Arbeitsaufnahme in der Restschuldbefreiung

Hallo,

Mitte nächsten Monat beginnt die Restschuldbefreiung einer Regelinsovenz. Sie hat nun ein Arbeitsangebot bekommen, das sie gerne annehmen möchte. Wie beeinflusst das die Restschuldbefreiung. Können die Gläubiger dann auch über die Befreiung hinaus das Geld von ihr fordern?

Um hier eine ausgiebige Antwort geben zu können müsste man die Unterlagen kennen und sichten.
Warum hat der Insolvenz"berater" der dafür viel Geld bekommt hierauf nicht geantworet?

Im Rahmen der Unkenntnis der Unterlagen soviel dazu:
Nach der Restschuldbefreiung (wenn die 6 Jahre beendet sind) kann normalerweise niemand mehr etwas fordern.
Während der Wohlverhaltensperiode wird Einkommen im Rahmen der Pfändugnsfreibeträge an die Gläubiger verteilt.
Egal ob aus selbständiger Arbeit oder im Angestelltenverhältnis.

Die Insolvenzstezialisten in Deutschland sitzen hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/faq.html

Guten Morgen,

wenn die Restschuldbefreiung erteilt ist (vom Amtsgericht beschlossen wird), kann kein Gläubiger, die am Insolvenzverfahren beteiligt sind, mehr Geld fordern.

Die Frage ist aber, ob überhaupt Restschuldbefreiung erteilt wird, denn, bevor die Restschuldbefreiung durch das Amtsgericht beschlossen wird, müssen die Gläubiger angehört werden. Wenn es Gründe dafür gibt, dass die Restschuldbefreiung versagt wird (also nicht erteilt wird), dann geschieht das auch.

Viel Glück.

natürlich nicht , dafür ist die Restschuldbefreiung ja da , sie können alles was sie zu viel verdient von ihr fordern

Nein, können sie nicht.
der pfändungsfreie betrag wird an den IV abgeführt.der kann auch genau sagen wieviel das denn vom Arbeitseinkommen ist.

Hallo, danke für die Antwort. Es ist so das die Restschuldbefreiung am 18.11.2011 beginnt. Dann werden die Gläubiger angefragt. Die Arbeitsaufnahme ist der 1.12.2011, fällt also in die meldefristige Zeit, denn das Verfahren ist ja nicht ganz abgeschlossen. Welchen Einfluss hat die Arbeitsaufnahme?

Gruss
ly

nach der Restschuldbefreiung sind die Schulden weg, da braucht man nichts mehr ab bezahlen. Der Eintrag in der Schufa wird allerdings bis Ende nächstes Jahr in er schufa stehen, also Ratenkäufe oder sowas werden nicht möglich sein.
Danach wird man bei Banken immer gefragt (das ist immer) ob man je Insolvenz beantragt hat.
Da sollte man nicht lügen, ich weiss zwar nicht woher die das erfahren, aber die erfahren das.
Es ist auch verboten, dass die Banken bei einer Anfrage wegen eines Kredites einen Eintrag bei der Schufa machen, trotzdem ist der zu 90% eingetragen. Die Schufa gehört den Banken, da haben die wohl immer Infos die uns bestimmt nicht passen, die bekommen wir auch erst gar nicht zu sehen.
Warum wohl nur? Machen kann man eh nichts. Aber nach der Restschuldbefreiung sind die Schulden weg (hoffentlich trifft es wenigstens Banken, die haben das nicht anders verdient).
Gruss

Agnes

tut mir leid da bin ich leider überfragt

Hallo,tut mir leid diese Frage kann ich dir leider nicht fachgerecht beantworten.lg

Nach Erteilung der Restschuldbefreiung kann ein Arbeitnehmer das volle Gehalt behalten. Allerdimgs muss beim Lohnsteuerjahresausgleich- falls man ein Guthaben erwartet- das gesamte Verfahren abgewickelt sein, d.h. auch die Wohlverhaltensphase nach der Restschuldbefreiung. Warum sollte diese Phase die Arbeitsaufnahme beeinflussen? Natürlich kann man jede Arbeit annehmen, je nach Phase und Lebenssituation (Kinder, verheiratet etc.)darf man einen Teil des Gehaltes oder eben alles behalten.

Guten Abend,

die Restschuldbefreiung kann an einem bestimmten Tag nicht beginnen. Vielleicht die Wohlverhaltenphase - falls Sie das meinen.

Da müssen Sie erst die Wohlverhaltensphase abwarten, denn erst danach werden die Stellungnahmen von den Gläubigern eingeholt.

Auf die Arbeitsaufnahme hat dies keinen Einfluss, es sei denn, sie hätten einen Job, bei denen überhaupt ein Insolvenzverfahren abträglich wäre (Finanzvermittler, Immobilienhändler, Kassierer oder ähnliches).

Ich an Ihrer Stelle hätte erst gar kein Insolvenzverfahren beantragt, sondern mich darum bemüht, mich mit den Gläubigern zu arrangieren.

Wenn das vernünftig und professionell gemacht wird, klappt das eigentlich immer.

Sorry dakinn ich leider nicht weiterhelfen

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, aber ich denke nicht!
Am besten nochmal woanders nachfragen.

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo Die Restschuldbefreiung wird vom Gericht ausgesprochen und die eingetragenen Schulden gelöscht. Die Restschuldbefreiung ist daher wie ein Urteil zu betrachten und ab dem Tage des Ausspruches rechtsgültig. Die Gläubiger haben dann keine Möglichkeit mehr.
Gruß Juegud