Arbeitsamt: wie sind 'Eigenbemühungen' genau def.?

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie die „Eigenbemühungen“, einen Job zu finden, von seiten des Arbeitsamtes genau definiert sind, sprich, was ist praktisch das Minimum , was zu leisten wäre?

Ich hab mal was läuten hören, dass man mindestens 4 Bewerbungen pro Woche nachweisen muss.

Was ist also an Eigenbemühungen in welchem Umfang (Quantität) zu leisten?

danke…
mipiace

hallo mipiace,

dafür gibt es keine genau definition und schon gar keine zahlenmässige.
der vermittler legt den rahmen fest. neben den bewerbungen können auch besuche im bewerberzentrum (was man dort gemacht hat, wird vom zentrum schriftlich bestätigt) oder teilnahme an einem bewerbertrainung verlangt werden.
die „zahlen“, die mir bekannt sind gehen von einer bis zu 20 bewerbungen pro woche. die spanne ist also relativ weit und hängt natürlich auch immer davon ab, wie denn der markt für den speziellen beruf aussieht. eine bürokauffrau hat sicherlich immer noch mehr „auswahl“ als eine geologin.

regards bianca

Fast ganz einfach :

Der Arbeitssuchende muss die gleiche Zeit aufwenden,
um einen Job zu finden, wie ne Person die arbeiten
geht. Sprich : 38,5 Stunden die Woche !

Um Nachweise zu führen wird i. d. R. wie folgt anerkannt :

  • Kopien der Bewerbungsanschreiben z.d.p.A.
    Antworten, sprich Absagen dazu.
    Oder : Erinnerung z.d.p.A.
  • Liste mit Protokollen wo, wann gewesen,
    mit wem gesprochen, warum nicht eingestellt.
    Daten wie Anschrift und Telefon dazu.

Nun wird erwartet,
dass sich auf hochqaulifizierte Leute auf einfache Arbeit
bewerben. Beispiel der arbeitslose Diplom-Ing. für Chemie
als Taxifahrer.
Machst Du es umgekehrt, gibt es Ärger beim U-Recht…
Beispiel : Arbeitsloser Melker bewirbt sich beim
Gerhard SChröder als Leibwächter, weil er als Melker
„Menschenkenntnis“ hat, weil er „stark“ ist und weil
er „keine Angst“ hat. Und er meint, er kann den Gerhard
vor der nächsten (berechtigten) Ohrfeige schützen.
Das Arebeitsamt wird „lächeln“…
Eine solch im Unterhaltsverfahren vorgelegte
Bewerbung wird als „Verarschung“ empfunden
und es gibt ne Verurteilung wege fiktivem Einkommen.

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie die „Eigenbemühungen“, einen
Job zu finden, von seiten des Arbeitsamtes genau
definiert sind, sprich, was ist praktisch das Minimum ,
was zu leisten wäre?

Ich hab mal was läuten hören, dass man mindestens 4
Bewerbungen pro Woche nachweisen muss.

Was ist also an Eigenbemühungen in welchem Umfang
(Quantität) zu leisten?

danke…
mipiace

macht das jemand?

Der Arbeitssuchende muss die gleiche Zeit aufwenden,
um einen Job zu finden, wie ne Person die arbeiten
geht. Sprich : 38,5 Stunden die Woche !

Und macht das jemand von euch: 38,5 Std. die Woche?

Wie führt ihr denn eure „Nachweise“, so denn ihr arbeitslos seid?

mipiace

Der Arbeitssuchende muss die gleiche Zeit aufwenden,
um einen Job zu finden, wie ne Person die arbeiten
geht. Sprich : 38,5 Stunden die Woche !

Hallo mipiace,

Und macht das jemand von euch: 38,5 Std. die Woche?

also 38,5 Std bekomme ich nicht zusammen, aber ich sitze schon so meine 5-6Std am Tag am rechner und suche im internet nach Stellenangeboten. Natürlich nicht durchgehend, aber mein rechner ist dauer an und ich schaue dann ab und an nach emails während ich den rest der Zeit auch teilweise hier verbringe

Wie führt ihr denn eure „Nachweise“, so denn ihr arbeitslos
seid?

Also bis jetzt handhabe ich es so,das ich den Status meinem Arbeitsvermittler per email zukommen lasse. Wenn er dann irgendetwas von mir sehen möchte schicke ich ihm die Kopien der Onlinebewerbungen ebenfalls per mail zu. Alles was per Postweg läuft bringe ich dann zum nächsten Gespräch mit.

Mehr kann ich leider auch noch nicht sagen, da ich noch nicht lange Arbeitslos bin und gerade mal anfange mit den Bewerbungen und der Suche.Habe ja selbst auch schon einen Thread mit einer Frage.

Viel Glück bei der Jobsuche.

Sandy

mipiace