Hallo,
erstmal: Deine Shift-Taste scheint defekt zu sein…
ich bitte mal eben um rat in einer ganz speziellen sache, und
zwar habe ich im zeitvertrag als kassiererin in einer großen
supermarktkette gearbeitet und wurde dabei durch einen
Trickdieb bestohlen… Der verlust von 200 euro wurde mir
dabei sinngemäß als fehler unterstellt (was auch mehr oder
weniger angebracht ist). da das ganze dilemma am ende meiner
probezeit stattfand, wurde ich fristgerecht entlassen.
Dann warst Du also 5-6 Monate in der Firma. Gekündigt wurde kurz vor Ende der Probezeit. Das halten wir schon mal fest.
Kündigungsgrund ist Deiner Meinung nach der Geldverlust, der ein einziges Mal passiert ist, sehen wir mal von kleinen Fehlbeträgen in der Kasse ab.
ICH sage Dir nun Folgendes: Es kann sein daß man zu dem Ergebnis kam daß Du nicht ins Unternehmen paßt. Es kann aber auch sein daß man Dich und andere Arbeitssuchende ausnutzt, indem man immer wieder auf’s neue sehr motivierte und einsatzbereite Leute einstellt, die man dann während der Probezeit schuften läßt, um sie kurz vor deren Ende noch rauszuwerfen, weil das innerhalb der Probezeit noch einfach geht.
Wärst Du generell unbrauchbar hätte man das nicht erst nach diversen Monaten gemerkt, sondern relativ schnell.
meine schwiegermutter (auch kassierein, allerdings in einer
anderen kette), hat mich nun schon mehrmals darauf
hingewiesen, dass ich mir TROTZDEM auf jeden fall ein
Arbeitszeugnis holen soll, weil ein schlechtes zeigniss
immernoch besser sei als gar keins. finde ich überhauptnicht
und habe allenfalls an eine bescheinigung gedacht, die ich mir
jetzt im nachhinein von der filiale selbst ausstellen lassen
würde, obschon ich schon das zynisch finde.
Du hast aufgrund des §630 BGB ein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das Landesarbeitsgericht Köln hat bereits bei einer Beschäftigungsdauer von nur 4 Wochen einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis bejaht (LAG Köln, 30. März 2001, Aktenzeichen: 4 Sa 1485/00).
Da bist Du weit drüber, insofern steht Dir in jedem Fall ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu, und auch vom Menschenverstand her ist klar daß nach wochenlanger Tätigkeit durchaus eine Beurteilung möglich ist. Insofern würde ich mir in jedem Fall nicht nur eine Bescheinigung, sondern ein korrektes Zeugnis schreiben lassen.
Und es kommt noch besser.
Probezeitkündigung hin oder her, die Leistungsbeurteilung muß prinzipiell den Wohlwollensgrundsatz erfüllen („Zudem muss das Zeugnis von verständigem Wohlwollen des Arbeitgebers getragen sein, um nicht das weitere Fortkommen des Arbeitnehmers unnötig zu behindern.“ - §826 BGB.
In der Vergangenheit war es so daß, wenn ein Arbeitnehmer gegen ein Zeugnis geklagt hat, er häufig Recht bekommen hat. In jüngerer Vergangenheit hat es sich bei Arbeitsgerichten eingebürgert daß eine „Nullinie“ der Note 3 angenommen wird. Dies bedeutet konkret daß bei Formulierungen, die den Noten 4, 5 oder 6 entsprechen, die Beweislast beim Arbeitgeber liegt, d. h. dieser „ein grobes Versagen des Mitarbeiters nachweisen“ muß.
die sache ist, dass ich nicht das gefühl habe, ein gutes oder
mittelmäßiges zeugnis verdient zu haben,weil mir abgesehen von
dem diebstahl schon mal bis zu 20 cent in der kasse fehlten
oder ich bestimmten situationen nicht gewachsen war. inwiefern
das normal ist in einem völlig neuen beruf, weiß ich nicht und
ich weiß auch nicht ob ich zu nachlässig oder zu hart bin,
aber davon abgesehen:
Nachdem ich in Deiner ViKa lese „Das Beste ist nicht gut genug“ habe ich gewisse Zweifel ob Du dir über Deinen Wert im Klaren bist. Ich glaube daß Du deine Sache vielleicht gar nicht so schlecht gemacht hast, sondern nur ein nicht gut ausgeprägtes Selbstbewußtsein hast und nun die Tatsache, daß Du gehen mußtest, womöglich nur in Deiner Schuld siehst und nicht hinterfragst ob da vielleicht einfach nur ein unfaires Verhalten seitens des Unternehmens abläuft.
Zeugnis, bescheinigung, total egal oder gar nichts? oder
beides? und muss ich so einen kurz.job überhaupt irgendwo
angeben?
Ganz eindeutig: Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis „mit allem drum und dran“, und das solltest Du dir auch so ausstellen lassen. Vergiß den Quatsch nur eine Bescheinigung schreiben zu lassen oder gar überhaupt nichts in die Hand bekommen zu wollen!
Du warst offenbar 5, 6 Monate lang gut genug, Deine Leistung okay (sonst hätte man früher gekündigt) und das riecht alles sehr nach Ausnutzerei. Natürlich wird man Dir kein supertolles Zeugnis schreiben, aber daß jemand vielleicht nicht in die Struktur des Betriebes paßt (was man bestenfalls als neutralen Kündigungsgrund ansehen könnte) rechtfertigt nicht daß derjenige im Zeugnis als „generell unfähig“ abgestempelt wird.
Insofern steht Dir ein vollständiges, wohlmeinendes Zeugnis zu, und Du solltest Dich in keinem Fall mit weniger als genau dem zufrieden geben.
Gruß,
MecFleih