Hi zusammen
mich würde mal folgendes interessieren ob das so korrekt ist .
Ein Handwerker hat kurz vor Ablauf seiner Probezeit in einem Fachbetrieb einen Arbeitsunfall .
Der Handwerker wird 3 Wochen krank geschrieben.
innerhalb der Krankmeldung erreicht den Handwerker eine Kündigung per Einschreiben zum 07.12.10
Der verletzte Handwerker fährt zum Arbeitsamt , stellt sich dort vor , zeigt seine verletzte Hand und zeigt die Krankmeldung vor ( das Dublikat , das zur Krankenkasse geschickt werden soll )
Der Handwerker ist bis zum 09.12 krank geschrieben.
inzwischen schaltet sich die Berufsgenossenschaft ein und der Handwerker spricht mit einem Anwalt , der bewirkt , das der Ex Arbeitgeber einen weiteren Monat Lohn zahlen muss .
ein neues Kündigungsschreiben mit einem neuen Datum gibt es nicht , also scheint das Kündigungsdatum 07.12 bestand zu haben.
( des neue Datum läge dann auch ausserhalb der Probezeit die bis zum 15.12 ginge )
der Handwerker findet am 13.12 eine neue Arbeitsstelle und beginnt am 15.12.10 wieder zu arbeiten.
in Klartext vom 07.12 bis zum 15.12 Arbeitlos ( ca 1 Woche )
Nun bekommt der Handwerker ein Schreiben des Arbeitsamtes , das es für diese Woche kein Arbeitslosengeld gibt , da man ja Resturlaub und ein weiteres Monatsgehalt bekommen hätte , laut deren Buchung sind die Sozialleistungen vom Ex - Arbeitgeber bis zum 26.12 bezahlt worden .
Jetzt ist der Handwerker am Überlegen , hat das so seine richtigkeit und wenn ja , hätte der Handwerker ja einen doppelten Arbeitsvertrag in dem Zeitraum zwischen dem 15.12 und dem 26.12 gehabt und dann würde ja ein Teilbetrag mit Lohnsteuer 6 berechnet .
Frage stimmt das alles so , wer kennt sich da aus ?
Toni