Hallo!
Angenommen, der Arbeitgeber muss für seinen Angestellten eine Arbeitsbescheinigung der Bundesagentur für Arbeit ausfüllen.
Sind bei den Angaben zum Arbeitsentgelt auch die Angaben zum Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu machen?
Also z.Bsp. so:
11/2011 - Mutterschaftsgeld
10/2011 - Mutterschaftsgeld
09/2011 - Mutterschaftsgeld
08/2011 - Mutterschaftsgeld UND Gehalt
07/2011 - Gehalt usw…
Ich kann nirgends finden, ob der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld dazu gerechnet wird. Auf dem Antrag steht zwar „Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt“ - und da würde ich aus dem Bauch heraus das Mutterschaftgeld nicht dazu rechnen. Allerdings ist auf dem Lohnkonto-Ausdruck das Mutterschaftsgeld bei Gesamt-Brutto mitgezählt. Das irritiert mich jetzt etwas… Dem AN soll doch kein Nachteil entstehen. :-/
Bitte um Tipps!
Danke!