Guten Tag,
im november 2008 hatte ich 2 termine nicht wahrgenommen,
( habe ein alkohol problem,und physisch gehts mir auch nicht so gut).
anfang november war ich noch krankgeschrieben,habe mir aber keine folgebescheinigung geholt.war erst wieder seit dem 02.12.2009 bis 31.10.2009 krankgeschrieben.
denn kam ein brief vom arbeitsamt ich solle doch zur klärung des sachverhaltes vorsprechen da sonst die leistungen eingestellt werden.
dies habe ich denn am 03.12.2009 auch getan.
für den ersten versäumten termin habe ich eine sperre von einer woche bekommen,und dachte das denn alles geklärt sei.
als am 04.01.2010 noch kein geld eingegangen war habe ich beim arbeitsamt angerufen,dort teilte man mir mit das meine leistungen eingestellt worden sind weil ich 2 termine nicht wahrgenommen habe.
jetzt meine FRAGE:ist ein einspruch erfolg versprechend ? oder lohnt der aufwand nicht ?
wenn ja wie stelle ich das am besten an.
P.S.: bin seit den 21.12.2009 in einer langzeittherapie für alkoholkranke und beziehe ab da übergangsgelt vom rententräger.
Hallo,
ein Anspruch lohnt sich grundsätzlich immer, bedeutet aber auch, dass bis zu einem halben Jahr vergehen kann, bevor er bearbeitet wird.
Es müssen Nachweise geliefert werden, aus denen hervorgeht, dass Termine begründet nicht wahrgenommen werden konnten usw.
Doppelte Anfrage
siehe Antwort auf die erste
Hallochen
Haben sie kommplett alles gestrichen,für immer oder nur für eine bestimmte zeit???
zudem hätte sie dir das auch schriftlich mit teilen müssen.
Den entzug hast also schon hinter dir ???da hattest doch ne sozialarbeiterin?oder hast da immer noch jemanden !? rede mit dem darüber,.die müssen dir das weiter helfen.dazu sind sie ja da!!!
wissen die das beim amt mit deiner alkoholkrankheit??
wichtig dabei das die alles auch schriftlich bekommen.am besten nen attest vom arzt oder von der therapie.
mache den einspruch mit nem sozialarbeiter zusammen.bitte diesen das der dazu auch was schreibt das du mitschicken kannst.
ansonsten melde dich noch mal.oder schicke ne nummer wie ich dich erreichen kann.mit dem geschreibe hier dauert sonst zu lange.
gr.guido aus berlin
suchen sie sich einen rechtsanwalt aus ihrer gegend der sich mit sozialrecht auskennt-er beantragt für sie einen prozeßkostenhilfezuschuß und veranlasst dann alles weitere
viel erfolg
lg. aus berlin
Guten Tag.
Sie müssten einen Einstellungsbescheid erhalten haben, darin hätte stehen müssen das Ihre Leistungen aufgrund von zwei Meldeversäumnissen eingestellt wurden sind. Nach dem erhalt des Einstellungsbescheides haben Sie das Recht innerhalb von vier Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch kann formlos, aber schriftlich erfolgen. Den dann bei der zuständigen Agentur für Arbeit abgeben und dann wird durch die Widerspruchsstelle entschieden, ob Ihr Widerspruch gerechtfertigt war.
Also viel Aufwand für Sie sehe ich darin nicht.
Einfach einen Brief schreiben und alles schildern.
p.s. ab dem 21.12.09 müßten Sie aufgrund des Bezuges von Überganggeldes keinen Anspruch auf Alg I haben
Hallo,
also ich denke so wie sich der Sachverhalt darstellt wird wohl ein Einspruch nicht lohnen. Das Arbeitsamt wird auf die Pflichten des Leistungsempfängers verweisen und das du diese nicht wahr genommen hast. Das wird wahrscheinlich als Begründung für eine Leistungskürzung ausreichen.
Habe ja die Antwort schon mit der ersten Nachricht beantwortet. Wünsche Dir viel Glück bei deiner Therapie. Kopf hoch du schaffst das.
Ich würde an dieser Stelle einfach einen Widerspruch gegen das Verfahren wagen.
Dies dürfte eventuell sogar kostenfrei sein, selbst wenn Sie „verlieren“!
Allerdings bin ich kein Experte im Sozialrecht und kann daher keine abschließende Antwort geben.
kann ich leider nicht helfen