Hallo liebe Expert/innen 
ich weiß nicht, ob ich hier im richtigen Brett bin, versuchs aber einfach mal, bitte nicht schimpfen 
Und zwar folgendes Problem: Ein lieber Freund von mir, wohnhaft in Ostdeutschland, ist seit längerem arbeitslos und findet keinen Job. Nun würde er gern seine Arbeitssuche auch auf München ausdehnen. Übernachten könnte er bei mir, das wäre kein Thema. Da man aber bei Leistungsbezug über Arbeitsamt den Wohnort nicht verlassen darf, wissen wir jetzt nicht, ob und wie er das dem Arbeitsamt „verklickern“ kann, dass er sich zeitweise eben in München aufhält, ohne seinen Leistungsbezug zu gefährden.
Ich nehme mal an, dass das AA ja nichts dagegen haben kann, wenn er auch in einer westlichen Großstadt auf Arbeitssuche geht, nachdem in er seiner Heimat recht wenig Chancen hat. Aber die Frage ist, wie es sich formal gegenüber dem Arbeitsamt durchführen lässt. Leider könnte er sich bei mir nicht einwohnermelderechtlich anmelden, weil ich sonst Probleme bekomme. Nun die konkreten Fragen:
1.) Ist es notwendig, dass er in München als arbeitssuchend gemeldet ist, um den Aufenthaltsort (Wohnort und für den Leistungsbezug zuständiges Arbeitsamt bleibt weiterhin am Heimatort) zeitweise von seinem Heimatort nach München zu verlegen?
2.) Falls die Arbeissuchend-Meldung erforderlich ist, ist diese auch möglich, wenn er in München nicht über einen einwohnermelderechtlich angemeldeten Zweitwohnsitz verfügt?
3.) Was wäre ggf. sonst noch zu beachten?
Danke schon im voraus für eure Tips
LG, Nena
))