Guten Abend,
die Restschuldbefreiung kann an einem bestimmten Tag nicht beginnen. Vielleicht die Wohlverhaltenphase - falls Sie das meinen.
Da müssen Sie erst die Wohlverhaltensphase abwarten, denn erst danach werden die Stellungnahmen von den Gläubigern eingeholt.
Auf die Arbeitsaufnahme hat dies keinen Einfluss, es sei denn, sie hätten einen Job, bei denen überhaupt ein Insolvenzverfahren abträglich wäre (Finanzvermittler, Immobilienhändler, Kassierer oder ähnliches).
Ich an Ihrer Stelle hätte erst gar kein Insolvenzverfahren beantragt, sondern mich darum bemüht, mich mit den Gläubigern zu arrangieren.
Wenn das vernünftig und professionell gemacht wird, klappt das eigentlich immer.