Hallo an alle,
ich wäre über ein paar Tipps zu folgende Situation sehr dankbar:
Mein Mann musste vor 2 1/2 Jahren seine Ausbildung nach zweieinhalb Jahren Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Er meldete sich arbeitslos und stellte nach zwei Monaten (nachdem herauskam, dass der Berater ihm fälschlicherweise gesagt hat, dass er keine Berechtigung für Arbeitslosengeld hätte) den Antrag auf Arbeitslosengeld. Als sich nach ein paar Monaten nichts tat fragte er regelnmäßig nach und wurde ständig vertröstet. Schließlich kam heraus, dass der Antrag nicht da ist („unerklärbarerweise verschwunden“) und er bitte nochmal einreichen möchte. Hat er dann nach einem Umzug im neuen Arbeitsamt getan. Doch hier das gleiche Spiel wieder… erst ständig Vertröstungen, als er dann mit mir zusammen gezogen ist, wieder Arbeitsamtwechsel und da kam was wohl? Jepp keine Unterlagen da - im Computer war zwar die Einreichung des ersten Antrages erfasst mit Datum, aber sonst war keinerlei unterlagen mehr da. Er musste alles neu besorgen, den Antrag neu ausfüllen (stand handschriftlich von denen „zweite Ausführung“ drauf und das im Computer gespeicherte Datum) - incl. etwas vom alten Arbeitgeber ausfüllen lassen (der widerrum erst im ARchiv suchen musste) und es hieß er bekommt es dann nachgezahlt für 1 Jahr.
Okay im Juni/Juli hat er dann erneut alles abgegeben mit Attest für die gesundheitliche Begründung seiner Kündigung. Nachdem trotz Versprechung Anfang September immer noch nichts da war, war er heute wieder dort und hat nachgefragt. Er bekomme 12 Wochen Sperrfrist, da der Arzt keine schriftlichen Unterlagen nachweisen kann für die Gespräche über die Belastung in der Arbeit (starke Migräne/Kreislaufprobleme neben einer Lampenabteilung und ohne Tageslicht). Na gut - würde ich mir ja noch eingehen lassen, aber nun soll die Sperrfrist noch zusätzlich angehängt werden zu den 2 1/2 Jahren Schlamperei durchs Arbeitsamt - obwohl dieses zweimalige Verschwinden denen anzulasten ist.
Kann mein Mann nun nicht darauf bestehen, dass diese Sperrfrist ab Antragsdatum gilt? Sprich ab dem ersten Datum, dass im Computer bei denen gespeichert ist (vom Juni 2001)? Oder muss er nun wirklich nach all dem noch diese Sperrfrist hinnehmen obwohl es sich hier um eine Nachzahlung handelt?
Welche Handhabe hätte er gegen dieses Verhalten? Das kann doch echt nicht sein, dass er nun nochmal warten muss?
Grübelnde Grüße
Ameria
