Arbeitsbescheinigung... für welchen Zeitraum?

Hallo Experten!

Mich würde nur interessieren, für welchen Zeitraum man eine Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III abgeben muss.

Muss man das Teil wirklich von jedem Arbeitgeber, seit der letzten Arbeitslosigkeit ausfüllen lassen, oder gibts da einen Richtsatz, z.Bsp. 6 Monate?

Ich bin mir da nicht ganz sicher, soll nämlich ab 1995 von jedem Ex-AG diese Arbeitsbescheinigung ausfüllen lassen…

Danke!

DoubleM

Maximal fünfeinhalb Jahre
Die Bescheinigung nach § 312 SGB III muß alle Tatsachen enthalten, die für die Entscheidung über einen Arbeitslosengeldanspruch erheblich sein können. Die Dauer des AlG-Anspruchs, § 127 SGB III, hängt von der Zeit ab, die man gearbeitet hat; den längstmöglichen Anspruch hat man nach 64 Monaten Beschäftigung - also braucht man Bescheinigungen über 5 Jahre 4 Monate.

Django

Bei mir sinds nur noch 3 :smile:
Danke für die schnelle Antwort! :smile:

Ich hab heute nochmals nachgefragt, jetzt reichts plötzlich, wenn ich nur die letzten 3 Jahre nachweise.

DoubleM

Geht vermutlich um Höhe des Alg
Nach § 133 Abs. 1 SGB III kann „in Sonderfällen“ das Arbeitsentgelt der letzten drei Jahre zur Berechnung der HÖHE des Alg herangezogen werden. Die 64 Monate bezogen sich auf die DAUER des Alg. Wer allerdings das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt so oder so maximal 12 Monate lang Alg (§ 127 Abs. 2 SGB III), und dafür muß er 24 Monate Beschäftigung nachweisen.

Also vermute ich, daß Du noch nicht 45 bist …

Django

Genau…
Ich bin erst 25.

Danke nochmals! :smile:

DoubleM