Hallo,
soweit ich weiß, hat ein AN (verheiratet)einen Anspruch auf 10 Arbeitstage im Jahr, an denen er zu Hause bei seinem kranken Kind bleiben kann.
Unter Umständen kann sich dieser AN (Mutter) die weiteren 10 Tage des Vaters übertragen lassen.
Weiß jemand, ob das immer möglich ist, oder ob besondere Gründe vorliegen müssen?
Außerdem habe ich mal gehört, dass im Arbeitsvertrag festgehalten sein muss, dass der AN eine bestimmte Anzahl an Tagen zur Pflege des Kindes zu Hause bleiben darf, unter Fortzahlung der Bezüge. Ist das nicht im Vertrag festgehalten, dürfte der AN so oft wie nötig unter Fortzahlung der Bezüge zu hause bleiben???
Weiß da jemand etwas?
Vielen Dank,
Gruß
sun-73