ich sitze gerade an meiner 1. Steuererklärung. Ich habe am 01.12.2009 meinen ersten Job angefangen. Darf ich folglich nur Sachen einreichen, die nach dem 1.12. bis zum 31.12. datiert sind? Zum Beispiel habe ich im November Bewerbungsfotos machen lassen oder schon Fachbücher gekauft…darf ich die geltend machen?
hallo,
du darfst alle kosten geltendmachen die zum erhalt oder zum erwerb des arbeitsplatzes nötig waren, auch wenn du nicht gearbeitet hast, zB fahrten zumm A-Amt.
Hallo Benny, bitte alles einreichen was auch im entferntesten mit der Arbeitstätigkeit zu tun hat, gilt auch für Bewerbungen und Fahrten zu Bewerbungsgespächen, sofern du von der frima keine Zahlungen bekommen hast und dann beim Finanzamt einen Verlustvortrag für 2010 beantragen!
Gruss Hermann
In der Einkommensteuererklärung können die Kosten für die Bewerbungsfotos und die Fachbücher geltend gemacht werden.
Voraussetzung ist, dass dafür qualifizierte Rechnungen vorgelegt werden, insbesondere für die Fachlitertatur.
Danke für die zahlreichen Antworten. Hätte nicht diese Resonanz erwartet.
Jetzt bin ich doch etwas schlauer, jedoch ein paar kleine Fragen bleiben:
Wie berechne ich die Kilometerpauschale für Fahrten zur Arbeit bzw. wie bestimme ich die „exakte“ Streckenlänge…nach Tacho?
Wie funktioniert das eigentlich mit den Rechnungen, wenn ich die Steuererklärung online mache? Muss ich die einscannen oder separat per Post schicken?
Was ist ein Verlustvortrag?
Was ist mit Qualifizierten Rechnungen gemeint? Reicht da nicht der Kassenbon mit den Daten (Datum, Steuernummer, eindeutig zu identifizierbarer Titel) oder braucht man eine zusätzliche Quittung? Ich zum Beispiel arbeite im Krankenhaus in der Pflege und das Buch, welches ich mir angeschafft habe und so auch auf dem Bon steht heißt Pflege heute…geht das so durch?
ich sitze gerade an meiner 1. Steuererklärung. Ich habe am
01.12.2009 meinen ersten Job angefangen. Darf ich folglich nur
Sachen einreichen, die nach dem 1.12. bis zum 31.12. datiert
sind? Zum Beispiel habe ich im November Bewerbungsfotos machen
lassen oder schon Fachbücher gekauft…darf ich die geltend
machen?
du darfst in dem jahr, in dem du eine steuererklärung machst, ALLE ausgaben, die du hattest, angeben, solange sie steuerlich relevant sind. das sind eben insb. auch ausgaben für die ausbildung oder für bewerbungen (fotos, mappen, porto, papier, ggfs. beratungen, fahrten zu bewerbungen, kopien, telefonkosten etc.).
sollten deine ausgaben die in 2009 gezahlten steuern ünersteigen, kannst du einen verlustvortrag beantragen. heißt im klartext: wenn du mehr werbungskosten etc. hattest, als steuern rückerstattet werden können, dann wird der differenzbetrag in 2010 vorgetragen und in der steuererklärung 2010 berücksichtigt. so geht dir nix verloren.
Wie berechne ich die Kilometerpauschale für Fahrten zur Arbeit?
=> Gar nicht, das berechnet das Finanzamt.
Weiter siehe nächste Frage.
Wie bestimme ich die exakte Streckenlänge…nach Tacho?
=> Entweder die einfache Entfernung im ganzen Kilometern nach Tacho
oder nach Routenplaner.
Wie funktioniert das eigentlich mit den Rechnungen, wenn ich die Steuererklärung online mache? Muss ich die einscannen oder separat per Post schicken?
=> Die Einkommensteuererklärung muss trotz ELSTER oder PC-Steuerprogramm
immer ausgedruckt und vom Steuerpflichtigen eigenhändig unterschriebnen werden – bei gemeinsamer Erklärung von beiden Ehepartnern.
ALLE Belege zur Einkommensteuererklärung (z.B. die Rechnungen für die Fachliteratur, Aufstellungen, usw.) müssen zusammen mit dem unterschriebenen Formular bzw. PC-Ausdruck beim Finanzamt abgegeben werden.
Was ist mit qualifizierten Rechnungen gemeint? Reicht da nicht der Kassenbon mit den Daten (Datum, Steuernummer, eindeutig zu identifizierbarer Titel) oder braucht man eine zusätzliche Quittung? Ich zum Beispiel arbeite im Krankenhaus in der Pflege und das Buch, welches ich mir angeschafft habe und so auch auf dem Bon steht heißt Pflege heute…geht das so durch?
=> Bei Fachliteratur muss der vollständige Buch-Titel auf der Rechnung stehen.
Ich würde vorsichtshalber die ISBN-Nummer und die Anschrift des Käufers auf die Rechnung schreiben lassen.
Bewerbungsfotos hatten ja den Zweck, Dir zum Job zu verhelfen, kannst Du also geltend machen.
Ich würde auch alles andere, was mit dem Job zu tun hat, geltend machen. Was das FA streicht, muß es begründen.
Du darfst alles geltend machen, was mit Deinem Job zusammenhängt bzw. Dir zu ihm verholfen hat.
Falls das FA etwas streicht, muß es das auch begründen.