Arbeitsamt verweigert Ueberbrueckungsgeld

Hallo,

kennt jemand Faelle, in denen das Arbeitsamt Ueberbrueckungsgeld verweigert hat, weil waehrend der Vorbereitungszeit beim Finanzamt *Vor*kosten zur Aufnahme der selbstaendigen Taetigkeit geltend gemacht wurden? Im konkreten Fall setzt das AA die Geltendmachung von Vorkosten mit der Aufnahme der selbst. Taetigkeit gleich …

Gruss
Bruno

Hi Bruno,

ich kenne keine derart gelagerten Fälle. Dennoch wird m. W. unterschieden, ob die selbständige Tätigkeit VORHER lediglich „nebenbei“ läuft oder schon die (eigentliche) Existenzgründung stattgefunden hat. Wenn es sich so darstellen läßt, dass die Vorkosten im Rahmen der nebenerwerblichen Tätigkeit entstanden sind, steht der Überbrückungsgeldzahlung durch das AA m. W. nichts im Wege.

Besonders wenn ich nicht richtig liege, würde ich das hier gerne erfahren. Denn dann läuft ja jeder Existenzgründer Gefahr, „ausgebootet“ zu werden, wenn er im Vorfeld aktiv wird.