Guten Abend,
angenommen das Anstellungsverhältnis eines Außendienst MA wäre seitens des AG (Handelsvertretung) ordentlich zum 31.10.12 gekündigt. Gleichzeitig würde d. MA bis zum genannten Datum freigestellt.
Der AG könnte nun feststellen, dass der MA bereits für die vertretene Firma tätig sei.
Frage 1:
Könnte diese Tätigkeit in Konkurrenz zu der Handelsvertretung eine nachgeschobene außerordentliche Kündigung rechtfertigen?
Frage 2 (Handelsvertreterrecht):
Wäre diese Beschäftigung durch die vertretungsgebende Firma ein eklatanter Verstoß gegen den ungekündigten Handelsvertretervertrag, der eine ausgleichspflichtige Kündigung des Handelsvertreters aus wichtigem Grund darstellen könnte?
Bin gespannt auf fiktive Beurteilungen dieser Geschichte, die ich heute nachmittag während meines Büroschlafs geträumt habe. Danke.
Grüße Keki