Arbeitsamt und Schmerzensgeld, wie ist das?

Muss man dem Arbeitsamt melden wenn man 150€ Schmerzensgeld bekommt, und können die dann von den 150€ einkassieren? Können die von der geringen Summe von 150€ etwas verlangen?

Muss man dem Arbeitsamt melden wenn man 150€ Schmerzensgeld
bekommt, und können die dann von den 150€ einkassieren? Können
die von der geringen Summe von 150€ etwas verlangen?

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, dann ist der Erhalt von Schmerzensgeld unrelevant.

Muss man dem Arbeitsamt melden wenn man 150€ Schmerzensgeld
bekommt, und können die dann von den 150€ einkassieren? Können
die von der geringen Summe von 150€ etwas verlangen?

Hallo,
also bei harz4 muß man alles melden glaub schon dass sie das einkassieren, alles was auf das eigene konto kommt muß schon gemeldet werden. Denn wenn es rauskommt muß man mit Strafe rechnen.

Muss man dem Arbeitsamt melden wenn man 150€ Schmerzensgeld
bekommt, und können die dann von den 150€ einkassieren? Können
die von der geringen Summe von 150€ etwas verlangen?

Muss man dem Arbeitsamt melden wenn man 150€ Schmerzensgeld
bekommt, und können die dann von den 150€ einkassieren? Können
die von der geringen Summe von 150€ etwas verlangen?

Hallo Banane,
Schmerzensgeld wird zu 100 % NICHT angerechnet !!
Du mußt es zwar angeben ( eventuell das Schreiben von der Versicherung oder dem Gegner beilegen. Aber es wird nicht angerechnet,ist im Gesetz so geschrieben.

ich kenne mich mit den Gestzen von der Arge nicht aus. Nur mit Alg I.

Ihc weiß nur dass es einen Freibetrag von 165,- € gibt, wenn man Einkommen hat. Ob das zum Einkommen gehört, weiß ich nicht. Aber melden solltest du das auf jeden Fall, denn am Ende des Jahres tauschen die Versicherungen die Daten aus und die Arge kann deine Kontoeinzüge einsehen und spätestens dann hätten die dich.

Bzw. können die die Kontoauszüge verlangen. (einsehen können die natürlich nichts)

nein, die 150 € liegen bei Empfängern von ALG 1 unter dem meldepflichtigen monatliohen 165 € Mehreinahmen.