Arbeitsbefreiung bei Krankheit des Kindes

Hallo,

soweit ich weiß, hat ein AN (verheiratet)einen Anspruch auf 10 Arbeitstage im Jahr, an denen er zu Hause bei seinem kranken Kind bleiben kann.
Unter Umständen kann sich dieser AN (Mutter) die weiteren 10 Tage des Vaters übertragen lassen.
Weiß jemand, ob das immer möglich ist, oder ob besondere Gründe vorliegen müssen?

Außerdem habe ich mal gehört, dass im Arbeitsvertrag festgehalten sein muss, dass der AN eine bestimmte Anzahl an Tagen zur Pflege des Kindes zu Hause bleiben darf, unter Fortzahlung der Bezüge. Ist das nicht im Vertrag festgehalten, dürfte der AN so oft wie nötig unter Fortzahlung der Bezüge zu hause bleiben???
Weiß da jemand etwas?

Vielen Dank,
Gruß
sun-73

Ahoi, sun-73

wie das so ist mit dem *Hörensagen*,
nehmen wir mal an, es gäbe…

nach geltendem Recht zu unterscheiden zwischen bezahlter Freistellung nach § 616 (BGB)oder unbezahlter Freistellung nach § 45 des SGB V.

„Bezahlt“ und „unbezahlt“ bezieht sich auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den AG.
Es sei denn…tarifvertragliche oder arbeitsvertraglich wäre etwas anderes geregelt…

link gefällig…
http://www.kindergesundheit-info.de/freistellung.0.h…

zu weiteren Fragen könnte der BR, die GEW oder die KK dienlich sein.

LG JSP

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