Hallo, ich habe in folge meiner Telefonischen Arbeitslosmeldung zur persöhnlichen Meldung zu einem Termin eingeladen worden.
Dieser Termin liegt leider mitten in der Arbeitszeit, was leider auf die gesamten öffnungszeiten des Amtes zutrifft, meine Frage ist nun, werde ich vom Arbeitgeber für diesen Termin freigestellt oder muss ich da für nun auch noch Urlaub nehmen?
Hallo,
weder noch, bei dem Termin handelt es sich um eine EINLADUNG. Wenn du den Termin warnehmen möchtest, musst du schon Urlaub nehmen. Da sich ein solcher Termin nicht über den ganzen Tag hinzieht, könnte mann eventuell über eine Stundenweise freistellung mit dem Vereinbaren. Am besten ist du rufst beim Amt an die können dir da auf jeden Fall weiterhelfen.
Grüße
J_H
Das Blöde ist nur, dass ich dies 'Einladung ’ wahrnehmen muss wenbn ich volle Leistung erhalten möchte.
Hallo,
wenn Sie selbst gekündigt haben, müssen Sie Urlaub nehmen. Hat die Firma/ der Chef Ihnen gekündigt, muß er Ihnen für eventuelle Bewerbungsgespräch oder Termine bei der ARGE, sofern diese nicht in die arbeitsfreie Zeit verlegt werden können, frei geben.
Grüße aus Bonn…siebengebirgler
Nun ja gekündigt habe ich nicht, mein Vertrag läuft nur aus… aber inoffiziell habe ich schon von meiner verlängerung erfahren aber da immer ein gewisses restrisiko besteht habe ich mich arbeitssuchend gemeldet…
Hallo und guten Morgen,
ich denke, dass man mit dem Sachbearbeiter sprechen sollte.
Andererseits wird der AG, nachdem das Arbeitsverhältnis
ja zu Ende geht, hier keine Steine in den Weg legen.
Grüße
opa2009
Um eine Vertragsverlängerung nicht zu gefährden und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, würde ich mir für die 2-3 Std. frei nehmen (ohne auf Bezahlung zudrängen).
Grüße aus Bonn…siebengebirgler
Guten Tag.
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet Sie freizustellen.
§ 2 Abs.2 Nr.3 SGB III
Danke, das ist die Antwort die ich erwartet habe!
Hallo,
der AG ist verpflichtet, Sie zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung freizustellen.
Gruß
Hallo, der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dich für Zeiten des Aufsuchens der Arbeitsagentur von der Arbeit freizustellen. Er darf nicht fordern, dass dafür Urlaub genommen wird. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, freizustellen für Stellensuche und Vorstellungsgespräche bei neuen Arbeitgebern.