Arbeitsamt will, dass Erwerbsminderungsrente beantragt wird

Das Arbeitsamt behauptet, dass ich keine 3 Stunden arbeiten kann. Ich soll mich so lange krank schreiben lassen bis die Deutsche Rentenversicherung eine Entscheidung getroffen hat.

Ich möchte aber arbeiten und unterstützt werden vom Arbeitsamt. Was kann ich tun?

Inwiefern?

Selbst Arbeit suchen, um nicht vom Arbeitsamt „abhängig“ zu sein?

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einfach so ?
es wird doch einen Grund geben, der in deinem körperlichen Zustand liegt und darüber werden Erkenntnisse vorliegen. Die hast sicher du selbst beigebracht.
Für nur 3 Stunden findet das Jobcenter keine Tätigkeit für dich die sie dir anbieten können.
Such doch selbst und wenn du meinst du bist gar nicht so eingeschränkt, dann solltest du selbst auch was finden.

MfG
duck313

Hallo,

hier wurde ja sicherlich ein Gutachten durch den medizinischen Dienst der AA erstellt. Ist Dir dieses Gutachten „eröffnet“ und erläutert worden? Sind Deiner Meinung nach im Gutachten falsche Angaben, falsche Schlußfolgerungen oder sonstige Fehler?

Gibt es darüber etwas Schriftliches, zB einen Bescheid?
Gem. § 145 Abs. 2 Satz 1 SGB III
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html
darf die AA lediglich auffordern, einen Reha-Antrag bei der DRV zu stellen. Dieser Reha-Antrag kann von der DRV „umgedeutet“ werden in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (voll oder teilweise).
Eine direkte Aufforderung der AA zur Stellung eines Rentenantrages ist rechtswidrig.
Wird der Reha-Antrag gestellt, kann die AA auch keine AU-Bescheinigung verlangen. Denn durch die Antragstellung tritt die „Sperrwirkung“ des § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB III in Kraft. Dies bedeutet, daß Du für die Dauer des Verfahrens Anspruch auf ALG1 hast (ggfs. bis zur maximalen Anspruchsdauer), ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zu müssen.

Fühlst Du Dich dazu in der Lage?

Wieso? Das ist kein Wunschkonzert, sondern es gibt bei eingeschränktem beruflichem Leistungsvermögen klare Regelungen, welcher Teil des Sozialversicherungssystems eintritt.
Im Übrigen wird eine Rente wegen Erwerbsminderung bei den allermeisten Behinderungen erst mal nur auf Zeit - maximal 3 Jahre - bewilligt.

Dich vielleicht mal genauer mit dem Thema Erwerbsminderung auseinandersetzen und zB darüber nachdenken, ob nicht zB eine Teilerwerbsminderung mit Teilzeitarbeit im Rahmen der (recht hohen) Hinzuverdienstgrenze eine Alternative sein könnte.

&tschüß
Wolfgang