Was ist wenn das Arbeitsamt noch nich entschieden hat, ob ich ALO Geld bekommen und ich zwischenzeitlich eine Operation hatte…(aber arbeitslos gemeldet war )
Was ist denn wenn ich ne Sperrfrist bekomme … wer zahlt dann die OP ??
wenn du Anspruch zugsprochen bekommst, erhälst Du normal Dein Geld, für die Zeit der Krankschreibung bzw. des Krankenhausaufenthaltes zahlt die Krankenkasse, nicht das Arbeitsamt. Ist die Krankschreibung beendet, zahlt das AA wieder das Geld. Bekommst Du eine Sperrfrist (warum eigentlich?) übernimmt eventuell das Sozialamt die Übergangsfinanzierung Deines Unterhaltes und die Kasse die Behandlungskosten. In diesem Falle gibt es kein Geld von der Krankenkasse, da das SozAmt zahlt, sich dieses Geld vom AA bzw. der Kasse anschliessend erstatten lässt. Auf jeden Fall hast Du keinen Zeitraum OHNE Einkommen, auch wenn es das Geld mit Verspätung geben wird.
aus dem Beschäftigungverhältnis heraus läuft Dein Krankenversicherungsschutz vier Wochen weiter. Sollte eine Sperrzeit eintreten, bist Du ab der fünften Sperrzeitwoche durch das Arbeitsamt krankenversichert.
Gruß Andreas
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wenn du Anspruch zugsprochen bekommst, erhälst Du normal Dein
Geld, für die Zeit der Krankschreibung bzw. des
Krankenhausaufenthaltes zahlt die Krankenkasse, nicht das
Arbeitsamt. Ist die Krankschreibung beendet, zahlt das AA
wieder das Geld. Bekommst Du eine Sperrfrist (warum
eigentlich?) übernimmt eventuell das Sozialamt die
Übergangsfinanzierung Deines Unterhaltes
aber nicht nachträglich!
und die Kasse die Behandlungskosten.
welche Kasse? Während einer Sperrfrist ist man nicht krankenversichert.
In diesem Falle gibt es kein Geld von der
Krankenkasse, da das SozAmt zahlt, sich dieses Geld vom AA
bzw. der Kasse anschliessend erstatten lässt.
Wenn man eine Sperrfrist hat, wird nix erstattet, auch nicht an das Sozialamt. Das Geld, was man in dieser Zeit vom Sozialamt bekommt, muss man selbst gem. § 92a BSHG an das Sozialamt erstatten.
Auf jeden Fall
hast Du keinen Zeitraum OHNE Einkommen, auch wenn es das Geld
mit Verspätung geben wird.
Nicht richtig. Wie ich schon sagte, das Sozialamt zahlt nicht nachträglich, nur im Voraus. Das heißt, man muss die Sozialhilfe schon beantragen, wenn man eine Sperrzeit erwartet. Auf jeden Fall zahlt es erst ab Antragstellung.
aus dem Beschäftigungverhältnis heraus läuft Dein
Krankenversicherungsschutz vier Wochen weiter. Sollte eine
Sperrzeit eintreten, bist Du ab der fünften Sperrzeitwoche
durch das Arbeitsamt krankenversichert.
Wie kommst du darauf? Während einer Sperrzeit bist du NICHT durch das AA krankenversichert.
Nicht richtig. Wie ich schon sagte, das Sozialamt zahlt nicht
nachträglich, nur im Voraus. Das heißt, man muss die
Sozialhilfe schon beantragen, wenn man eine Sperrzeit
erwartet. Auf jeden Fall zahlt es erst ab Antragstellung.
Das meinte ich so aber nicht ganz, sondern sollte letztlich heissen, das man zustehende Gelder mitunter mit einiger Verspätung erhält (gerade AA und Kasse), aber es im Gesamten keinen unterhaltslosen Tag gibt. Irgendwo unmständlich geschrieben, aber eigentlich doch verständlich?
Das meinte ich so aber nicht ganz, sondern sollte letztlich
heissen, das man zustehende Gelder mitunter mit einiger
Verspätung erhält (gerade AA und Kasse), aber es im Gesamten
keinen unterhaltslosen Tag gibt.
Aber nicht, wenn man eine Sperrzeit hat. Da bekommt man nichts vom AA, auch nicht nachträglich. Der Anspruch besteht erst NACH der Sperrzeit wieder. Und vom Sozialamt bekommt man in der Zeit nur etwas, wenn man es beantragt und wenn man mittellos ist. Das meinte ich (nur nochmal zur Klarstellung, ich hoffe, es war jetzt klar!?)
Aber nicht, wenn man eine Sperrzeit hat. Da bekommt man nichts
vom AA, auch nicht nachträglich. Der Anspruch besteht erst
NACH der Sperrzeit wieder. Und vom Sozialamt bekommt man in
der Zeit nur etwas, wenn man es beantragt und wenn man
mittellos ist. Das meinte ich (nur nochmal zur Klarstellung,
ich hoffe, es war jetzt klar!?)
…und es ist mir auch klar, weil ich selber in dieser Situation war (gott sei dank nur einmal *g* ).
Es ging aber bei der ganzen Problematik nicht explizit um die Sperrfrist, sondern um einen laufenden Antrag auf ALG oder ALhi, einer zeitgleichen Krankschreibung und die Kosten und Ansprüche während dieser Zeit. Die Sperrfrist wurde nur als Möglicherweise erwähnt.