hallo,
ich habe einen Bänderriss am Sprunggelenk zugezogen bei der Arbeit.
Nun fragt mich mein Arbeitgeber, ob ich nicht trotzdem zur Arbeit erscheinen kann nach ein paar Tagen Genesung. Ich brauch keine Arbeit verrichten, soll im Büro die Beine hochlegen )
Was kann mir wiederfahren, wenn ich zur Arbeit erscheine? Ich will auch nicht auf Sturr stellen, aber ich weiss nicht was ich für Nachteile bekomme.
Hallo, ich sehe schon, vielen ist der Unterschied zwischen der arbeitsrechtlichen und der berufsgenossenschaftlichen Fragestellung schwer.
Hier ist die Frage, ob eine Krankschreibung vorliegt und wenn ja, wer Leistungsträger ist.
Wenn BG, dann auf jeden Fall dort nachfragen, ob Einverständnis vorliegt.
Ansonsten bitte die Frage im Bereich Arbeitsrecht vortragen.
Danke
Hallo, ich sehe schon, vielen ist der Unterschied zwischen der arbeitsrechtlichen und der berufsgenossenschaftlichen Fragestellung schwer.
Hier ist die Frage, ob eine Krankschreibung vorliegt und wenn ja, wer Leistungsträger ist.
Wenn BG, dann auf jeden Fall dort nachfragen, ob Einverständnis vorliegt.
Ansonsten bitte die Frage im Bereich Arbeitsrecht vortragen.
Danke.
besprechen Sie dies mit Ihrem Arzt und evt. mit der Berufsgenossenschaft (BG).
Als Tipp, heben Sie sämtliche Unterlagen, die den Arbeitsunfall betreffen, ihr Leben lang auf. Bei etwaigen Anprüchen der BG gegenüber sind Sie in der Beweispflicht! Die BG vernichtet Akten nach 10 Jahren.