Hallo zusammen
Folgendes Frage habe ich.
Eine Freundin von mir möchte in eine andere Wohnung ziehen.
Sie ist alleinerziehend mit einem Kind. Derzeit wohnt sie in einer kleinen Dachgeschosswohnung direkt an der Hauptstrasse liegend.
Das KInd schläft kaum durch, da sich genau an der Seite des KInderzimmerfensters eine Bahnschiene und ein Viehtransport befinden.
Die Wohnung wäre sogar 150€ günstiger und Umzugskosten und dergleichen würden keine anfallen.
Die neue Wohnung hat einen großen Garten,ist in einer Verkehrberuhigten Siedlung, und im Haus wohnen Kinder die sich mit ihrem Sohn super verstehen.
Trotzdem hat die Arge bei erstem Nachfragen abgelehnt.Darf sie das ??
Hallo,
was nun? Oben steht Arbeitsagentur, unten Arge (wurde vor vielen Jahren in Jobcenter umgetauft)
Trotzdem hat die Arge bei erstem Nachfragen abgelehnt.
In welcher Form? Was wurde wie beantragt?
Darf sie
das ??
Weil nichts Konkretes bekannt ist, kann man darauf nicht antworten. Außerdem wäre dies ein Verstoß gegen FAQ 1129, die du auch ignoriert hast. Rechtsfragen kann man nur erörtern, wenn schriftliche Vorgänge (Antrag, Bescheid) wortwörtlich geschildert werden. Mit „hat gesagt“ o.ä. kann man nichts anfangen.
Vielleicht hilft schon dies: Nach Artikel 11 Grundgesetz darf jeder seinen Wohnort ohne Einschränkung frei wählen.
Gruß
Otto
Hallo
Trotzdem hat die Arge bei erstem Nachfragen abgelehnt.
Erstes Nachfragen, das wurde ja schon angedeutet, das ist nichts. Sie muss es schriftlich beantragen und auch auf die Eiligkeit verweisen (gute Wohnungen sind schnell weg), und auf einer schriftlichen Antwort bestehen.
Wenn sie außerdem einen entsprechenden Schrieb vom Jugendamt oder Kinderarzt beibringen könnte, würde das die Sache bestimmt vorwärtsbringen.
Viele Grüße
Hallo,
eines verstehe ich nicht:
Wenn das richtig ist:
Die Wohnung wäre sogar 150€ günstiger und Umzugskosten und
dergleichen würden keine anfallen.
warum muss die Freundin überhaupt jemanden fragen?
Gruß
Christa
Hallo
Die neue Wohnung hat einen großen Garten,ist in einer Verkehrberuhigten Siedlung, und im Haus wohnen Kinder die sich mit ihrem Sohn super verstehen. Trotzdem hat die Arge bei erstem Nachfragen abgelehnt.Darf sie das ??
Das Umfeld etc. wäre erfreulich für die Mieterin - aber für den Leistungsträger wäre das alles völlig irrelevant. Wichtig für ihn ist nur: Ist der Umzug erforderlich und ist die angepeilte Wohnung nach den örtlichen Richtlinien „angemessen“.
Mit der Zustimmung zum Umzug muss das Jobcenter auf vorherigen Antrag auch die umzugsbedingten Kosten übernehmen - und die Zustimmung setzt voraus, dass der Umzug erforderlich ist. Für evtl. Maßnahmen zur Beseitigung einer Lärmstörung (Fenster abdichten, Schallschutzfenster o.ä.) wäre der Vermieter der Ansprechpartner, nicht das Jobcenter… das wäre ggf. eine mietrechtliche Sache. Ansonsten müsste halt gegenüber dem Jobcenter die Umzugsnotwendigkeit nachvollziehbar dargelegt werden (wie schon angesprochen wurde z.B. durch ein psych./ärztliches Schreiben o.ä.) und der Antrag sollte nachweislich schriftlich gestellt werrden (siehe Simsy Mones Antwort). Auch mit dem Vermieter sollte ggf. nachweislich schriftlich kommuniziert werden
Umzugskosten und dergleichen würden keine anfallen
Dann wird in der Regel auch kein Grund bestehen, warum man nicht einfach umzieht. Dafür braucht man keine behördliche „Erlaubnis“. http://hartz.info/index.php?topic=24.0
LG
Hallo!
Jeder hat das Recht zu wohnen und umzuziehen wie es ihn beliebt, da hat weder das Jobcenter noch die Arbeitagentur etwas reinzureden.
Menschenrechte
Wer lässt sich denn, um Himmels Willen, vom Jobcenter den Umzug verbieten???
Schlimmstenfalls zahlt das Jobcenter den Umzug und danach die teurere Miete nicht, aber wenn keine Kosten anfallen, ist das doch egal?
Ich werde die Obrigkeitshörigkeit vieler Menschen nie verstehen…
sagt Bixie