Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftsdienst mit Ruhezeiten zwischendurch

Hallo zusammen,
ich hatte am Wochenende die Aufgabe diverse Programme auszuführen. Dies konnte ich von zu Hause über meinen Laptop. Als Rufbereitschaft wurde arbeitgeberseitig 06:00-24:00 Uhr Sa & So vereinbart. Es stand bereits vorher fest, dass ich arbeiten muss, nur nicht ab wann ich anfangen kann.
Am Samstag konnte ich ab 10:30 loslegen. Ab da habe ich regelmäßig nach meinen Emails geschaut, geplante Telefongespräche (Zeit stand Stunden vorher fest) und neue Programme gestartet, wenn die alten fertig waren. Teilweise hatte ich zwischendurch auch Programme die 5 Stunden liefen und ich konnte Fernsehen. Ich habe bis ca. 01:00 Uhr nachts regelmäßig geschaut und ggf. Mails beantwortet und Programme gestartet.

Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Zeit vor 10:30 Rufbereitschaft war und ab da bis 01:00 Uhr Arbeitsbereitschaft bzw. Arbeitszeit, wenn ich etwas getan habe? Oder ist die Zeit die ich Fern gesehen habe, weiterhin Rufbereitschaft, da ich ja ca. wusste wann die Programme fertig sind? Was von dem ist als Arbeitszeit zu werten?

Sonntag z.B. bin ich 6Uhr aufgestanden, habe ein Programm gestartet und habe mich wieder (mit eingeschaltetem Handy ,da Rufbereitschaft) hingelegt. Wie ist es in diesem Fall?

Danke für Antworten!

Hallo,

ja das ist so eine Definitionsfrage. Ich kann das nicht genau beantworten. Klar ist, vor 10:30 Uhr ist Rufbereitschaft.

Arbeitsbereitschaft ist, wenn nichts anderes explizit vereinbart ist, wie Arbeit zu bezahlen. Ganz gut beschrieben ist das hier

http://www.arbeitsrecht-da.de/News/Arbeitsbereitscha…

Viele Grüße

Peter

Bitte FAQ:1129 beachten
Hallo,

wenn Du dich an die Vorschriften von wer-weiss-was.de hältst und uns zusätzlich auch noch den Tarifvertrag mitteilst, dann wird dir bestimmt auch geholfen werden.

Also den ganzen Text noch einmal schreiben und nicht in der ICH-Form.
Also z.B. Herr X…

Gruß Merger