Arbeitsbefreiung bei Beerdigung

Hallo,

Ich habe eine Frage zur Arbeitsbefreiung bei Beerdigung der Großeltern.
Ich habe gelesen, dass man nur frei bekommt bei Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder, Lebensgefährte?, Geschwister?). Allerdings habe ich einen Artikel gelesen, der ausdrückte, dass man bei Verwandten, die im selben Haushalt wohnten ebenso 2 Arbeitstage frei bekommt. ist das richtig? Was sind die Ausnahmen, die für nicht-erster-Grad Verwandte zutreffen?

Danke schonmal für die Antworten,

Schneidi

Hi!

Es existiert überhaupt kein grundsätzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung bei der Beerdigung von irgendwem.

Oft ist so etwas vertraglich geregelt, gesetzlich existiert da aber nichts.

Zwar könnte man einen Anspruch aus BGB § 616 ableiten, aber auch dieser kann vertraglich ausgeschlossen (mit Einschränkungen) werden.
Wobei man hier nicht von einem oder zwei Tagen redet, sondern von der tatsächlichen Zeit, also Stunden.

LG
Guido
http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/k…
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Hallo,

Vielen Dank für die Antwort. Alles beantwortet, was ich wissen wollte!

Schneidi