Arbeitsbedingungen bei Minijob - so rechtens?

Hallo,

eine Reinigungskette beschäftigt Mitarbeiter hauptsächlich als Minijobber. Es gibt keinen Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung. In den Arbeitsvereinbarungen (so werden sie ausgewiesen, nicht Arbeitsvertrag) werden die §§, die z.B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch etc. regeln, ausdrücklich ausgeschlossen (ich hab die entsprechenden Nummern der §§ nicht vor Augen, aber die Arbeitsvereinbarung enthält einen sinngemäßen Satz: „§§ XYZ finden ausdrücklich keine Anwendung“).
Bezahlt wird nur die Arbeitszeit, die in die Öffnungszeit der Filialen fallen, Stundenlohn 5,- €. Überstunden fallen sehr regelmäßig und in nicht unerheblichem Maße an. Beispiel: Öffnungszeit bis 19:00 Uhr - Arbeiten, die zwingend erledigt werden sollen, dauern häufig bis 20:30, gelegentlich sogar bis 22:00 Uhr. Pünktliches Schichtende gibt es nie. Diese Überstunden werden nicht bezahlt und auch nicht in Freizeit ausgeglichen.
Urlaubsanspruch besteht ausdrücklich nicht, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ebenfalls nicht, Feiertage (die auf regelmäßige Arbeitstage fallen) werden ebenfalls nicht bezahlt.

Welche Möglichkeiten hat eine Arbeitnehmerin, sich dagegen zu wehren? (Okay, sie könnte kündigen - wir nehmen aber an, daß sie darauf angewiesen ist, zu arbeiten und ein neuer Job derzeit nicht in Aussicht ist…) Gibt es Behörden, denen solche Dinge gemeldet werden können - oder ist diese Art von Arbeitgeber-Gebahren einfach als ärgerlich hinzunehmen?

Danke für Tipps und Hinweise -

Sams

Hallo Sams,

Welche Möglichkeiten hat eine Arbeitnehmerin, sich dagegen zu
wehren?

Die AN sollte erst mal die Dinge, die ihr gesetzlich zustehen einfach fordern:

  • Urlaub
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Entgeltfortzahlung für Feiertage

… und mal sehen, wie der AG reagiert. Vermutlich wird er sich kaputtlachen … aber nicht lange … die vorgenannten Sachen kann man nicht einzelvertraglich ausschließen! Die sind also zur Not einklagbar.

Gibt es Behörden, denen
solche Dinge gemeldet werden können - oder ist diese Art von
Arbeitgeber-Gebahren einfach als ärgerlich hinzunehmen?

Nö, da gibts keine Behörde, die für die AN die Rechte durchsetzt. Das müssen die AN schon selber machen. Zur Not mit Hilfe eines Anwalts oder der Gewerkschaft (insofern sie Mitglied sind).

Helfen könnte auch - grundsätzlich - die Gründung eines Betriebsrates, da dieser gewisse Mitbestimmungsrechte hat.

Das einzige, wo ne Behörde ins Spiel käme, wäre bei Nichteinhaltung der Arbeitszeitgrenzen des Arbeitszeitgesetzes, aber da erkenn ich bis jetzt noch keinen Verstoß. Dazu müsste man z.B. wissen wie lange die AN pro Tag arbeiten (abzüglich Pausen).

Was steht wortwörtlich im Vertrag zu Arbeitszeit und Überstunden? Branche = Gebäudereinigung?

MfG

Hallo Xolophos,

danke für die informative Antwort.

Die AN sollte erst mal die Dinge, die ihr gesetzlich zustehen
einfach fordern:

Das wird sie wohl nicht tun: angewiesen auf den Job und die (wahrscheinlich sogar berechtigte) Angst, direkt anschließend eben jenen los zu sein…

Die Frage nach Behörden oder Institutionen, die sich dafür interessieren könnten, zielt eher auf Folgendes: Da gibt es einen Arbeitgeber mit ~ 20 Filialen, in denen durchschnittlich drei Mitarbeiterinnen beschäftigt sind. Für die überwiegende Anzahl von ihnen trifft das oben genannte zu. Es gibt weder eine Personal- noch eine Telefonliste, Kontakt untereinander ist den Mitarbeitern kaum möglich. Gearbeitet wird allein, die direkten Kolleginnen sieht man also bestenfalls bei Arbeitsübergabe kurz.
Auf mich macht das den Eindruck, als würde systematisch geltendes Recht verletzt. Es macht mich ärgerlich, wenn zwar Einzelne dagegen klagen könnten, aber mit Null Erfolg für die Zukunft - denn „da stehen 100 Andere, die Ihren Job mit Kußhand nehmen“…

Zum genauen Wortlaut der Arbeitszeitvereinbarungen kann ich momentan nichts sagen, es handelt sich aber nicht um Gebäude- sondern um Kleiderreinigung. Aber die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten werden nicht überschritten, die tägliche Arbeitszeit liegt inkl. Pausen selten über 8-9 Std.).
Trotzdem nochmal ein dickes Danke für deine Antwort.

Schönen Gruß vom

Sams *diezumGlücknichtselbstbetroffenist*

Hi,

Welche Möglichkeiten hat eine Arbeitnehmerin, sich dagegen zu
wehren? (Okay, sie könnte kündigen - wir nehmen aber an, daß
sie darauf angewiesen ist, zu arbeiten und ein neuer Job
derzeit nicht in Aussicht ist…) Gibt es Behörden, denen
solche Dinge gemeldet werden können - oder ist diese Art von
Arbeitgeber-Gebahren einfach als ärgerlich hinzunehmen?

auf die Versagung von Urlaub und LFZ ist Xolophos ja schon eingegangen.
Ich würde die zuständige Kammer (IHK) informieren.

Was die von dir genannten ‚Arbeitsvereinbarungen‘ betrifft, so gilt das Nachweisgesetz. http://bundesrecht.juris.de/nachwg/
Wer dessen Einhaltung überwacht, weiß ich allerdings nicht.

Man könnte sich auch beim Regierungspräsidium, bzw. Gewerbeaufsichtsbehörde, den Berufsgenossenschaften und Krankenkassen (bzw. Bundesknappschaft) erkundigen, ob diese Umstände für sie von Interesse sind. Wer seine MA so behandelt, nimmt es evtl. auch nicht so genau mit der Buchführung :wink:

bye

Hallo,

Stundenlohn 5,- €. Überstunden … werden nicht bezahlt,
Urlaubsanspruch besteht ausdrücklich nicht, Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall ebenfalls nicht, Feiertage (die auf regelmäßige
Arbeitstage fallen) werden ebenfalls nicht bezahlt.

Warum nochmal kündigt die MA nicht einfach? Hab den Grund nicht gefunden… Da ist ja jeder McD ne Ferienanlage gegen.

Schlechte Arbeitsbedingungen gibts auch bei ALDI, LIDL und Co, Schlecker war oft genug in den Schlagzeilen, wenn man ein bisschen sucht, findet man viele dankbare und ähnlich gelagerte Unternehmen. Also nur Mut. Und kündigen.

Oder den AG ärgern, und ne Gewerkschaft informieren. In dem Stil „ich wollt mal fragen, was man da machen kann“. (Auch wenn mir eigentlich bei den Namen Bzirske, Sommer und früher Engelen-Käfer nur schlecht wird, hier ist´s angebracht).

Viel Erfolg
TS

Hallo Sabralott,

danke auch dir für deine Antwort.

Warum nochmal kündigt die MA nicht einfach? Hab den Grund
nicht gefunden… Da ist ja jeder McD ne Ferienanlage gegen.

Sehe ich genauso wie du. Gründe, die vermeintlich gegen eine Kündigung sprechen, liegen eher in der Persönlichkeit der AN begründet. Und da zielte meine Frage darauf ab, ob sie sich anderswo Unterstützung holen kann (Ämter, Behörden etc.), wenn sie sich alleine nicht traut. In der Hinsicht habe ich ein paar gute Hinweise bekommen, was im Falle des Falles, daß es diese AN und diesen AG tatsächlich gäbe, mögliche Anlaufstellen wären.

Gruß vom
Sams