Arbeitsamt wer weiss eine Antwort

Ich brauche Hilfe: Mein Enkelkind lebt bei uns seid den 1.03.2010. Das Kind ist von meiner Tochter, die Tochter ist ausgezogen.
Nun ist es so das meine Familie Hartz4 und mein Mann bekommt Rente wegen voller Erwerbsminderung.Wir leben jetzt mit 4.Personen zusammen.Nun meine Frage wer bezahlt für das Kind . Die Eltern des Kindes bekommen beide Hartz4 und können nicht zahlen. Habe vor 3.Wochen beim Arbeitsamt eine Veränderungsanzeige abgegeben. Heute habe ich mal nachgefragt was jetzt los ist, die Antwort war die Sind nicht zuständig. Sozialamt muss zahlen , Sozialamt sagt Hartz4 muss einspringen.Was soll ich machen.Weiss einer von euch Antwort auf meine Frage.
Gruss 123bett123

Hallo,
leider kenne ich mich da auch nicht aus :frowning:

Hallo,
leider kenne ich mich da auch nicht aus :frowning:

Trotzdem Danke. Gruss 123bett123

Ich gehe mal davon aus daß das Kind gemeldet ist.
Der ARGE hast es auch gemeldet, daß deine Tochter ausgezogen ist…und dass das Kind bei euch lebt wissen die auch… damit kann an euch nichts.

Die Arge hat also das Kind nicht in euren Bescheid aufgenommen und fordert keinen Mietanteil für das Kind: Prima! :smile:

Und zwar deshalb: Der Kinderregelatz ist sehr gering, wenn du also nun das Kindergeld für das Kind bekämst (gibt dir das deine Tochter? Sonst bei der Kindergeldkasse klären, daß du es ab sofort bekommst) + Wohngeld vom Wohnungsamt für das Kind (den Antrag stellt ihr als Mieter der Wohnung) steht ihr besser damit als wenn das Kind Sozialgeld von der ARGE bekäme, das Kindergeld angerechnet würde (Sozialgeld, so heißt es für Kinder unter 15 jahren die mit Alg II Beziehern in einer BG wären.

Übrigens: Das Sozialamt ist definitiv nicht zuständig, da das Kind bei euch lebt und ihr ALG II erhaltet.

Also, sofort einen Wohngeldantrag stellen, und auf einem schriftlichen Bescheid bestehen, auch wenn die meinen, das ginge nicht, weil ihr ALG II bekommt. Es geht, weil das Kind eben kein ALG II bekommt.

Ich hoffe, du hast dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen lassen?

Danke für deine Antwort.
Kind ist Gemeldet.
Das meine Tochter ausgezogen ist - Das die Kleine bei uns wohnt wissen die auch.
Kindergeld bekomme ich.
Aufendhaltbestimmungsrecht habe ich nicht, aber das läuft alles übers Jugendamt aber ohne Pflegschaft.
Wo beantrage ich das Wohngeld ---- beim der Gemeinde?

Hallo,

in diesem Fall kann ich leider auch nicht weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo
Also das Kindergeld steht ihnen zu den sie versorgen ja das Kind bei der Kindergeldkasse anfragen bzw umändern den das Kindergeld wird bei den Eltern des Kindes mit Harz 4 verechnet. Das Kind bei ihnen anmelden und Wohngeld beantragen das geht wen ihr Mann Erwerbsminderungsrente erhält und wenn sie kein Harz empfänger sind . Den Unterhalt des Kindes wird in der tat soviel mir bekannt ist vom Landratsamt bzw übers Amtsgericht getätigt soviel mir bekannt ist müssen die Eltern des Kindes mind.20 € (mindestsumme) an das Amtsgericht oder das Landratsamt monatlich überweisen und der Unterhalt wird dann in gesammter Höhe vom Amt überwiesen auch monatlich einfach beim Landratsamt nachfragen. Vieleicht hat jemand noch ne Idee ich wünsche ihnen und ihrem Enkelkind viel Erfolg.
iebe Grüße Mausi 123

Ja

Und wenn der Anrag durch ist, dann schreibst formlos hin, daß du Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand vom…(Datum seid wann deine Tochter weg ist) beantragst, weil du sowohl auf der ARGE als auch beim Sozialamt falsch beraten wurdest.
Dann kannst du das Wohngeld rückwirkend bekommen.

Ergänzend: Hast du dich schon beim Jugendamt erkundigt, ob du Unterhaltsvorschuß beantragen kannst?

Guten Tag,

Ich kenne mich nicht aus bei Harz4 und Sozialaemter aber ein Hinweis von mir:

  • gehe wieder zu beiden und lasse dich eine schriftliche Stellungnahme abgeben
    mit den Namen und Kontaktdaten vom Bearbeiter (tel-Nr, Mail-Adresse).
  • Dann konfrontiere beide mit den gegenseitigen Aussagen mit der Bitte sie sollen
    sich direkt unterhalten um das Problem zu loesen.
  • Falls innerhalb 3 Tage die Sache nicht geklaert ist, gehe zu den Chefs: sie sollen
    wissen dass ihre Aemter nicht richtig funktionieren: mit der freundlichen Bitte das
    Thema zu loesen.
    Der Hinweis geht in Richtung Loesungsfindung (eine Loesung die ich nicht kenne).

Dut solltest auch das Jugendamt informieren: sie koennen sicherlich helfen
(mindestens sollen sie wissen dass deine Kinder ihre Betreuungspflicht der Kinder
nicht nachkommen).
Alles ist ganz normal: meine Eltern hatten sich auch nicht um uns gekuemmert
sondern die Grosseltern: schade nur dass das Jugendamt nie informiert wurde weil
die Idioten immer noch das Kindergeld kassiert hatten (es war keine Frage des
sozialen Status/Fassade: sie haben 6 Haeuser…).
Gruss,
Pascal

danke für deine Antwort .Wir Arbeiten mit dem Jugendamt zusammen , die wollten unseren kleinen Fraz in eine Pflegefamilie stecken das konnten wir nicht zulassen, aber ein Gesetz beim Jugendamt sagt aus das sie in dem Fall nicht zahlen brauchen weil das unter Familienhilfe hinnaus läuft aber das Kind muss doch von irgentwas leben.Aber J.A kann mir auch nicht sagen wer von den beiden Ämtern zuständig ist.
Gruss 123bett123

Ergänzend: Hast du dich schon beim Jugendamt erkundigt, ob du
Unterhaltsvorschuß beantragen kannst?

Ja , aber das bekomme ich nicht weil ich nicht die Mutter oder der Vater bin.

Wer bekommt das Kindergeld? Wer hat das Sorgerecht?

Wer bekommt das Kindergeld? Wer hat das Sorgerecht?

Kindergeld bekomme ich , das Sorgerecht hat meine Tochter

Da kenne ich mich leider nicht aus.
Gruß Sunbirds

Wer bekommt das Kindergeld? Wer hat das Sorgerecht?

Kindergeld bekomme ich , das Sorgerecht hat meine

Tochter

Da das Kind bei Ihnen im Haushalt lebt und sie sogar
das Kindergeld bekommen, muss es meiner Meinung/
Erfahrung nach die Alg2-Stelle übernehmen. Arge/Maia
oder wie es auch immer bei Ihnen heißen mag. Da das
Kind zur Bedarfsgemeinschaft gehört. Vorher müsste man
natürlich den Unterhaltsanspruch klären, ansonsten muss
eben Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt gezahlt
werden, da dies vorrangig vor der Sozialhilfe geht.

Das Jugendamt würde sich das Geld dann irgendwann vom
Kindsvater zurück holen, wenn er mal wieder Geld
verdienen sollte. Da Kindergeld und Unterhalt zusammen
meist höher ist als der Anspruch des Kindes, bekommt
man meist keine Hilfe zum Lebensunterhalt mehr.

Die Arbeitsämter sind mit leicht schwierigeren Fällen
überfordert. Immer schön weiter auf die nerven gehen,
bis die es mal kapieren.

Aber mein 1. Tipp wäre Jugendamt kontaktieren, die
müssen im Interesse des Kindes handeln und das
bedeutet, sie müssen klären: Wer zahlt für das Kind?

Das Jugendamt zahlt nicht , das ist schon alles geklärt weil es Intern in der Familie gemacht worde da das Kind sonst zu Pflegeeltern gekommen wäre,
Aber wir haben jetzt mit mal einen Antrag von der Gemeinde bekommen das , das Kind von da Geld bekommt.
Ich füll aus und mal sehen was denn wieder ist.Danke für deine Antwort und noch ein Frohes Osterfest.

Hallo 123bett123

sicheres und bestimmtes auftreten. wenn du dich gleich weichkochen lässt dann wirt es nichts. Die Behörden spielen am liebsten das Spiel Ping Pong und die, die die hilfe brauchen bekommen sie nicht. also hausaufgabe:

Mit deiner Tochter ein Termin (ambesten ein Behördentag) tereinbahren.

die unterlagen (des kindes, Harz4 bescheid,Harz4 bescheid der tochter und Kopie des antrages auf mehrkosten den du schon erwähnt hast) mitnemen.

Selbstsicher bei der Argentur für Arbeit auftreten.

Zu deiner sachbearbeiter/in gehen und ihm/ihr die sache schildern.

Wenn sie dich zum Sozialamt schicken wollen dann bitte um Telefonische rücksprache Zwischen den beiden Ämtern.

da bleiben wenn die beiden Ämter miteinander sprechen.

Und Freundlich bleiben denn du möchtest was von denen nicht umgekehrt.

Mit dem letzten satz Verabschiede ich mich von dir

Es grü0t: Dark Knolle
(der das behörden Ping Pong satt hat)

Danke für deine Antwort habe ich so gemacht wie du geschrieben hast , trotzdem kann ich erst am Montag nächster Woche mit den Ausgefüllten Antrag wieder hin kommen weil meine Bearbeiterin jetzt Urlaub hat . Aber so wird alles länger hinaus gezogen, bin mal gespannt wann das erste Geld kommt.
Schönen Abend noch

Bin als Oma auch in der Situation gewesen das meine Tochter Borderlaine erkrankt ist und das Sorgerecht hat und meine Enkelin seit der Geburt bei mir lebt.
Die Arge fühlte sich auch nicht dafür zuständig.
Ich habe dann in Namen meiner Enkelin einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt.
Auf jedenfall ist das Sozialamt für das Kind zuständig.
Das Enkelkind wird nach dem SGB XII beantragt.
Schaut auf den Link
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/27.html
und legt es gegebenfalls beim Sozialamt vor wenn Sie sich auch nicht dafür zuständig fühlen.
Ich habe die Gesetzgebung auch beim Sozialamt vorgelegt als sie sich nicht dafür zuständigt fühlten.
Danach mußte der Sachbearbeiter erst einmal sich selbst kundig machen,da diese Situationen mit Minderjährigen Kindern auch nicht zu Ihren Alltag gehören und nicht all Ihre Gesetzgebungen kennen.
Laßt euch nicht abwimmeln, das Kind hat ein Anspruch auch Sozailhilfe.
Leistung auf Lebensunterhalt,Mietanteil usw.und das Sozailamt ist Auskunftspflichtig.
Unterhaltsvorschuß steht euch nicht zu da das Kind nicht bei den Sorgeberechtigen lebt aber Kindergeldanspruch habt ihr für das Kind.
Eure Tochter muß eine Abtretungserklärung bei der KIndergeldkasse machen.
Abtretungserklärung könnt Ihr euch online bei der Kindergeldkasse runterladen.
Ich hoffe es hilft euch weiter
Lg Michaela