Arbeitsamt - Weiterbildungsberater

Hallo,

eine Bekannte von mir hat ein kleineres Problem mit einem Weiterbildungsberater des Arbeitsamtes. Da sie keinen Internetzugang hat, stelle ich hier die Frage.

Der besagte Weiterbildungsberater hat in einem Beratungsgespräch sich im Wesentlichen darauf konzentriert, die zur Verfügung stehende tägliche Arbeitszeit (gesucht wird eine Teilzeitbeschäftigung vormittags, dann sind die Kinder im KiGa) zu reduzieren. Damit würde dann auch der Arbeitsgeldanspruch reduziert. Eine Beratung zu einer beruflichen Weiterbildung fand nur am Rande statt und dann nicht mal besonders kompetent. Nachdem er gezielt gefragt wurde, warum er sich primär mit Abwiegelung statt mit Beratung beschäftigen würde, kam die Drohung, dann würde er jegliche auch nur ansatzweise in Frage kommende Arbeit heraussuchen und weiterreichen; natürlich auch solche, bei denen eine Anfahrt von einer Stunde notwendig wäre (was bei einer Halbtagsstelle natürlich wenig Sinn macht, da man da sein gesamtes Gehalt verfahren würde). Mir sieht das verdammt nach Schikane aus (insbesondere die o.g. nachgeschobene Drohung). Der zuständige Arbeitsvermittler hat mit allen eingereichten Daten, auch mit der möglichen Arbeitszeit, kein Problem gesehen.

Frage: Wie kann man sich hier wehren? Meine Bekannte sucht Arbeit (Berufseinstieg nach Erziehungsurlaub), allerdings zu vertretbaren Konditionen, (also bitte keine Kommentare, die ihre Arbeitswilligkeit anzweifeln). Halbtagsstellen sind, wie sie festgestellt hat, hier allerdings relativ spärlich zu finden.

Danke und Gruß
abi

Hallo,

eine Bekannte von mir hat ein kleineres Problem mit einem
Weiterbildungsberater des Arbeitsamtes. Da sie keinen
Internetzugang hat, stelle ich hier die Frage.

Der besagte Weiterbildungsberater hat in einem
Beratungsgespräch sich im Wesentlichen darauf konzentriert,
die zur Verfügung stehende tägliche Arbeitszeit (gesucht wird
eine Teilzeitbeschäftigung vormittags, dann sind die Kinder im
KiGa) zu reduzieren. Damit würde dann auch der
Arbeitsgeldanspruch reduziert. Eine Beratung zu einer
beruflichen Weiterbildung fand nur am Rande statt und dann
nicht mal besonders kompetent.

Kommt mir nur allzubekannt vor…ist wohl leider die Regel.

Nachdem er gezielt gefragt
wurde, warum er sich primär mit Abwiegelung statt mit Beratung
beschäftigen würde, kam die Drohung, dann würde er jegliche
auch nur ansatzweise in Frage kommende Arbeit heraussuchen und
weiterreichen; natürlich auch solche, bei denen eine Anfahrt
von einer Stunde notwendig wäre (was bei einer Halbtagsstelle
natürlich wenig Sinn macht, da man da sein gesamtes Gehalt
verfahren würde). Mir sieht das verdammt nach Schikane aus
(insbesondere die o.g. nachgeschobene Drohung).

Er hat zwar das Recht,solche Arbeit rauszusuchen,aber das er das gezielt macht,würde ich persönlich das auch als Schikane sehen. Mir gings ähnlich. Kleiner Tip: Das Wort „Dienstaufsichtsbeschwerde“ wirkt manchmal Wunder :smile: Und wenn das nix bewirkt,dann wirklich eine solche Beschwerde einlegen… Ist zwar nicht die feine englische Art,aber wenn der Berater einem das Leben zur Hölle machen will,dann kann er auch gerne das Echo haben. Auf die Art hab ich beim AA schon mehr erreicht als auf die freundliche Tour…

Marco

Hallo,
ich habe so die Erfahrung gemacht, dass eine nette Frage so in der Art „Wo finde ich denn Ihren Vorgesetzten?“ auf Ämtern meist Wunder wirkt, wenn der direkte Vorgesetzte nicht „willig“ ist, geht man halt immer noch eine Ebene höher, einer ist dann meistens freundlich, und wenn es nur ist, um Dich wieder loszuwerden. Und man sollte vielleicht vorher auch mal im diversen Gesetzbüchern blättern, dass man dem Sachbearbeiter auch die entsprechenden Gesetze um die Ohren hauen kann.
Gruß Almut

Hallo,

ich habe so die Erfahrung gemacht, dass eine nette Frage so in
der Art „Wo finde ich denn Ihren Vorgesetzten?“ auf Ämtern
meist Wunder wirkt, wenn der direkte Vorgesetzte nicht
„willig“ ist, geht man halt immer noch eine Ebene höher, einer
ist dann meistens freundlich, und wenn es nur ist, um Dich
wieder loszuwerden.

Dazu folgenden (mehrfach erfolgreich erprobten) Tip:

Frage (in freundlichem und höflichem Tonfall): „Wie ist der Name Ihres Vorgesetzten und unter welcher Rufnummer kann ich ihn/sie erreichen?“
Antwort: „…“
Und jetzt, ganz wichtig: AUFSCHREIBEN, und zwar vor den Augen des Sachbearbbeites, und sich den Namen buchstabieren lassen, auch wenn es „Müller“ ist (dies unterstreicht die Ernsthaftigkeit ernorm).
Nächste Frage: „Und wie ist der Name dessen Vorgesetzten und unter welcher Rufnummer …“ (weiter wie oben).

Ganz wichtig ist das Aufschreiben, ansonsten werden diese Fragen nicht ernst genommen.

Man kann das noch verstärken, indem man nach den Uhrzeiten fragt, zu denen der/die Vorgesetzte erreichbar ist.

Hat bisher immer geholfen, sogar am Telefon (dort dokumentiere ich das Aufschreiben durch besagtes Buchstabieren-Lassen und ggf. Vor-mich-hin-murmeln, wie man so murmelt, wenn man etwas aufschreibt, oder ich lasse bewußt das Klicken der Tastatur hören), jedenfalls muss klar sein, dass man es ernst meint und diese Angaben haben will, um sich tatsächlich zu beschweren).

Bei der ganzen Aktion aber ausgesucht freundlich und höflich bleiben! Je freundlicher und weniger aggressiv man sich dabei verhält, desto gefährlicher wirkt das. Jeder weiß, dass ein cholerischer Anrufer vom Chef eher abgewimmelt wird, ein höflicher und sachlicher eher nicht. Gerade der Gegensatz aus Verbindlichkeit in Ton und Form und inhaltlicher Härte verunsichert die meisten Menschen enorm, gerade weil es selten vorkommt.

Ein Vorteil der Fragen nach zwei Ebenen ist auch, dass man beim Anruf des direkten Vorgesetzten (wenn er denn überhaupt notwendig wird) den Namen dessen Vorgesetzten bereits kennt.

Noch etwas: Fragen statt Vorwürfe. Nicht „Sie drohen mir ja!“, sondern „Entschuldigen Sie bitte, mir ist das jetzt nicht ganz klar, soll ich Ihre Äußerung als Drohung auffassen?“

Vielleicht kann man als Argument auch § 226 BGB (Schikaneverbot) anführen: "Die Ausübung eines Rechtes ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
".
… „Ist Ihnen der Inhalt des §226 BGB bekannt?“

Viel Erfolg!

Grüße
Sebastian

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