Arbeitsbeginn vor Erscheinen im Betrieb?

Hallo,

hier mal eine theoretische Frage, die uns gegenwärtig in der Firma beschäftigt:

Angenommen, ein Mitarbeiter mit einem längeren Anfahrtsweg zur Arbeit (ca. 30-45 Minuten) fährt ein, zwei mal die Woche morgens zu einer Werkstatt in seiner Nähe (wenige Minuten von seinem Haus entfernt), um Dienstliches zu erledigen. An diesen Tagen schreibt er seinen Arbeitsbeginn auf den Zeitpunkt des Erreichens dieser Werkstatt und will sich dementsprechend auch die folgende Anfahrt zu unserer Firma bezahlen lassen.

Müsste die Firma unter diesen Umständen den Anfahrtsweg bezahlen, der ja sonst Sache des Mitarbeiters ist? Ich denke, dass die Firma zwar die Arbeitszeit in der Werkstatt, jedoch nicht die weitere Anfahrt zu unserer Firma zahlen müsste.

Wie verhält es sich, wenn hierzu sogar noch ein Dienstwagen genutzt würde bzw. wenn wir o. g. Beispiel auf den Feierabend verlegen, d. h. auf dem Nachhauseweg noch etwas erledigen?

Rechtsquellen konnte ich leider nicht finden. Ich hoffe, jemand kann mir helfen! Vielen Dank im Voraus!

Stell dir vor, du verschiebst die Situation. Der Mitarbeiter (A), der durch Zufall in der Nähe der betriebl. bevorzugten Werkstatt wohnt, würde ganz normal jeden Tag zur Arbeit fahren und ein anderer Mitarbeiter (B) müsste die Werkstatt anfahren.

Dann wäre es so.

Mitarbeiter A düst Montags zum Betrieb.
Mitarbeiter B düst Montags zum Betrieb.

Chef sagt zu Mitarbeiter B „Fahr mal zur Werkstatt.“ Mitarbeiter B fährt zur Werktstatt und wieder zurück zum Betrieb.

-> in dem Falle wäre das ja alles Arbeitszeit, denn der Mitarbeiter kann ja nichts dafür, das der Betrieb was von der Firma will, folglich ist die Wegstrecke vom Betrieb zur Werktstatt und zurück Arbeitszeit.

Genau das selbe macht theoretisch Mitarbeiter A, nur das er dem Betrieb eine Wegstrecke (vom Betrieb zur Werktstatt) als Arbeitszeit erspart.

Kompliziertes Beispiel. Oje. =)