Arbeitsamt - welche Möglichkeiten?

Hallo an alle,

ich wäre über ein paar Tipps zu folgende Situation sehr dankbar:

Mein Mann musste vor 2 1/2 Jahren seine Ausbildung nach zweieinhalb Jahren Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Er meldete sich arbeitslos und stellte nach zwei Monaten (nachdem herauskam, dass der Berater ihm fälschlicherweise gesagt hat, dass er keine Berechtigung für Arbeitslosengeld hätte) den Antrag auf Arbeitslosengeld. Als sich nach ein paar Monaten nichts tat fragte er regelnmäßig nach und wurde ständig vertröstet. Schließlich kam heraus, dass der Antrag nicht da ist („unerklärbarerweise verschwunden“) und er bitte nochmal einreichen möchte. Hat er dann nach einem Umzug im neuen Arbeitsamt getan. Doch hier das gleiche Spiel wieder… erst ständig Vertröstungen, als er dann mit mir zusammen gezogen ist, wieder Arbeitsamtwechsel und da kam was wohl? Jepp keine Unterlagen da - im Computer war zwar die Einreichung des ersten Antrages erfasst mit Datum, aber sonst war keinerlei unterlagen mehr da. Er musste alles neu besorgen, den Antrag neu ausfüllen (stand handschriftlich von denen „zweite Ausführung“ drauf und das im Computer gespeicherte Datum) - incl. etwas vom alten Arbeitgeber ausfüllen lassen (der widerrum erst im ARchiv suchen musste) und es hieß er bekommt es dann nachgezahlt für 1 Jahr.

Okay im Juni/Juli hat er dann erneut alles abgegeben mit Attest für die gesundheitliche Begründung seiner Kündigung. Nachdem trotz Versprechung Anfang September immer noch nichts da war, war er heute wieder dort und hat nachgefragt. Er bekomme 12 Wochen Sperrfrist, da der Arzt keine schriftlichen Unterlagen nachweisen kann für die Gespräche über die Belastung in der Arbeit (starke Migräne/Kreislaufprobleme neben einer Lampenabteilung und ohne Tageslicht). Na gut - würde ich mir ja noch eingehen lassen, aber nun soll die Sperrfrist noch zusätzlich angehängt werden zu den 2 1/2 Jahren Schlamperei durchs Arbeitsamt - obwohl dieses zweimalige Verschwinden denen anzulasten ist.

Kann mein Mann nun nicht darauf bestehen, dass diese Sperrfrist ab Antragsdatum gilt? Sprich ab dem ersten Datum, dass im Computer bei denen gespeichert ist (vom Juni 2001)? Oder muss er nun wirklich nach all dem noch diese Sperrfrist hinnehmen obwohl es sich hier um eine Nachzahlung handelt?

Welche Handhabe hätte er gegen dieses Verhalten? Das kann doch echt nicht sein, dass er nun nochmal warten muss?

Grübelnde Grüße
Ameria

Hallo,

in aller Kürze nachgefragt:

Dein Mann wartet seit 2,5 Jahren auf eine Zahlung durch das Arbeitsamt?

und es hieß er bekommt es dann nachgezahlt für
1 Jahr.

Warum nur für ein Jahr? Hat er nach einem Jahr wieder einen Job gefunden?

Attest für die gesundheitliche Begründung seiner Kündigung.

Attest vom Arzt? Amtsarzt? Betriebsarzt?

Kann mein Mann nun nicht darauf bestehen, dass diese
Sperrfrist ab Antragsdatum gilt? Sprich ab dem ersten Datum,
dass im Computer bei denen gespeichert ist (vom Juni 2001)?
Oder muss er nun wirklich nach all dem noch diese Sperrfrist
hinnehmen obwohl es sich hier um eine Nachzahlung handelt?

Eigentlich müssten alle Leistungen ab Datum der erstmaligen Antragsstellung nachgezahlt werden abzüglich einer evtl. Sperrfrist. Ob eine Verjährung vorliegt, weiss ich nicht.

Welche Handhabe hätte er gegen dieses Verhalten? Das kann doch
echt nicht sein, dass er nun nochmal warten muss?

Nun, wie immer im Kontakt mit dem Arbeitsamt gilt:
Alles schriftlich erledigen. IMMER!
In diesem Fall: Schriftlich Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Er wird ja wohl in er ganzen Zeit mal einen Bescheid bekommen haben. Dann warten, welche Reaktion kommt. Evtl. nach einigen Wochen (vier ca. ) nochmals schriftlich nachhaken.

Mich wundert eh enorm, dass er in der ganzen Zeit kein Geld bekommen hat vom AA und sich mit mal nachfragen zufrieden gegeben hat. Hat er derzeit einen Job?

Grübelnde Grüße

Ebensolche von
Xelya

Hallo,

in aller Kürze nachgefragt:

Dein Mann wartet seit 2,5 Jahren auf eine Zahlung durch das
Arbeitsamt?

Jepp

und es hieß er bekommt es dann nachgezahlt für
1 Jahr.

Warum nur für ein Jahr? Hat er nach einem Jahr wieder einen
Job gefunden?

Nein, aber Arbeitlosenhilfe steht ihm laut Betreuer nicht zu, da die vom AA meinen, dass er ja anscheinend ohne auskam und es ihm damit nicht zusteht (wir lebten von meinem Geld/Dispo! Und zwar schon vor der Eheschließung). Daher stufe ich seine Chance ziemlich gering ein, mehr als ein Jahr bezahlt zu bekommen. Wir wären schon mit dieser Nachzahlung mehr als zufrieden.

Attest für die gesundheitliche Begründung seiner Kündigung.

Attest vom Arzt? Amtsarzt? Betriebsarzt?

Vom Hausarzt der ihm das Nahegelegt hat… aber Untersuchung beim Amtsarzt wäre kein Problem gewesen (er wurde aus dem Grund ja z.B. auch als untauglich eingestuft beim Bund).

Eigentlich müssten alle Leistungen ab Datum der erstmaligen
Antragsstellung nachgezahlt werden abzüglich einer evtl.
Sperrfrist. Ob eine Verjährung vorliegt, weiss ich nicht.

Nun, wie immer im Kontakt mit dem Arbeitsamt gilt:
Alles schriftlich erledigen. IMMER!
In diesem Fall: Schriftlich Widerspruch gegen diese
Entscheidung einlegen. Er wird ja wohl in er ganzen Zeit mal
einen Bescheid bekommen haben. Dann warten, welche Reaktion
kommt. Evtl. nach einigen Wochen (vier ca. ) nochmals
schriftlich nachhaken.

Das ist es ja… er hat nie nen Bescheid bekommen - wie auch wenn zwei Anträge „verloren“ gehen? Den für diesmal müsste er die Tage bekommen… war heute erst mal ne mündliche Aussage. Wenn das kommt macht er auf jeden Fall nen Widerspruch.

Mich wundert eh enorm, dass er in der ganzen Zeit kein Geld
bekommen hat vom AA und sich mit mal nachfragen zufrieden
gegeben hat. Hat er derzeit einen Job?

Er hat 4-5 mal monatlich angerufen bzw. war regelmäßig dort - aber wie schon geschrieben: immer nur Vertröstungen. Er kann bald in einem Nebenjob anfangen - Vertrag gibts wohl nächsten Monat (das er den selbst ohne Hilfe des AA gefunden hat brauch ich glaube ich nicht zu erwähnen :o( )

Grübelnde Grüße

Ebensolche von
Xelya

Ich kapiers ja auch nicht - vor allem, dass man ihm nun eine Sperre auferlegen will, d.h. dass er das Geld erst in 12 Wochen bekommt, das ihm eigentlich schon seit anderthalb Jahren zusteht.

Viele Grüße
Yvonne

Hi Yvonne,

Nein, aber Arbeitlosenhilfe steht ihm laut Betreuer nicht zu,
da die vom AA meinen, dass er ja anscheinend ohne auskam und
es ihm damit nicht zusteht (wir lebten von meinem Geld/Dispo!
Und zwar schon vor der Eheschließung).

Das wird wohl kaum ein Grund sein… „er bekommt keine AlHi, weil er wohl auch ohne auskommt“, Ganz sicher jedoch wird dein Einkommen angerechnet vom Zeitpunkt eures Zusammenlebens an.

Attest für die gesundheitliche Begründung seiner Kündigung.

Attest vom Arzt? Amtsarzt? Betriebsarzt?

Vom Hausarzt der ihm das Nahegelegt hat… aber Untersuchung
beim Amtsarzt wäre kein Problem gewesen (er wurde aus dem
Grund ja z.B. auch als untauglich eingestuft beim Bund).

Ist der Hausarzt derselbe, der keine Unterlagen mehr über die Behandlung hat? Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, dass auch Ärzte Unterlagen einige Jahre aufbewahren müssen.

Das ist es ja… er hat nie nen Bescheid bekommen - wie auch
wenn zwei Anträge „verloren“ gehen? Den für diesmal müsste er
die Tage bekommen… war heute erst mal ne mündliche Aussage.
Wenn das kommt macht er auf jeden Fall nen Widerspruch.

Macht es besser jetzt sofort schriftlich. Schildert den Hergang seit erstmaliger Antragsstellung (freundlich und sachlich) und händigt es persönlich (mit Unterschrift desjenigen, der das Schriftstück entgegennnimmt) aus oder schickt es per Einschreiben mit Rückschein. Bittet um Stellungnahme und zeitnahe Bearbeitung des Antrages. Dem müsste dann ein zumindest vorläufiger Bescheid folgen. Da stehen auch die Fristen drauf für den Widerspruch. Ich würde ja dennoch versuchen, Arbeitslosenhilfe zu beantragen, schiesslich musste dein Mann ja auch in der Zwischenzeit krankenversichert sein, falls da noch Kosten auflaufen. Sollte in dem Bescheid dann was drinstehen, was nicht passt oder was ihr nicht versteht, dann wendet euch auf jeden Fall (zeitnah!)an das örtliche Bewerberzentrum (fast jede Stadt hat mittlerweile eins - Adresse gibts beim AA), die können euch auch weiterhelfen in der Regel. Ansonsten meldet euch gerne bei mir.

Ich finde es sehr wichtig, dass ihr da dran bleibt. Die Leistungen des AA stehen euch zwar zu, allerdigs reichen meiner Meinung nach auch regelmässige Anrufe nicht, um so etwas zu klären.
Also bleibt dran, nervt persönlich und alles wichtige macht schriftlich. Wenn gar nichts mehr geht, dann könnt notfalls beim Klage einreichen, aber das Ganze wird sich hoffentlich vorher auflösen.

Er hat 4-5 mal monatlich angerufen bzw. war regelmäßig dort -
aber wie schon geschrieben: immer nur Vertröstungen.

Hm, ja ich habs ja oben schon geschrieben. Ich hätte mich nicht so vertrösten lassen, wenn man beim AA nur genug nervt, dann bekommt man schon auch Ergebnisse.

Er kann
bald in einem Nebenjob anfangen - Vertrag gibts wohl nächsten
Monat (das er den selbst ohne Hilfe des AA gefunden hat brauch
ich glaube ich nicht zu erwähnen :o( )

Naja, die Stellensuche ist ja auch die Pflicht des Arbeitslosen. Schön, dass er etwas gefunden hat… hoffentlich wird mehr darauf… 2,5 Jahre Arbeitslosigkeit ist ja auch nicht so ganz wenig…

Ich kapiers ja auch nicht - vor allem, dass man ihm nun eine
Sperre auferlegen will, d.h. dass er das Geld erst in 12
Wochen bekommt, das ihm eigentlich schon seit anderthalb
Jahren zusteht.

Naja, das ist echt ein Witz!
Er wird drei Monate weniger bezahlt bekommen, wenn ihr euerm Hausarzt nicht mal Dampf macht, aber mal sehen…

Also… tut was und das schriftlich :smile:

Lieben Gruß
Xelya
P.S.: An alle Mitarbeiter des AA: Ich weiss, dass nicht alle Angestellten der BA so sind, wie meine Ausführungen implizieren… aber leider weiss man das ja vorher nicht.