Arbeitsamt: Trainingsmaßnahme nach Ablauf des ALG

Hallo zusammen,

neues Problem unserer internetlosen Bekannten mit ihren Freunden vom Arbeitsamt:

Situation: Ihr Arbeitslosengeld läuft in knapp 3 Wochen aus. Arbeitslosenhilfe wird nicht beantragt. Nun hat sie eine Aufforderung erhalten, an einer ziemlich sinnlosen (zumindest klingt die Beschreibung davon so) Trainingsmaßnahme teilzunehmen.

Fragen: Kann das Arbeitsamt die Teilnahme unter diesen Voraussetzungen verlangen (wie gesagt, ALG ausgelaufen, AlHi gibt’s nicht)? Was wären mögliche Repressalien, wenn sie jetzt schon zu erkennen gibt, daß sie an der Maßnahme nicht teilnehmen will (auch hier nochmal bemerkt, die Geschichte klingt mehr als sinnlos und kostet im Endeffekt nur Geld des Arbeitsamtes)? Dummerweise ist der zuständige Sachbearbeiter einer, mit dem sie schon aneinandergerasselt ist (wen’s interessiert, siehe mein Posting etwas weiter unten), so daß sie es vermeiden möchte, vor Ablauf des ALG noch „aufzufallen“.

Danke und Gruß
abi

Hallo zusammen,

Hallo abi

neues Problem unserer internetlosen Bekannten mit ihren
Freunden vom Arbeitsamt:

Situation: Ihr Arbeitslosengeld läuft in knapp 3 Wochen aus.
Arbeitslosenhilfe wird nicht beantragt.

Warum nicht?

Fragen: Kann das Arbeitsamt die Teilnahme unter diesen
Voraussetzungen verlangen (wie gesagt, ALG ausgelaufen, AlHi
gibt’s nicht)? Was wären mögliche Repressalien, wenn sie jetzt
schon zu erkennen gibt, daß sie an der Maßnahme nicht
teilnehmen will (auch hier nochmal bemerkt, die Geschichte
klingt mehr als sinnlos und kostet im Endeffekt nur Geld des
Arbeitsamtes)? Dummerweise ist der zuständige Sachbearbeiter
einer, mit dem sie schon aneinandergerasselt ist (wen’s
interessiert, siehe mein Posting etwas weiter unten), so daß
sie es vermeiden möchte, vor Ablauf des ALG noch
„aufzufallen“.

Das Arbeitsamt kann die Teilnahmevreweigerung ohne triftigen Grund zum Anlaß nahmen, ihr den Restbezug von ALG zu sperren.

Danke und Gruß
abi

ciao Seven

hallo guten Abend,

vielleicht kann ich weiterhelfen: Mir ist aus meinem Bekanntenkreis ein Fall bekannt, wo er ( Arbeitslosenhilfeempfänger ) auch vom Arbeitsamt zu einer Trainingsmassnahme herangezogen wurde. Wenn er an dieser Trainingsmassnahme nicht teilgenommen hätte, wäre ihm die Arbeitslosenunterstützung seitens des Arbeitsamtes gänzlich gestrichen worden. Ich würde daher Deiner / Ihrer Bekannten empfehlen, an der Massnahme teilzunehmen, um nicht den Wegfall des Leistungsbezuges zu riskieren.
gruss
chatboy

Hallo Abi
Ehrlich gesagt verstehe ich Deine Bekannte nicht. Ist es nicht auch sinnlos daheim rumzuhocken und nichts zu tun. Ich finde es durchaus wichtig, das man sich als Arbeitsloser bewegt. Ich geb zu, ich kenne den Sachverhalt von Deiner Bekannten nicht, aber ich würde die Maßnahme auf jeden Fall annehmen. Und wenn man nur neue Kontakte pflegt. Zudem sieht es in einer Bewerbung immer besser auf, sich für eine solche Maßnahme berufen zu können, als Leerzeiten eingestehen zu müssen. Um was für eine Maßnahme handelt es sich da?
Gruß
Claus

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hallo guten Abend,

hier schreibt noch mal chatboy. Also wenn ich noch mal meinen Senf hierzu geben darf. Mein Bekannter musste in eine Trainingsmassnahme vom Arbeitsamt, wo er schweissen, drehen, hobeln und so was machen musste. und er ist bankkaufmann ! da hat er sich krank schreiben lassen und war, so sagt er, ganze 2 tage bei der massnahme.
gruss
chatboy

Ok, das mag vielleicht unsinnig sein. Aber andererseits schadet es ja auch mal nicht über den Tellerrand rauszuschauen.
Das klingt ein bischen nach: Ich bin Banker, also mach ich mir doch die Finger nicht schmutzig. Ich persönlich würde so eine Maßnahme auf jeden Fall beiwohnen. Kann man vielleicht auch mal zu Hause gebrauchen.

Gruß
Claus

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hallo guten Abend

also ich denke, das diese Massnahme meinem Bekannten gegenüber reine Schikane gewesen ist. Ohne Zweck, Sinn und Verstand haben Beamte, die einen festen und sicheren Arbeitsplatz haben, hier nach Art des Sonnenkönigs wie im alten Frankreich agiert. * l´etat c´est moi *. Und Claus, um Dich/Sie einmal persönlich anzusprechen: Ich denke nicht, dass man in so einem Fall „gute Miene zum bösen Spiel“ machen sollte und er sich daher meiner Meinung nach richtig verhalten hat, da in diesem Fall seine Qualifikation überhaupt nicht beachtet wurde. Ich wünsche Dir/Ihnen und auch mir nicht, einmal arbeitslos zu sein und vom Gutdünken solcher Leute auf Gedeih und Verderb abhängig zu sein.
gruss
chatboy