Arbeitsamt und Umschulung

Hallo Zusammen,

nehmen wir mal an eine qualifizierte Krankenschwester die jahrelang gearbeitet hat und durch krankheitsbedingte Operationen ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Diese Krankenschwester darf nicht mehr heben und tragen, was in dem Beruf natürlich nicht mehr tragbar ist. Sie beantragt beim Arbeitsamt eine Umschulung die ihr nicht genehmigt wird. Sie geht zum Anwalt und es läuft ein dreijähriger Rechtsstreit, der auch beim Sozialgericht ausgefechtet wird. Das Arbeitsamt versucht mit allen Mitteln, keine Umschulung zahlen zu müssen. Das Arbeitsamt kommt nun auf die Idee, das diese Krankenschwester einen Nischenarbeitsplatz annehmen kann, der z.b. eine Arbeit in einem Sanitätshaus als Verkäuferin von Heilmitteln oder einer Call-Center-Tätigkeit im Krankenkassenbereich am Infotelefon. Nicht nur das diese bzw. solche Tätigkeiten in einem Nischenarbeitsplatz völlig unterfordert und meiner Meinung nach keine Qualifikationen erfordert, sondern auch zur vorherigen Krankenschwestertätigkeit weniger viel weniger bezahlt wird. Zumal die Krankenschwester auch noch jung ist (knapp 30) und es doch frech ist, ihr den weiteren beruflichen Weg derartig zu verbauen. Sie müsste ja noch einige Jahre arbeiten.

Gruß
Edda

Hallo.

Wo ist die Frage?

Aber schön, dass Du mal drüber gesprochen hast … E-|

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo Zusammen,

Auch Hallo!

geht zum Anwalt und es läuft ein dreijähriger Rechtsstreit,
der auch beim Sozialgericht ausgefechtet wird.

Plusquamperfekt von ausfechten: ausgefochten

Grüße!

Hallo.

Wo ist die Frage?

Die Frage ist, ob ihr wisst: kann man dem umgehen, das man anstatt einer Umschulung einen Nischenarbeitsplatz bekommt. Dieser ist ja völlig unqualifiziert und kann von jedem nach kurzer Einarbeitung durchgeführt werden. Welche Argumente kann man gegen einen Nischenarbeitsplatz bringen?!

Gruß
Edda

p.s. sorry bezüglich der Rechtschreibung, kann ja jeden mal passieren - aber wenn ein hoher Wert besteht, werde ich mich bemühen.

Hallo Edda,

wenn der Beruf nicht mehr wegen einer Berufskrankheit ausgeübt werden kann, sollte darüber nachgedacht werden, anstelle der Arbeitsagentur die Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung mit der Forderung nach einer Umschulung zu konfrontieren. Rede doch mal mit einem Fachanwalt oder einer Gewerkschaft darüber.

Umschüler von dort bekommen mehr finanzielle Unterstützung und werden weniger streng kontrolliert. U.U. kann ein Rentenantrag die zuständig Stelle ganz von selbst auf die Idee mit der Umschulung bringen.

Ich kenne mich nicht sehr gut damit aus, hatte aber als Umschülerin auch einen Mitschüler, der von der Rentenversicherung finanziert wurde. Er hatte weniger Stress (Anwesenheitskontrolle) und mehr Geld als wir anderen vom Arbeitsamt.

Diese Möglichkeit solltest Du zumindest in Erwägung ziehen. Mich wundert, dass die Arbeitsagentur noch nicht selbst darauf gekommen ist.

Viele Grüße

Anne

Hallo,

Das Arbeitsamt
versucht mit allen Mitteln, keine Umschulung zahlen zu müssen.

Mit welchen Begründungen denn?

MfG