Arbeitsbeginn bei Kfz Nutzung

Moin,
Meine Firma ist so nett mir für meinen Job ein Auto zu geben. Nutzen tue ich das Auto nur Dienstlich. Das heißt ich fahre zum Arbeitsort, dort hin und her und abends wieder nach Hause. Die Firma meinte, dass wenn ich nur von Zuhause zur Arbeit und auch direkt wieder nach Hause fahre, ich das Auto nicht mit der 1%regelung besteuern muss. Ich muss sagen das meine Job da ein zeitlich begrenztes Projekt ist und auf dem Gelände wo ich arbeite Flugzeuge gebaut werden. Ein Auto ist da zwingend erforderlich.
Mich Interessiert aber eher, wenn ich das Auto nur zwischen Zuhause und der Arbeit benutzen darf ohne einen Umweg zum einkaufen… Wann fange ich an zu arbeiten. Ein weg beträgt ca. 1std.
Eigentlich is das ja klar, wenn ich da bin und arbeite. Da ich aber morgens nicht nochmal beim Bäcker anhalten darf oder nach der Arbeit gleich woanders hin kann außer nach Hause, wo ich das Auto hinstellen muss, finde ich meine Situation zurzeit echt nervig.

Was sagt ihr, arbeite ich 8std am Tag oder 11std. Inkl. fahrtstrecke.

Hallo,

Ich gehe davon aus, Arbeitszeit ist der Weg nicht. Der direkte Weg mit dem Auto muss ja nur aus steuerlichen Gründen gewählt werden.

Viele Grüße

Peter