Arbeitsbedingungen eines kirchlichen Arbeitgebers

Hallo,

folgendes (für mich) fiktives Szenario:

Eine Kirchengemeinde ist Träger eines Kindergartens. Dass die Kirchengemeinde verlangen darf, dass die angestellten Erzieher(innen) der entsprechenden Konfession angehören, ist mir bekannt.

Inwieweit darf der Träger (namentlich der Pfarrer als Vertreter des Trägers) auch Verhaltensweisen der Erzieher(innen) bestimmen, die zwar (nach Meinung der Amtskirche) religiösen Bezug haben, aber doch stark in das Privatleben eingreifen? Beispiele hierfür wären der Verbot von vorehelichem Sex oder von der Verwendung von Verhütungsmitteln.

Wenn die Erzieher(innen) entsprechende Erklärungen abgeben, sei es aus Überzeugung oder um die Stelle zu erhalten, wie bindend sind sie? Kann also zum Beispiel eine unverheiratete, aber schwangere Erzieherin gekündigt werden mit Bezug auf den Arbeitsvertrag und die Erklärung? Oder ist diese nichtig, weil die an die Einstellung gekoppelte Bedingung unrecht ist?

Mir geht es NICHT um eine moralische oder theologische Diskussion (danke, ich habe da auch eine Meinung und brauche keine mehr), sondern ausschließlich um eine arbeitsrechtliche.

Gruß Bombadil2

Hallo,

Mir geht es NICHT um eine moralische oder theologische
Diskussion (danke, ich habe da auch eine Meinung und brauche
keine mehr), sondern ausschließlich um eine arbeitsrechtliche.

für kirchliche AG und AN gilt das „weltliche“ Arbeitsrecht nicht.

Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirchen

Ich würde mich zunächst an die Mitarbeitervertretung wenden.

Gruß

S.J.

Hallo,

  1. Vielen Dank für die Info!

  2. Die Mitarbeitervertretung ist ebenfalls Betroffene (oder Verursacher, weiß ich nicht, ist ja alles fiktiv und ich kenne mich nicht detailliert aus).

  3. Über deinen Link kam ich auf §9 des AGG mit der Aussage

„(1) […]
(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können.“

Das „loyale und aufrichtige Verhalten“ kann vielleicht eine von mir geschilderte Forderung nach privatem korrektem Verhalten rechtfertigen.
Weiß ich nicht (ich bin ja kein Jurist :smile:, aber schließe ich mal nicht aus.

Viele Grüße,
Bombadil2

Hi,

die Kirche hat da praktisch freie Hand.

Aber die Kirche bzw. die örtlichen Vertreter können z. B. nicht nachvollziehen, ob die werdende Mutter nicht auf ein (vor dem Sex gegebenes) Eheversprechen des werdenen Vater vertraut hatte und dieser dieses Eheversprechen nun wieder zurückgezogen hat.
Eine Abtreibung wird die Kirche ja doch nicht wollen…

Blöd wäre allerdings, die Eltern würden dann ohne Trauschein zusammen leben…

Grüße
miamei

Hallo,

Das „loyale und aufrichtige Verhalten“ kann vielleicht eine
von mir geschilderte Forderung nach privatem korrektem
Verhalten rechtfertigen.

es handelt sich hier um ein sehr spezielles Thema, bei dem ich leider keine Detailfragen beantworten kann. Aber ich kann ein schönes Beispiel anführen, wie weit das ganze geht:

Eine Mitarbeiter eines katholischen Arbeitsgebers ließ sich scheiden und ging danach eine Beziehung mit einem anderen Mann ein. Der Arbeitgeber sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus.

Nach Auffassung der Katholiken kann eine Scheidung nur durch den Papst höchstpersönlich, nicht jedoch von einem weltlichen Gericht vollzogen werden. Somit bestand die Ehe nach Ansicht des AG fort und die MA machte sich des Ehebruchs schuldig, was aus Sicht der Katholischen Kirche eine Todsünde (peccatum mortiferum) darstellt. Die Todsünden bewirken nach gegenwärtigem Urteil der Kirche die „ewige Verdammnis“ in der Hölle. Die Begehung einer Todsünde würde nach Ansicht des AG demnach auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Mitarbeiterin klagte sich durch alle denkbaren Instanzen, letztendlich unterlag sie aber dem AG.

Heftig, nicht wahr?

Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass Priester, die an Chorknaben herumspielen, idR. im Dienst der Kirche verbleiben.

Gruß

S.J.

Hallo,

Die
Mitarbeiterin klagte sich durch alle denkbaren Instanzen,
letztendlich unterlag sie aber dem AG.

Gut, das ist eine Aussage, die meine Frage beantwortet.

Moralisch/theologisch sehe ich (off-topic) das so wie du - aber ich bin ja auch Protestant :smile:)

Gruß Bombadil2

Hallo!

Ich arbeite seit langem bei einem kirchlichen Arbeitgeber und möchte nur sagen, dass sich hier einiges geändert hat. Die wenigsten Arbeitgeber ignorieren die gesellschaftliche Entwicklung und sind durchaus „pragmatisch“, was die religiöse Einstellung der Mitarbeiter betrifft. Es wäre natürlich unklug, sich öffentlich negativ über die Kirche zu äußern, aber von den intimsten Privatangelegenheiten (z. B. vorehelicher Sex) wird einem sicher kein Strick gedreht - auch nicht vor Gericht.

Wobei hier natürlich der Grundsatz gilt, je „öffentlicher“ die Person (also z. B. Leitung Kindergarten gegenüber Putzfrau im Kindergarten), desto mehr Identifizierung mit der Kirche wird erwartet.

Liebe Grüße

Karin