Arbeitsamt Unterjochung, dürfen die das?

Ich bin leider neu in der Materie und war vorher auch noch nie drauf angewiesen.

Bin seit kurzer Zeit erwerbsuntätig, da mir die Arbeitsbedingungen bei meinem alten Arbeitgeber nicht mehr zusagten. Kennt ja jeder, mehr und mehr arbeiten gehen müssen und kein Cent mehr dafür bekommen.

Jetzt bin ich seit ein paar Monaten beim Arbeitsamt und beziehe ALG I, da auch nur sehr wenig, was kaum ausreichend ist, da meine Angebetete nicht arbeitet.

Was mir jetzt schon immens auf den Magen schlägt in dieser kurzen Zeit wo ich beim Arbeitsamt angemeldet bin, ist deren Unterjochungsmaßnahmen.
Man fühlt sich echt wie ein Straffälliger auf Bewährung der sich alle zwei Wochen bei seiner Bewährungshelferin blicken lassen muss und nicht die Gegend verlassen darf ohne denen bescheid zu geben. Hinzu kommt dann noch, dass die mir ständig irgendwelche Stellen aufs Auge drücken wollen die viel zu weit weg sind, wobei ich immobil bin und dann auch noch Zeitarbeitsfirmen.
Jetzt hab ich 1 einzigen Termin verpasst, da ich sonst immer den Termin zusätzlich zum Ausdruck von denen auch noch auf mein Handy einen Tag vorher als Erinnerung geschickt bekomme, was aber dieses mal nicht der Fall war und ich auch nicht jeden Tag in meine Unterlagen schaue. Schon bekome ich heute Post, dass sie mir den Geldhahn zudrehen. Nichts von erstmal Sanktion oder dergleichen.

Meine Fragen nun:

  1. Darf das Arbeitsamt von einem verlangen ständig bei denen in regelmäßigen Abständen auf der Matte stehen zu müssen ?

  2. Ich sitze dort eh immer unnötig meine Zeit ab, weil es immer nur um die Bewerbungsnachweise geht, kann ich diese nicht postwendend einreichen?

  3. Dürfen die mir direkt den Geldhahn zudrehen ohne mir vorher mit Sanktion zu drohen?

Hoffe diese Fragen sind nicht zu spezifisch und ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich kriege es mittlerweile echt an die Nerven mit denen und will mir erst gar nicht eine Aufstockung durch H4 an die Backe holen, weil ich von denen noch viel schlimmeres gehört habe.

Gruß
Freakazoid

Hallo Freakazoid!
Am besten ist es immer, wenn man selbst beim Arbeitsamt erscheint! Dort kann man in der Regel, wenn man ruhig und höflich nachfragt, auch die Antworten bekommen, die man erwartet. In Deinem Fall ist es so, bei Punkt 1 und 2 Deiner Fragen, ist es so, daß dieses das Arbeitsamt von Dir verlangen kann. Bei Punkt 3 finde ich, solltest Du das bei einem Telefonat oder am besten persönlich mit Deiner zuständigen Arbeitsamtsmitarbeiterin klären!
Sei höflich und verständnisvoll bei dem Gespräch, dann wird sich alles in Wohlgefallen auflösen.
Viel Glück  wünscht Dir       bycicle

Hallo,

grundsätzlich gilt bei diesem Amt, wie so häufig im Leben: Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus. Wenn du dort auf Stunk aus bist werden sie dir relativ schnell zeigen, das sie am längeren Hebel sitzen. Wenn du allerdings freundlich und gut organisiert bist vermittelst du einen ganz anderen Eindruck. Dort arbeiten schließlich auch nur Menschen.

Gruß,
Steve

Hallo,
du bist arbeitlos genauso wie unsereins !
Wenn dich die „Argentur für Arbeit“ jede Woche einmal um 8 Uhr morgens hinbestellt, hat man da zu sein !

Man hat ja alle Zeit der Welt !

Gruss Ralli

Hallo,

  1. Ja. Man kann die Erstattung der Fahrtkosten beantragen, die für solche „Einladungen“ entstehen.

  2. Wie der Nachweis der Eigenbemühungen erfolgen soll, wird normalerweise in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten, die man miteinander abgeschlossen hat.

  3. Du dürftest normalerweise im Vorfeld auch über die Rechtsfolgen bei Pflichtverstößen belehrt worden sein … mal in die Eingliederungsvereinbarung / in den Bewilligungsbescheid schauen. Und auch das „Merkblatt für Arbeitslose“ dürftest du erhalten haben ( http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zen… , vor allem Abschnitte 6 und 8.1) . Das sollte man sich gut durchlesen.

LG

Hallo Grußloser,

der Inhalt deiner Anfrage erweckt bei mir den Eindruck, dass du auf Konfrontationskurs mit der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt gibt es seit 2005 nicht mehr) gegangen bist. Mit Höflichkeit hat man mehr Vorteile. Anderseits beglückwünsche ich dich, dass man, nach deiner Schilderung, sich so intensiv um dich kümmert, um deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Andere beklagen oft das Gegenteil.
Warum hast du deinen Arbeitsplatz gekündigt ohne einen neuen haben?
Warum hast du nicht selbst in der Jobbörse der AA nach Stellenangeboten gesucht und wartest auf die Suchbemühungen der AA? Mit deinem Beruf dürfte es doch nicht schwer sein, schnellstens eine neue Stelle zu finden. Du darfst nicht erwarten, dass deine Arbeitsvermittlerin (heißt nicht Bewährungshelferin, es sei denn, du bist vorbestraft), die sich mit tausend Berufen auskennen sollte, deine Beschäftigungsmöglichkeiten genau so gut wie du kennt.
Warum bist du mit deinem Beruf so lange arbeitslos, obwohl du nicht alt bist? Welche Gründe konntest du bis jetzt feststellen?

Auch ohne Gruß

Hallo!

Dtu hast doch einen Antrag vorher auf ALG I gestellt. Wahrscheinlich bejaht, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das bedeutet, dass Du vor ORT/Agentur dies in Form von Anwesenheit jeder Zeit zu zeigen hast. Hättest Du „Nein“ angekreuzt, hättest Du Deine Ruhe und kein Geld.

Dann hast Du auch im Antrag bejaht, dass Du alles tun wirst, um wieder schnell in Arbeit zu kommen.

Das ist erst mal das ganz allgemein gültige für jeden, der ALG1 bekommt.

Über Punkt 3 kann ich nichts sagen.  Das ist ein Ding zwischen Dir und Deinem Vermittler. Da sind einige Sachen im Vorfeld wohl gelaufen zwischen euch.

Du kannst Dich ja mal informieren. Es gibt tolle gut zu lesene Bücher, Rechtsratgeber, etc…

Ganz allgemein frage ich mich, warum Du nicht  mit ALG II aufstockst??