Hallo,
ich kann mich meinen Vorredner nur anschließen.
nach meinem Referendariat bekam ich nur Zeitverträge über immer 1 Jahr angeboten. Und das obwohl wir vorher „angeworben“ wurden mit Versprechungen, dass wir „garantiert“ eine Stelle bekommen sollten.
Ich habe mich bewusst gegen eine Bewerbung ins „befreundete Ausland“ entschieden, obwohl viele Kollegen das erfolgreich gemacht haben.
Die ersten Jahre war ich dann ganz normaler Angestellter bei einer kleinen Privatschule mit allen Vor- und Nachteilen.
Person A (Lehramtsanwärter) hat im Mai angekündigt das er zum
01.08.2009 arbeitslos sein wird, da Person A noch keine Stelle
hatte.
Person A hat nun eine Stelle, allerdings müsste Person A dafür
umziehen (900km).
Da A 900 km(!) entfernt eine Stelle antritt, heißt das, du ziehst von Bayern nach Schleswig-Holstein oder von BaWü nach Meck-Pomm.
Hierhin hat sich Person A wohl selbst beworben, da die „Zuweisung“ der Lehrer ja nur innerhalb der Bundesländer erfolgt.
Person A muss ja dann schon bei der Bewerbung klar gewesen sein, dass sie das nicht täglich pendeln kann, oder? Und da hat sich Person A keine Gedanken über die mögliche Finanzierung gemacht?
Die Lehrerstelle (Beamtenstelle) beginnt zum
01.09.2009, so dass Person A im August 2009 arbeitslos ist.
A soll versuchen, bei irgendeinem Bildungsträger einen Job aufzureißen. Als Lehrer findet man immer was!
Folgende Infos vom Arbeitsamt:
-Person A war Beamtenanwärter, deswegen kein Arbeitslosengeld
richtig
-Person A möchte gerne den Umzug bezahlt haben, damit Person A
nicht arbeitslos bleibt.
Person A kann ja eine Annonce aufgeben und nach einem/r wohlhabenden Gönner/Gönnerin suchen.
„Junglehrer sucht solventen Sponsor zum gegenseitigen Umzug, Alter spielt keine Rolle“ oder so ähnlich. 
-Person A hat keine Möglichkeit, den Umzug, bzw. Kaution zu
bezahlen,
-Arbeitsamt zahlt den Umzug+Kaution nicht,
Im Ernst:
Mit seiner Ernennungsurkunde in der Hand bekommt Person A sicher einen (Klein-)Kredit bei einer Bank, mit dem er seinen Umzug, Kaution usw. finanzieren kann.
Es sollte kein Problem sein den Kredit im Anschluss über kurze Distanz (1 – 2 Jahre) wieder zurückzuzahlen.
Ist diese Vorgehensweise korrekt? Wenn Person A den Umzug
nicht bezahlt bekommt, wird Person A keine Arbeit haben.
sh oben. Kredit aufnehmen und mit dem nicht gerade geringen Beamtengehalt wieder abzahlen.
An welche Stellen könnte sich Person A wenden um mehr zu
erreichen?
Was passiert wenn Person A aus genannten Gründen die Stelle
nicht antreten kann?
Dann hat er die Chance auf eine Beamtenstelle sinnlos vertan.
Wo bekommt Person A Geld her? Sozialamt?
Hartz IV durch die Agenturen für Arbeit und/oder die Kommunen (ARGE).
Wenn das besser ist als 'nen sicheren Job zu haben.
Also sollte Person A aufhören mit dem Geheule und ihr Schicksal mal selbst in die Hand nehmen und es nicht den Ämtern überlassen.
Denn genau das sollte Person A auch seinen Schülern vermitteln!
Und wie soll er das, wenn er es nicht mal selbst für sich kann!
Gruß
Wawi
P.S.: um welches Lehramt gehts denn eigentlich?