenig Chancen hat.

Das hat das AA auch nicht.

Aber die Frage ist, wie es sich formal gegenüber dem
Arbeitsamt durchführen lässt. Leider könnte er sich bei mir
nicht einwohnermelderechtlich anmelden, weil ich sonst
Probleme bekomme.

Das scheint ein neues Problem!!!
er könnte aber nach München umziehen (oder an jeden anderen Ort), mit der Begründung dort bessere Chanchen zu haben.

Nun die konkreten Fragen:

1.) Ist es notwendig, dass er in München als arbeitssuchend
gemeldet ist, um den Aufenthaltsort (Wohnort und für den
Leistungsbezug zuständiges Arbeitsamt bleibt weiterhin am
Heimatort) zeitweise von seinem Heimatort nach München zu
verlegen?

wenn er umgezogen ist, kann er sich in München auch Arbeitlos melden. Er kann aber auch in seinem Heimat - AA angebén, daß er auch nach Bayern vermittelt werden möchte.

2.) Falls die Arbeissuchend-Meldung erforderlich ist, ist
diese auch möglich, wenn er in München nicht über einen
einwohnermelderechtlich angemeldeten Zweitwohnsitz verfügt?

siehe vor. Jeder Arbeitslose darf sich Arbeit suchen wo er möchte selbst im Ausland. Ob er dort schon wohnt oder noch nicht ist nicht wichtig.

3.) Was wäre ggf. sonst noch zu beachten?

Es ist immer hilfreich, täglich im SIS zuschauen und dort sich nötigenfalls die Infos herauszusuchen, die man braucht, bzw. die Broschüre gründlich zu lesen, denn da steht alles drin.

gruss

Hallo Nena,

ich stimme meinen Vorrednern zu:
entscheidend ist die postalische Erreichbarkeit unter der dem A-amt angegebenen Adresse; diese kann durch Mitbewohner/Freunde, die den Briefkasten „überprüfen“ gesichert werden. Niemand wird etwas dagegen haben, wenn ein Arbeitsuchender auch außerhalb des Arbeitsamtsbezirkes sucht. Den zuständigen Mitarbeiter beim Arbeitsamt würde ich auf jeden Fall informieren.

Zwei Tipps:

  1. unter www.meine-stadt.de kann man (kostenlos) auf die Daten des SIS des Arbeitsamtes zugreifen. Als Stadt (linke Menüleiste, Mitte) einfach München eingeben, auf „Stellenmarkt“ klicken und los geht es. Obwohl der gleiche Datenbestand (etwa 300.000 offene Stellen in ganz Deutschland) zugrundliegt, berichten mir Kunden, dass Sie unter www.meine-stadt.de eher fündig werden als im SIS. Mal ausprobieren?

  2. Berufsbedingt erforderliche Umzüge können mit 4.500 Euro bezuschußt werden, wenn der neue Lebensort außerhalb der zumutbaren Tagespendelenfernung (bei 8 h Arbeit sind das insgesamt 2,5 h Pendelzeit) liegt. Das Geld muß nicht zurückgezahlt werden. Nähere Info unter www.arbeitsamt.de oder direkt beim Arbeitsamt.

Grüsse aus Lüneburg

Heiner Gierling

es geht um Wechsel des Aufenthaltsortes

Hallo liebe Expert/innen :smile:))

vielen lieben Dank für eure Antworten und Tips zur Stellensuche, die sicher hilfreich sind. Aber eigentlich wollte ich ganz was anderes wissen *ggg*. Leider habe ich wohl meine Frage nicht klar genug ausgedrückt.

Und zwar ist das konkrete Anliegen dass, dass der Freund OHNE umzuziehen oder sich einwohnermelderechtlich in München anzumelden, für eine aktive Stellensuche vor Ort (also nicht schriftlich, sondern hingehen) sein möchte und zu dem Zweck für eine gewisse Zeit „physikalisch“ anwesend sein muss :wink:.

Also: ein tatsächlicher Umzug ist im Moment noch nicht geplant (erst wenn er tatsächlich einen Job bekommen und die Probezeit überstehen sollte). Und den Urlaub für die stellensuchebedingte „Abwesenheit vom Wohnort“ kann er dafür nicht einsetzen, weil er die schon anderweitig verbraucht hat (eben für Urlaub). Ausserdem ist es ja kein Urlaub, sondern soll die Stellensuche vor Ort erleichtern. Sicher gibt es auch die Onlineausgaben von Stellenbörsen, aber um aktiv auf Firmen zuzugehen reicht eben der Postweg nicht aus, sondern erfordert Anwesenheit vor Ort.

Von daher kann er natürlich im Moment auch noch keine Einladung zum Vorstellungsgespräch oder so vorlegen. Ein Postnachsendeauftrag würde sicherstellen, dass ihn die Post auch so erreicht und der Anrufbeantworter wird regelmäßig abgefragt. Der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt und der ständigen Erreichbarkeit stünde also nichts im Wege, falls tatsächlich mal ein Stellenangebot geschickt werden würde (was extrem selten ist, die letzte kam vor ca. einem Jahr)

Ist ein vorübergehender Wechsel des Aufenthaltsortes trotzdem möglich ohne dass bereits konkrete Stellenangebote/Einladungen vorliegen und wenn ja, wie kann das mit dem AA abgesprochen werden?

Danke für eure Hilfe
Nena

Hallo nena

Ist ein vorübergehender Wechsel des Aufenthaltsortes trotzdem
möglich ohne dass bereits konkrete Stellenangebote/Einladungen
vorliegen und wenn ja, wie kann das mit dem AA abgesprochen
werden?

Dein Freund soll einfach mit dem Vermittler seines Arbeitsamtes reden. Da gibt es auf jeden Fall einen weg, bei dem dein Freund keine Nachteile hat. Seine Mobilität ist doch gewünscht.

Gruß
Otto