Ich wüsste gerne warum das Baujahr in den Wohnungsbestimmungen der Arge eine so große Rolle spielt.
Ich finde nämlich viele zwei-Zimmer Wohnungen mit angemessenen Preisen und Gegenden, für die ich mich aber leider nicht mal bewerben kann, nur weil das Haus ein 10-20 Jahre später oder früher gebaut wurde…
Das kann doch nicht sein, kann man das denn nicht irgendwie umgehen?
Ich meine ich bin schließlich niemand den man wie einen Arbeitslosen behandeln muss, ich gehe eben noch zur Schule, aber muss echt dringend zu hause raus…
Hallo,
für Berlin gibt es derartige Vorschriften oder Regeln nicht, dies kann natürlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Eventuell erfüllst du gar nicht die Vorausetzung eines Umzuges resp. auszuges. Um dir noch besser helfen zu können, bräuchte ich genauere Angaben zb. welches Bundesland, dein Alter, und den Grund deines notwendigen Auszuges.
Falls ich nicht sofort antworte habe bitte geduld, denn ich habe gerade Probleme mit dem Internet und schreiben jetzt bei Freunden.
Herzliche Grüße
Brennnessel
Hallo Just_Me HH,
ALG II Empfänger (ob Schüler oder nicht, aber eben Bedürftiger für den Lebensunterhalt) unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
Zur Ausstattung der angemessenen Wohnung macht das SGB II keinerlei konkrete Angaben. Hier kommt es demnach ganz besonders auf die Gegebenheiten des Einzelfalls an.
Versuchen Sie mit einem Ansprechpartner zu erörtern, wie hoch die Miete max. sein darf, dass sie als angemessen übernommen werden kann und lenken Sie das Gespräch darauf, dass ältere Wohnungen, wenn nicht saniert, einen höheren energetischen Aufwand an Nebenkosten nach sich ziehen. Versuchen Sie es, um von der Baujahrabhängigen Disskussion weg zu kommen.
Im Gesetz des SGB 2 wird konkret nur die Größe der Wohnung geregelt.
Bei Ihrer ARGE legt der Teamleiter wohl großen Wert auf das Baujahr, aus welchen Gründen der Einzelfallgegebenheiten auch immer, weiß ich nicht.
Suchen Sie das Gespräch, in dem sie wünschen aufgeklärt zu werden.
Ob die Begründungen dann haltbar sind oder nicht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Hoffe Sie haben Glück
Herby
Hallo,
mir ist es neu, dass in den Wohnungsbestimmungen der Arge das Baujahr eine Rolle spielt (bei uns geht es nur nach Größe + Miethöhe)
Leider kann jede Arge regional ihre eigenen Bestimmungen machen. Eventuell wurden bei deiner zuständigen Arge Vorgaben des Wohngeldgesetzes reingenommen, wo auch das Baujahr berücksichtigt wird.
Allerdings verstehe ich nicht, wieso die Arge für dich als Schüler zuständig sein soll?
ich vermute mal, es liegt mit den nebenkosten zusammen, da diese manchmal höher ausfallen als gewöhnlich.
Hallo Just_Me HH,
leider, bzw. Gott sei Dank?! hab ich hier keine Erfahrungen. Hab hier einen Seite gefunden, die evtl. weiterhelfen könnte.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/ange…
Alles Gute
Hubel
Doch, ich erfülle die Vorrausetzungen.
Sie haben mir schon einmal für eine Wohnung die Einverständnisserklärung gegeben (deren Baujahr ausnahmsweise passte).
Allerdings hatte diese einen Nachtspeicher, den ich nicht bezahlen kann…Da ich oft friere müsste ich sie also ständig anhaben.
Ich bin 18 Jahre alt und habe ein Schreiben vom Jugenamt aufgesetzt bekommen in dem die Probleme mit meinen Eltern und der Wohnung aufgeschrieben sind.
Ich habe deswegen auch schon einen Dringlichkeitsschein bekommen.
Danke, ich darf aus starken sozialen Problemen ausziehen.
Mir wurde schon zugestimmt zum Umzug, allerdings eben nur unter den gewissen Kriterien…
Blöderweise muss ich schon untem am Empfang das Wohnungsangebot vorlegen, es kommt also gar nciht zu einem wirklichen Gespräch…
Und in meiner zuständigen Arge sind die meisten Leute ziemlich stur und lassen da nicht mit sich reden.
Deswegen hatte ich auf irgendetwas rechtliches gehofft mit dem ich um das baujahr herum komme.
Sie ist zuständig wegen starker sozialer Probleme zu Hause.
Die zahlen das auch alles, ich habe schon die einverständniss bekommen.
Allerdings eben nur wenn das Baujahr stimmt.
Und ich verstehe absolut nicht was das bringen soll…
ich vermute mal, es liegt mit den nebenkosten zusammen, da
diese manchmal höher ausfallen als gewöhnlich.
Hm, dann wären die Preise aber total sinnlos.
-1918 = 358,00 €
1919-1948 = 296,50 €
1948- 1960 = 277,00 €
1961-1967 = 284,00 €
1968-1977 = 318,00 €
1978-1993 = 359,50 €
ab 1994 = 382,50 €
Hallo,
das ist doch prima, nur müssste ich das Bundesland wissen, also in Berlin gibt es Anlaufstellen die dir dirket helfen könnten, zb die Treberhilfe, setzt sich für Jugendliche und junge Erwachsene ein, gerade wenn es um Behörden, resp. der Arge etc. geht. Also verrate mir dein Bundesland und ich mache mich schlau, und schreibe dir so schnell ich kann.
herzliche Grüße Brennnessel
Danke, ich wohne in Hamburg.
Bis jetzt wurde ich nur zur Wohnungsbehörde geschickt.
Die haben mir auch shcon ein Wohnungsangebot geschickt, allerdings ist das eine 1 - Zimmer Wohnung mit 30 m² und in einer absolut schlechten Gegend…
Eigentlich entspricht sie genau dem Gegenteil was ich will und angegeben habe. Also eine große Hilfe waren die nicht.
Mir ist es schon wichtig das die Wohnung zu mindest ein wenig meinen Ansprüchen entspricht, weil ich dort schließlich noch etwa 8 Jahre leben werde.
Die Arbeitsargentur lässt einen ja nicht mehr umziehen wenn man bereits eine Wohnung hat, und da ich noch Abitur machen und studieren und vielleicht noch ne Ausbildung machen will, werde ich dort noch ziemlich lange wohnen müssen.
Hallo Just_Me HH,
rechtlich gesehen macht das SGB 2 eben keine besonderen Bestimmungen zur Ausstattung der Wohnungen.
Da es auf den Einzelfall ankommt, habe ich das Gespräch mit der Arge angeregt - Einfach mal die Frage gestellt, warum das Baujahr denn so wichtig sei, wenn es gesetzlich keine klare Bestimmung dafür gibt.
Gibt es bei Ihrer ARGE keinen Wartebereich, für den Sie vom Empfang aus angemeldet werden? Dann genügte es nur das Anliegen am Empfang grob mitzuteilen.
Oder stellen sie die Frage sachlich und höflich mal auf schriftlichem Weg an die Leistungsabteilung und adressieren sie an eine(n) Ihnen bekannten SB, den sie als nicht so stur kennengelernt haben.
Gruß
Hallo,
Pardon, dass ich mich so spät melde, aber ich habe versucht für dich in Hamburg eine Anlaufstelle zu finden. Leider habe ich nur etwas im Suchtbereich oder mit Migrationhintergrund oder andere extreme Fälle etc. etwas gefunden. Aber du solltest hier einfach jemanden anschreiben oder anrufen und um konkrete Hilfestellung bitten, lass dich nicht abwimmeln sondern dränge auf Hilfe. http://www.hamburg.de/start-hze-kontakte/234114/star…
Und ich habe die Gesetzesgrundlage für Hamburg gelesen, dort steht tatsächlich das Baujahr und die Nettokaltmieten im Zusammenhang. Weil die Nebenkosten aufgrund der weniger Energieeffizienz die Warmmiete (Nebenkosten) dann höher ausfallen würde. Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass jemand der Transfersleistung erhält, irgendwann die Mietkosten selbst tragen können muss, wenn er wieder selbst seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Hier kannst du die Gesetzesgrundlage nachlesen.
http://www.hamburg.de/fa-sgbii-kap03-22/126382/fa-sg…
Also mein Rat, suche dir s.o. fachlich Beratung oder Hilfestellung, wenn du noch Probleme hast, dann melde dich. Ich antworte auf jeden Fall, bisdahin Viel Glück und Zuversicht.
Herzlich Brennnessel