Arbeitsamt über Rentenantrag informieren?

Hallo,

wenn hier nicht richtig…bitte verschieben…danke

Jemand ist seid dem 1.12.11 arbeitslos gemeldet…gleichzeitig hat man ihn geraten EU Rente zu beantragen, was Jemand auch gemacht hat.

  1. MUSS Jemand den Arbeitsamt mitteilen, das er EU Rente beantragt hat?

  2. Er ist dann ja nicht mehr Vermittelbar, wer zahlt , bis die Rente durch ist?

  3. Jemand hat sich auch im Internet schlau gemacht,und einen Bericht gefunden, wo drin steht…das die ARGE so lange zahlen muss, bis der Rentenantrag durch ist, evtl. zuviel gezahltes Geld wird dann mit der Rente verrechnet. In dem Beitrag steht auch, wenn der Berater das alles verneint, sollte man ihm das sagen, das die ARGE zahlen muss, er hat sich informiert…geht das so einfach?

vielen dank

lisa

Hallo,

Jemand ist seid dem 1.12.11 arbeitslos
gemeldet…gleichzeitig hat man ihn geraten EU Rente zu
beantragen, was Jemand auch gemacht hat.

  1. MUSS Jemand den Arbeitsamt mitteilen, das er EU Rente
    beantragt hat?

Du meinst sicher die Agentur für Arbeit? Auch die muß man nicht über Antragstellung informieren, wäre aber ein Akt der Höflichkeit.

  1. Er ist dann ja nicht mehr Vermittelbar, wer zahlt , bis die
    Rente durch ist?

Die Antragstellung hat doch keinen Einfluß auf die Vermittelbarkeit. Ist doch lediglich ein Papierakt.

  1. Jemand hat sich auch im Internet schlau gemacht,und einen
    Bericht gefunden, wo drin steht…das die ARGE so lange
    zahlen muss, bis der Rentenantrag durch ist, evtl. zuviel
    gezahltes Geld wird dann mit der Rente verrechnet. In dem
    Beitrag steht auch, wenn der Berater das alles verneint,
    sollte man ihm das sagen, das die ARGE zahlen muss, er hat
    sich informiert…geht das so einfach?

Aussagen ARGE betreffend (längst Jobcenter) können sich nur auf das SGB II beziehen und nicht, wie der Eingangsfrage zu entnehmen ist, auf die Regelungen nach dem SGB III.

Gruß
Otto

vielen dank

lisa

Ein Stern fü soviel Unsinn…
… ist schon bemerkenswert.

Hallo,

Jemand ist seid dem 1.12.11 arbeitslos
gemeldet…gleichzeitig hat man ihn geraten EU Rente zu
beantragen, was Jemand auch gemacht hat.

  1. MUSS Jemand den Arbeitsamt mitteilen, das er EU Rente
    beantragt hat?

Du meinst sicher die Agentur für Arbeit? Auch die muß man
nicht über Antragstellung informieren, wäre aber ein Akt der
Höflichkeit.

Natürlich muss ein Leistungsbezieher, der Erwerbsminderungsrente beantragt, die AA informieren. Die Pflicht findet sich in § 60 Abs. 1 SGB I:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html
Schließlich dürfte es nachvollziehbar sein, daß es sich dabei um „erhebliche“ Tatsachen im Sinn des Abs. 1 oder 2 handelt.

  1. Er ist dann ja nicht mehr Vermittelbar, wer zahlt , bis die
    Rente durch ist?

Die Antragstellung hat doch keinen Einfluß auf die
Vermittelbarkeit. Ist doch lediglich ein Papierakt.

Ein „Papierakt“ mit enormen Folgen für alle Beteiligten.
Der Rentenantragsteller muß nämlich nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und hat trotzdem Anspruch auf ALG im Rahmen der sog. „Nahtlosigkeit“ des § 125 SGB III
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__125.html

  1. Jemand hat sich auch im Internet schlau gemacht,und einen
    Bericht gefunden, wo drin steht…das die ARGE so lange
    zahlen muss, bis der Rentenantrag durch ist, evtl. zuviel
    gezahltes Geld wird dann mit der Rente verrechnet.

Genau das ist die „Nahtlosigkeitsregelung“

In dem

Beitrag steht auch, wenn der Berater das alles verneint,
sollte man ihm das sagen, das die ARGE zahlen muss, er hat
sich informiert…geht das so einfach?

Na Ja, ganz so einfach ist das bei vielen AA-Leuten leider nicht, da der § 125 SGB III oft ignoriert wird - zT sogar per Dienstanweisung und der Anspruch immer wieder per Widerspruch oder gar Klage durchgesetzt werden muß. Dabei ist die Rechtslage seit dem Urteil des BSG vom 9.9.99 eindeutig
http://lexetius.com/1999,1358
eindeutig (Der dort genannte § 105a AFG ist wortgleich mit dem § 125 SGB III).
Deswegen kann Rechtsschutz im Sozialrecht nix schaden.

Aussagen ARGE betreffend (längst Jobcenter) können sich nur
auf das SGB II beziehen und nicht, wie der Eingangsfrage zu
entnehmen ist, auf die Regelungen nach dem SGB III.

Möchtest Du mit diesen Spitzfindigkeiten Deine Ahnungslosigkeit kaschieren ?
Wenn die Arbeitslosigkeit erst seit 01.12.11 besteht und der UP von „Arbeitsamt“ schreibt, kann wohl davon ausgegangen werden, daß idR nur das ALG I gemeint ist und die „ARGE“ einfach nur ein Versehen ist.
Jedenfalls solltest Du Dir überlegen, hier Deine Unwissenheit auszubreiten, wenn Du mit diesen Antworten erheblichen Schaden anrichten kannst, falls Dir jemand glaubt.

Gruß

Kopfschüttelnd

Otto

Wolfgang

vielen dank

lisa

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