also irgendwie regts mich ja schon langsam auf. Ich kann schon Frank Schöbel wieder in Bestkultur singen…
Ist es eigentlich rechtmäßig, dass das Arbeitsamt Anträge für laufende Kindergeldzahlung solange zurückhält, bis die Belege eingereicht wurden, die die laufende Kindergeldzahlung des Vorjahres als rechtmäßig legitimieren?
Vor allem, was kann man machen, wenn man dem Amt 2 mal die Belege einreichen will und dort immer gesagt wird, dass diese für das Vorjahr nicht benötigt werden, jetzt aber eben die Post kommt, dass erst die Belege des Vorjahres eingereicht werden müssen?
Vor allem, warum müssen im Nachhinein nochmal Belege eingereicht werden, wenn die fixen Werbungskosten (Fahrten zur Ausbildungsstelle) bereits dafür sorgen, dass man locker den Verdienst unter die Freigrenze drückt. Heimfahrten und ähnliches da aber noch nichtmal berücksichtigt sind?
kann es sein, dass es sich bei dem Kindergeld, von dem Du sprichst, um Kindergeld für ein über 18-jähriges „Kind“ handelt? Dann nämlich ist die Zahlung eben dieses Kindergeldes tatsächlich an der Vorlage von Belegen festzumachen. Habe weiter unten schon sehr ausführlich dazu etwas gepostet. Guck mal nach, ob Dir das hilft.
Ansonsten sollte Dir das Amt doch ganz klar aufzählen, welche Belege es benötigt, und die würde ich dann entweder persönlich vorlegen oder per Einschreiben zuschicken.
Hm, hoffe, die Querelen hören bald auf.
Viele Grüße
Jana
kann es sein, dass es sich bei dem Kindergeld, von dem Du
sprichst, um Kindergeld für ein über 18-jähriges „Kind“
handelt?
Ja, das ist richtig.
Dann nämlich ist die Zahlung eben dieses Kindergeldes
tatsächlich an der Vorlage von Belegen festzumachen.
Auch klar. Nur diese Belege haben wir als „Kostenvoranschlag“ ja schon für jedes Jahr eingereicht gehabt und nun müssen wir diese Belege nochmal beibringen und eben darüber hinaus entstandene WK. Aber was mich wundert ist eben, warum es zweimal nein heißt, dass die Belege nochmal benötigt werden und dann eben wieder doch ja.
Darüber hinaus dann aber wiederum die laufende Zahlung für das neue Kalenderjahr davon abhängig gemacht wird, ob das alte rechtens war.
Achso. Die andere Person ist auch über 18. Nur eben eine andere Familie. Aber warum 2 unterschiedliche Handlungsweisen?
das sieht trotzdem ganz plausibel aus. Das eine ist - wie Du schon selbst so schön umschrieben hast - der „Kostenvoranschlag“, das andere dann der Nachweis, dass dem tatsächlich so gewesen ist. Zum Beispiel könntest Du ja Dein Studium zwischenzeitlich beendet und gearbeitet haben, dann stünde Dir von dem Tag an kein Kindergeld mehr zu…
Was wirklich schade und sehr ärgerlich ist, viele Sachbearbeiter kennen ihre eigenen Fachgebiete nicht und verzapfen dann doppelsinnige Behördenbriefe, wie das wohl in Deinem Fall geschehen ist.
Ich drück Dir die Daumen, dass das in Zukunft reibungsloser läuft,
„Kostenvoranschlag“, das andere dann der Nachweis, dass dem
tatsächlich so gewesen ist. Zum Beispiel könntest Du ja Dein
Studium zwischenzeitlich beendet und gearbeitet haben, dann
stünde Dir von dem Tag an kein Kindergeld mehr zu…
Klar… nur würde dann ja theoretisch auch eine aktuelle Studienbescheinigung ausreichen, oder?
Ich meine, wenn ich allein mit den Heimfahrtkosten meinen Verdienst schon unter die magische Grenze drücke.
Ich drück Dir die Daumen, dass das in Zukunft reibungsloser
läuft,
Da die gute Frau da schon seit Jahren sitzt und uns dies nun schon im 5. Jahr passiert, habe ich da kaum Hoffnung auf Besserung. Das schlimme ist ja eigentlich, dass sie ja dann auch uns die Ablehnung schreibt (und die kam bisher immer prompt), weil es ihr scheinbar zuviel Arbeit ist und in dem dann folgenden Widerspruch (ohne großartige Begründung, nur mit Bitte um Überprüfung) haben wir bisher immer recht bekommen.
Nur leider zieht sich sowas dann über etwa 9 Monate immer hin.
Der Verwaltungsberg ist somit nicht unbedingt verwunderlich. Aber selbstproduziert.
Hallo Marco,
mach es so wie ich, wenn Dein Sachbearbeiter nicht will, rede mit seinem Vorgesetzten…alles andere hat keinen Sinn.
Ich persönlich halte es so, gib dem Sachbearbeiter zwei Chancen, dann ist entgültig Schluss…
Und denke dran beim Arbeitsamt bist Du Kunde, mach das dem Beamten dort mal kar, Du bist kein Bittsteller!!!
Ich weiss wovon ich rede.
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