Arbeitsbereich der schwesternhelferin

Bin seit 16 jahren als schwesternhelferin u,pflegeassistentin(heute im koordinierdienst-patienten aufnehmen u.patienten entlassen)auf internistische station in selbstständiger arbeit tätig.Nun hatten wir wieder mal ein wechschel der stationsleitung,nach kurzem hin und her war sie dann der meinung mit meiner ausbildung könnte und dürfte ich diesen posten nicht führen- lobte aber 3wochen vorher mein hohes wissen und gewissenhafte arbeit vor den kollegen-,nun wurde ich des posten entbunden,darf nur noch patienten waschen,essenreichen,station aufräumen und sauberhalten,nun frage ich: was ist mit meinen ganzen weiterbidungen bzw.fort bildungen,eigenverantwortliches arbeiten, examinierte schwester ersätzt,habe mir die ganzen jahre nichts zu schulden kommen lassen,ich bin am boden zerstört,bitte um rat,lohn ein kampf sich für mich

Hi Saschu,
das kämpfen wird sich leider nicht lohnen.
Definitionsgemäss dürfen Helfer in der Pflege nur unter Anleitung und Aufsicht einer examinierten Kraft arbeiten und auch nur Grundpflege durchführen.
Wahrscheinlich hat die neue PDL dich von deiner Tätigkeit abgezogen um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Fortbildungen zählen leider nicht viel - ausschlaggebend bei der Zuteilung der Arbeiten ist nur die Einteilung in examiniertes und nichtexaminiertes Personal.
Wenn du qualifiziert arbeiten möchtest kann ich dir nur raten eine Ausbildung zu machen. Mindestens die einjährige Krankenpflegeausbildung, besser die dreijährige.
Beim momentanen Pflegenotstand ist dir dann auch auf jeden Fall ein Arbeitsplatz sicher.
Eine Alternative für dich wäre sich selbstständig zu machen und Menschen zu Hause zu betreuen. Auch hier wächst der Bedarf ständig.

viele Grüße und alles Gute

Susanne

Hallo,

leider hat deine Oberschwester recht!
Wahrscheinlich hat man dir auf Grund deiner guten Arbeit den Bereich fälschlicherweise übertragen.
Der Gesetzgeber schließt aber eine Tätigkeit mit Eigenverantwortung für Schwesternhelferinnen absolut aus!
Nun wurde bei euch der Fehler bemerkt und du wurdest völlig zu recht an einen anderen Platz versetzt.

Ein Kampf lohnt sich nicht und Fortbildungen sind dafür nicht ausschlaggebend.

Was sich aber auf jeden Fall lohnt ist eine Ausbildung zur Altenpflege- oder Krankenpflegehelferin bzw. Altenpflegerin.

Bei deiner Vorbildung und Berufserfahrung sollte es möglich sein diese Ausbildung berufsbegleitend zu machen.

Sprich doch einmal mit deiner Pflegedienstleitung - auch für deinen Arbeitgeber ist es von Vorteil, wenn du eine höherwertige Ausbildung hast.
Deshalb unterstützen viele Betriebe ihre Mitarbeiter diesen Weg einzuschlagen.

Es grüßt
Yvisa