Hallo,
angenommen Person xy hat die Kündigung des Arbeitsplatzes am 15.07.xxxx zum 15.08.xxxx bekommen. Am 17.07.xxxx meldete Person xy beim Arbeitslos zum 16.08.xxx arbeitslos. Der Antrag auf Arbeitslosengeld erhielt Person xy erst nach Erinnerung ca. 1 Woche nach eingetretener Arbeitslosigkeit.
Da Person xy erst seit Dezember des Vorjahres bei dem letzen Betrieb (B) beschäftigt war, verlangt das Arbeitsamt eine Lohnbescheinigung vom vorigen Arbeitgeber (A) damit ein Jahr nachgewiesen werden kann. Betrieb (B) schickt die Bescheinigung zeitnah zurück.
Bis jetzt hat Arbeitgeber (A) aber noch keine Bescheinigung ausgefüllt. Auf Anrufe und Emails von Person xy reagiert dieser nicht.
Das Arbeitsamt verweigert daher die Auszahlung von Arbeitslosengeld, auch ein Vorschuss wird verneint.
Person xy muss aber jeden Monat Miete etc. zahlen und muss sich dafür bei Verwandten Geld leihen.
Was kann Person xy machen um zumindest einen Vorschuss zu erhlaten um die laufenden kosten zu decken. Immerhin sind schon bald 2 Monate ohne jeglichen Geldeingang vergangen.
Vielen Dank für eure Tips!
Grüße
xenopha