Arbeitsaufnahme während Freistellung

Guten Abend,

angenommen das Anstellungsverhältnis eines Außendienst MA wäre seitens des AG (Handelsvertretung) ordentlich zum 31.10.12 gekündigt. Gleichzeitig würde d. MA bis zum genannten Datum freigestellt.

Der AG könnte nun feststellen, dass der MA bereits für die vertretene Firma tätig sei.

Frage 1:
Könnte diese Tätigkeit in Konkurrenz zu der Handelsvertretung eine nachgeschobene außerordentliche Kündigung rechtfertigen?

Frage 2 (Handelsvertreterrecht):
Wäre diese Beschäftigung durch die vertretungsgebende Firma ein eklatanter Verstoß gegen den ungekündigten Handelsvertretervertrag, der eine ausgleichspflichtige Kündigung des Handelsvertreters aus wichtigem Grund darstellen könnte?

Bin gespannt auf fiktive Beurteilungen dieser Geschichte, die ich heute nachmittag während meines Büroschlafs geträumt habe. Danke.

Grüße Keki

Hallo

Man müsste den Wortlaut der Freistellung, des Handelvertretervertrages und eines ggf existierenden Wettbewerbverbotes kennen, um da mitzuträumen :wink:

Gruß,
LeoLo

Guten Abend,

angenommen das Anstellungsverhältnis eines Außendienst MA wäre
seitens des AG (Handelsvertretung) ordentlich zum 31.10.12
gekündigt. Gleichzeitig würde d. MA bis zum genannten Datum
freigestellt.

Der AG könnte nun feststellen, dass der MA bereits für die
vertretene Firma tätig sei.

Frage 1:
Könnte diese Tätigkeit in Konkurrenz zu der Handelsvertretung
eine nachgeschobene außerordentliche Kündigung rechtfertigen?

möglicherweise.
außerdem unterliegt der HV einem wettbewerbsverbot während des AV.

Frage 2 (Handelsvertreterrecht):
Wäre diese Beschäftigung durch die vertretungsgebende Firma
ein eklatanter Verstoß gegen den ungekündigten
Handelsvertretervertrag, der eine ausgleichspflichtige
Kündigung des Handelsvertreters aus wichtigem Grund darstellen
könnte?

möglicherweise… kommt auf umfang der tätigkeit an (warum ausgleichspflichtige kündigung -???)

normalerweise findet man in den freistellungserklärungen, dass der verdienst während der freistellung bei dritten (wenn nicht verboten) auf die vergütung angerechnet wird ( wenn bezahlt freigestellt natürlich…)

möglicherweise bestehen SE- und Unterlassungsansprüche bei konkurrenztätigkeit…

außerdem unterliegt der HV einem wettbewerbsverbot während des
AV.

Hi,
danke für die Antwort. Dass der HV einem Wettbewerbsverbot unterliegt, ist schon klar. Hier hat der HV einem (angestellten) Außendienstmitarbeiter gekündigt.

möglicherweise… kommt auf umfang der tätigkeit an (warum
ausgleichspflichtige kündigung -???)

Der gekündigte Mitarbeiter wird von der vertretungsgebenden Firma in Konkurrenz zum HV beschäftigt.
Falls der HV seinen Vertrag kündigten sollte: Kein Ausgleichsanspruch. Bei Kündigung aus wichtigen Grund (den das Unternehmen zu vertreten hat) bestünde ein Ausgleichsanspruch.

normalerweise findet man in den freistellungserklärungen, dass
der verdienst während der freistellung bei dritten (wenn nicht
verboten) auf die vergütung angerechnet wird ( wenn bezahlt
freigestellt natürlich…)

Normalerweise :wink:…das sei mir in meinem Traum nicht eingefallen.

Gruß Keki

Man müsste den Wortlaut der Freistellung, des
Handelvertretervertrages und eines ggf existierenden
Wettbewerbverbotes kennen, um da mitzuträumen :wink:

Hi,
danke für die Antwort.
Der Handelsvertretervertrag besteht ungekündigt. Handelsvertreter hat seinem Außendienst-MA gekündigt. Die Freistellung erfolgte lapidar im Schlußsatz. sinngemäß, er (der ADM) sei ab sofort von der Arbeit freigestellt. Wettbewerbsverbot wurde nicht explizit erwähnt.

Gruß Keki