Arbeitsamt will ans Erbe von Verstorbenen

Darf das AA Geld für Leistungen zurückfordern von den Erben eines HarzVI empfängers die ein geerbtes Haus verkauft haben? rund 30000€ ??

Arbeitsamt will ans Erbe von Verstorbenen
Da bin ich überfragt!

Darf das AA Geld für Leistungen zurückfordern von den Erben
eines HarzVI empfängers die ein geerbtes Haus verkauft haben?
rund 30000€ ??

Darf das AA Geld für Leistungen zurückfordern von den Erben
eines HarzVI empfängers die ein geerbtes Haus verkauft haben?
rund 30000€ ??

Hallo DAda86
Da es bei Toten also Verstorbenen kein Schonvermögen
gibt, werden die Hartz IV Leistungen zurückverlangt,
u.U. auch irgendwelche Sozialleistungen. Musst du dir ausrechnen. Die Behörde hat 3 Jahre Zeit bei dir anzuklopfen! Kommt darauf an, woher eventuell die Behörde von dem Erbe erfährt.
Mit frdl. Gruß
petelennox

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ich habe gelesen das es nur um erhaltene Vermögenswerte der letzten 10Jahre geht wo das Amt anspruch hätte, das Haus war bis zum Tod vom Verstorbenen und Schwester bewohnt und vor rund 20Jahren hat der Verstorbene es selbst geerbt.
Gibt es hier vielleicht eine Möglichkeit? die drei Jahre sind nicht rum sie haben eine Schätzung veranlasst bei irgend welchen Ämtern und fordern rund 30000€ vom Hauserlös.

hallo Dada86,
diese 10 Jahre haben etwas mit Spekulationssteuer, Nießbrauch Erbschaftssteuer und Schenkung zu tun und wie lange die Hütte dem Vererber gehörte. Das Amt zieht dir nur soviel vom Verkauf ab, wie es zurück haben muss. Ich aber würde vom Amt eine vollständige differenzierte Abrechnung verlangen, so bekommst du Gewissheit, ob es zurecht ist. Da du das Erbe angetreten hast gibt es keinen anderen Weg.
Frdl. Gruß
petelennox

In diesem Fall kann ich keine Auskunft geben-mit der
Rückforderung von Sozialleistungen kenne ich mich nicht
aus. Eventuell sich an eine Verbraucherzentrale wenden.

Darf das AA Geld für Leistungen zurückfordern von den Erben
eines HarzVI empfängers die ein geerbtes Haus verkauft haben?
rund 30000€ ??

hallo,
auf diesem gebiet bin ich nur ein laie,ich kann dir nicht helfen,sicher jemand anderes aus diesem forum,
viel glück

Darf das AA Geld für Leistungen zurückfordern von den Erben
eines HarzVI empfängers die ein geerbtes Haus verkauft haben?
rund 30000€ ??