Arbeitsbefreiung bei Katastrophenschutz

Hallo

Aus aktuellem Anlass würde mich mal eine Sache interessieren. Wenn so Hilfsorganisationen im Ausland z.B. bei einem Erdbeben helfen, dann sind das ja - wenn ich das richtig einschätze - zum größten Teil alles Freiwillige.
Wie wird das bei denen mit der Arbeit geregelt? Ich geh jetzt nicht unbedingt davon aus, das dies alles Arbeitslose sind. Also müsste ja kurzfristig der Mitarbeiter von der Arbeit befreit werden, oder?

Macht sowas ein Arbeitgeber so anstandslos mit?
Oder wird sowas als Urlaub abgezogen? Oder sind solche Auslandshelfer nur fest angestellte Berufs-Helfer, die ohnehin dafür bezahlt werden?

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Wie gesagt; Interessiert mich nur, betrifft mich in keinster Weise

Vielen Dank

Gruß
Andreas

Guten Tag,

die Freistellungen und die Regularien variieren leicht von Bundesland zu Bundesland…

Als Beispiel mal folgender Link aus Rheinland-Pfalz:
http://www.lfv-rlp.de/hp/fachreferate/soziales/feuer…

Allgemein gefasst: Brennt es irgendwo oder gilt es bei Katastrophen zu helfen, werden die entsprechend angeforderten Einsatzkräfte bei Ihren Arbeitgebern freigestellt. Die Einsatzkräfte bekommen ihr normales Gehalt weitergezahlt…(entweder direkt vom AG oder durch Erstattung des um die Einsatzzeit reduzierten/fehlenden Gehaltes über die Gemeinde/Land/Bund)

Das finden natürlich nicht alle Arbeitgeber besonders komisch, aber entziehen können sie sich dem nicht… auf der anderen Seite habe ich gerade vor ein paar Tagen irgendwo einen Bericht gelesen, dass schon viele AG in den Vorstellungsgesprächen nach Mitgliedschaften in der freiwilligen Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz (z. B. DRK/THW) fragen…und man da ggf. „schlechtere Karten“ haben könnte, gegenüber Bewerbern ohne solch ein ehranamtliches (aber verdammt wichtiges) Engagement…

Gruß
MG

Hallo,

gewissermaßen kann es aber auch bei Arbeitgebern mal brennen, da sind sie froh, wenn die Feuerwehr kommt.

Gruß Carmen

Hallo,

da stellt sich dann aber wieder die Frage, ob der Arbeitnehmer der dann reinzufällig auch noch bei der Feuerwehr ist, nun freigestellt ist oder nicht? Und wenn es nachts passiert, bekommt er dann auch Überstunden und einen Nachtzuschlag?

Greetz
S_E